Betreff
Mitgliedschaft in der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld:
- Erweiterung der Liste der beteiligten Institutionen
- Beteiligung politischer Parteien
Vorlage
SV-10-0611
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln, Abteilung für Psychiatrie im Kindes- und Jugendlichenalter, wird in die Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld aufgenommen.

 

Die Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz wird in § 3 Abs. 1 dahingehend geändert, dass die im Gesundheitsausschuss vertretenen politischen Parteien auch dann an der Gesundheitskonferenz beteiligte Institution sind, wenn sie im Ausschuss nur eine beratende Funktion haben.

 

I. – IV:

 

Seit 1996 besteht im Kreis Coesfeld eine kommunale Gesundheitskonferenz. Grundlagen sind § 24 ÖGDG NRW und eine vom Kreistag verabschiedete Geschäftsordnung. Die Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Gesundheitsförderung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung. Sie gibt bei Bedarf Empfehlungen.

 

Vestische Kinder- und Jugendklinik, Abteilung für Psychiatrie im Kindes- und Jugendlichenalter:

 

Die Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln, Abteilung für Psychiatrie im Kindes- und Jugendlichenalter, hat die Mitgliedschaft in der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld beantragt. Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld haben sich in ihrer Sitzung am 04.05.22 dafür ausgesprochen, dem zu entsprechen.

 

Die Klinik nimmt für die Stadt Olfen und die Gemeinde Nordkirchen die psychiatrische Pflicht- und Regelversorgung für Kinder und Jugendliche wahr. Im übrigen Teil des Kreises Coesfeld ist hierfür die LWL Klinik Marl-Sinsen – Haardklinik zuständig, die bereits Mitglied der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld ist.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz obliegt es dem Kreistag, auf Vorschlag der Gesundheitskonferenz darüber zu entscheiden, wer an dem Gremium beteiligt wird.

 

Beteiligung politischer Parteien:

In dem überarbeiteten Entwurf der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz wurde eine Änderung eingefügt, wonach die im Gesundheitsausschuss vertretenen politischen Parteien auch dann an der Gesundheitskonferenz beteiligte Institution sind, wenn sie im Ausschuss nur eine beratende Funktion haben. Bislang galt dies nur für Fraktionen und trifft aktuell für die Partei `Die Linke´ zu. Die Änderung sorgt für Klarheit.

 

KICS:

Die KICS - Kreisarbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen ist aus der Liste der an der Gesundheitskonferenz beteiligten Institutionen entfernt worden, weil sie nicht mehr existiert. Nach seiner Konstituierung sollte dem zukünftigen Teilhabebeirat eine Beteiligung ermöglicht werden.

 

 

Anlagen:

 

Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld