Betreff
Flatrate-Fahrkartensortiment im Freizeitverkehr für Wochenendfahrten (HappyWeekend-Ticket)
Vorlage
SV-10-0616
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den zuständigen Gremien und Institutionen (Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe; WestfalenTarif GmbH) über ein Flatrate-Fahrkartensortiment im Freizeitverkehr für Wochenendfahrten (HappyWeekend-Ticket) im Tarifraum zu beraten und, wenn möglich landesweit, zur Beschlussfassung zu bringen.

Begründung/Sachdarstellung:

In den letzten Monaten hat sich, auch durch die Corona-Pandemie, das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger gewandelt. Aufgrund befürchteter Infektionsketten sind die Nutzendenzahlen im ÖPNV, gerade in den Lockdown-Phasen, eingebrochen und erholen sich nur nach und nach. Ebenfalls beschleunigt durch die Pandemie hat sich das Pendelverhalten deutlich verändert. Vermehrte Möglichkeiten der Home-Office-Nutzung führen auch hier zu veränderten Nutzungsintensitäten.

Gleichzeitig hat die Pandemie dazu geführt, dass Bürgerinnen und Bürger die Heimat für Kurzausflüge oder auch den Urlaub besser kennen- und schätzen lernen.

Die letztgenannte Erkenntnis wird bereits jetzt durch die dreimonatige Phase des 9-€-Tickets bekräftigt: gerade auch an den Wochenenden nutzen die Menschen den ÖPNV vermehrt, um Ziele in nah und fern zu erkunden. Ebenso vorteilhaft erweist es sich beim aktuellen Ticket, dass Verbundgrenzen nicht beachtet werden müssen, mithin eine nutzerfreundliche, einfache und nachvollziehbare Ticketart gewählt wurde.

Dies wird durch eine ad-hoc Monatsauswertung zur bundesweiten Marktforschung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV), der Deutschen Bahn AG und der DB Regio AG vom 05.07.2022 bestätigt: neben dem günstigen Preis sehen 34 % der Nutzerinnen und Nutzer die deutschlandweite Gültigkeit als großen Vorteil des 9-€-Tickets. 27 % der Befragten nutzen das Ticket, um neue Ziele zu entdecken. Durch den bundesweiten Geltungsbereich sind für 69 % der ad-hoc Befragten die Bedingungen klar und einfach verständlich. 31 % der Käuferinnen und Käufer und 21 % der Abonnentinnen und Abonnenten[1] geben an, dass ihre Fahrten (zumindest teilweise) außerhalb des eigenen Verbundraums bzw. Gültigkeitsbereichs erfolgt sind.

Diese Lage bedenkend scheint es sinnvoll, das Ticketangebot passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen weiterzuentwickeln, gerade im Bereich der Freizeitnutzung des ÖPNV. Mit dem SchönerTagTicket NRW bzw. SchönerWochenendTicket NRW ist ein erster Schritt in diese Richtung bereits seit einiger Zeit vollzogen. Die Gültigkeit ist dabei allerdings auf einen Tag beschränkt. Es kann sowohl für eine Einzelperson als auch für Gruppen mit bis zu 5 Personen erworben werden und kostet entfernungsabhängig unterschiedlich viel.

 

Um den ersten Ergebnissen der Befragung Rechnung zu tragen schlägt die Verwaltung vor, mit den Tarifverantwortlichen auszuloten, diese positive Grundstimmung zum ÖPNV zu nutzen, um durch Einführung eines Flatrate-Freizeittickets („HappyWeekend-Ticket“), das verbundübergreifend gelten soll, konstant die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Neben einer besseren Auslastungsquote der Fahrzeuge an Wochenenden kann ein entsprechendes Freizeitangebot sowohl die Tourismusbranche stärken als auch die Heimat, entsprechend dem Slogan des Bürgerlabors Mobiles Münster (BüLaMo) NEU.LAND.ERFAHREN – erlebbar machen. Laut der vorgenannten Auswertung nutzten bislang rund 25 % das 9-€-Ticket für Städtereisen und Ausflugsfahrten.

Die Gespräche mit den Tarifverantwortlichen sollen dabei auf folgender Diskussionsgrundlage basieren:

-          Gültigkeit von Freitag, 17.00 Uhr bis Montag, 03.00 Uhr, und zwar einen Monat lang (Wochenend-Flatrate; kalendermonatsscharf)

-          Nutzung des Regionalverkehrs und der Busse

-          Gültigkeit nach Preisstufen möglich

o   PS1: Raum der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe

o   PS2: Raum des WestfalenTarifs

o   PS3: landesweite Geltung

 

Die preisliche Gestaltung muss so erfolgen, dass bestehende Produkte nicht unterlaufen werden und so mögliche Einnahmen einbrechen. Vorstellbar wäre insoweit als Beispiel: (PS1: 39€/ PS2: 49€/ PS3: 59€); eine Erweiterung auf ein „Familien-Ticket“ sollte mitgedacht werden, wodurch zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern bis 14 Jahren das Ticket nutzen könnten. Die Preise müssten entsprechend höher ausfallen, z.B. 89€/99€/109€. Eine Mitnahme von Fahrrädern soll ausgeschlossen werden, da ansonsten Kapazitätsprobleme zu befürchten sind.

Die Einführung könnte, sollten die Gremien sich dem Vorschlag anschließen, frühestens zum 01.08.2023 umgesetzt werden und sollte zunächst für ein Jahr befristet gelten.

In allen Tarifräumen müssen die jeweiligen Gesellschafterversammlungen bzw. die zuständigen Gremien einer Einführung zustimmen.

II. Entscheidungsalternativen

Die Verwaltung wird nicht beauftragt, mit den zuständigen Gremien und Institutionen über ein Flatrate-Fahrkartensortiment im Freizeitverkehr zu beraten.

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen: Finanzielle Auswirkungen dürften sich nicht ergeben, sofern keine Kapazitäten erweitert werden. Eine Berechnung ist je nach Entscheidungsvorschlag vorzunehmen

Personal: /

IT: /

Klima: Durch eine vermehrte Nutzung des ÖPNV im Freizeit- und Tourismusverkehr sind positive Auswirkungen auf das Klima zu erwarten, sofern hierdurch Verkehrsverlagerungen vom MIV in den Umweltverbund einhergehen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag gem. § 26 Kreisordnung.



[1] d.h. Personen, die bereits vor Einführung des 9-€-Tickets über ein ÖV-Abo verfügten und während der Laufzeit der Tarifmaßnahme vom vergünstigten Preis profitierten.