Betreff
„Schulsozialarbeit/Übergangsbegleitung“ Bericht gemäß KT-Beschluss vom 29.09.2021 / Perspektive für 2023
Vorlage
SV-10-0618
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Bericht der Übergangsbegleitung (Anlage)  wird zur Kenntnis genommen

2.       Die Fortführung des im Jahr 2022 mit Mitteln des Programms „Aufholen nach Corona“ aufgestockten Anteils der Übergangsbegleitung soll ab 2023 in das   -  im Aufbau befindliche – Casemanagement von KIM (Kommunalen Integrationsmanagement) integriert werden.    

3.       Über die genaue Umsetzung und Erfahrungen wird im Ausschuss für Bildung, Schule und Integration im zweiten Halbjahr 2023 berichtet

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.    Problem

Die Übergangsbegleitung an den Berufskollegs (BK) des Kreises Coesfeld ist – seit dem Jahr 2021 unbefristet - im Umfang von jeweils 0,5 Vollzeitstellen (VzÄ) an den Standorten in Coesfeld und an den Standorten des Richard-von-Weizsäcker-BKs in Lüdinghausen und Dülmen besetzt. Die Finanzierung erfolgt über das sogenannte „Landesmatching“, d.h. der Kreis beteiligt sich zu 50 % an den Personalkosten und das Land über die Umwandlung von Lehrerstellen zu gleichen Teilen.

 

Am 29.09.2021 hat der Kreistag auf Grundlage eines Antrages Kreistagsfraktion  Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss gefasst (SV-10-0317/1):

 

1.       Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit und im Ausschuss für Bildung, Schule und Integration über die Übergangsbegleitung an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld.

2.       Der Kreis Coesfeld baut die Beratungsressourcen für die Übergangsbegleitung spätestens zum 01.01.2022 - zunächst befristet für 1 Jahr - um eine Stelle Sozialarbeiter/innen an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld aus.

3.       Die Verwaltung prüft, ob eine (Mit)Finanzierung der Personalkosten aus den Mitteln „Aufholen nach Corona“, aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gem. SGB II, aus den Mitteln „Jugendsozialarbeit“ nach § 13 SGB VIII, der Agentur für Arbeit und / oder aus Mitteln des Kommunalen Integrationszentrums erfolgt.

 

II.  Lösung

Umsetzung in 2022

Für das Jahr 2022 erfolgte, diesem Beschluss entsprechend, eine Aufstockung im Umfang einer VzÄ-Stelle. Refinanziert werden kann dies durch das Programm „Aufholen nach Corona/Extra Geld/Schulträgerbudget“. Umgesetzt wird die Aufstockung wie folgt:

 

·         Am Standort Coesfeld:  Die bereits im Umfang von 0,5 Stelle als Übergangsbegleitung tätige Fachkraft  wurde nun zusätzlich im Rahmen ihrer bisherigen Anstellung beim Land mit 0,5 VzÄ als Fachlehrerin abgeordnet, um die Tätigkeit der Übergangsbegleitung zu übernehmen. Ermöglicht wird dies, da die Besetzung über eine Doppelqualifikation sowohl zur Ausübung als Fachlehrerin, wie auch als Sozialarbeiterin verfügt. Damit steht sie nun mit einer vollen Stelle an den beiden BKs in Coesfeld für die Aufgabe der Übergangsbegleitung zur Verfügung.

 

·         Für die Standorte des RvW-BKs in Lüdinghausen und Dülmen wird im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung vom Jugendhilfeträger „Evangelische Jugendhilfe Münsterland“ zusätzlich eine Sozialarbeiterin im Umfang von 0,5 VzÄ abgestellt. Das Vertragsverhältnis ist befristet auf das Jahr 2022. Für eine mögliche Verlängerung ist der Träger offen. 

 

 

Möglichkeiten für 2023

Mit dem 31.12.2022 läuft die jetzige Fördergrundlage in Form des Programms „Aufholen nach Corona“ aus.

Ende Juni 22 wurde ein Zwischenbericht der Übergangsbegleitung vorgelegt (Anlage). Hier wird aus Sicht der Mitarbeiterinnen betont, dass die Wirksamkeit der Übergangsbegleitung durch die Aufstockung nochmals erheblich verbessert und die Notwendigkeit bestätigt wurde. Insgesamt habe die Zahl der Beratungsfälle und auch das Ausmaß multikomplexer Problemlagen nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiter zugenommen. Hervorzuheben sei weiterhin, dass 50 % der Hilfesuchenden einen Migrationshintergrund aufweisen. Hier lägen oft große (berufs)sprachliche Defizite und unterbrochene Bildungsverläufen vor und es sei bislang wenig berufliche Orientierung erfolgt. 

Für eine mögliche Fortführung der aufgestockten Übergangsbegleitung wäre es nach Ansicht der Beteiligten wichtig, dass hier keine zeitlichen Lücken entstehen, da sonst der fortlaufende Kontakt zum Klientel gefährdet sei.

 

Mögliche Unterstützung durch das Casemanagement (KIM)

Bereits seit 2021 wird im Kreis Coesfeld das Kommunale Integrationsmanagement verbunden mit einer weitreichenden Landesförderung eingeführt.  Zentraler Baustein dieser – federführend durch das Kommunale Integrationszentrum umgesetzten -  Initiative ist die Einsetzung von Personal für das Casemanagement. Von den Ansätzen und der Zielgruppe finden sich hier Überschneidungen zur Übergangsbegleitung. So geht es auch hier um die Bewältigung multikomplexer Problemlagen durch ein leistungsübergreifendes Fallmanagement. Aufgrund des hohen Migrationsanteils bei den Beratungsfällen in der Übergangsbegleitung wird vorgeschlagen, statt weiterhin die Übergangsbegleitung aufzustocken, das Casemanagement mit Blick auf die Zielgruppe mit Migrationshintergrund in die Arbeit der Übergangsbegleitung einzubeziehen. Hiermit würde zum einen vermieden, das mit zunehmendem Aufbau des Casemangement Doppelstrukturen entstehen. Zum anderen könnte der im Bericht der Übergangsbegleitung bestätigte zusätzliche Ressourcenbedarf mit den vorhandenen Möglichkeiten des Casemanagements abgebdeckt werden. Soweit das Vorgehen grundsätzlich die Zustimmung erhalten sollte, würde das Konzept der Zusammenarbeit zwischen Übergangsbegleitung und Casemangement seitens der Verwaltung weiter ausgearbeitet. Zur Umsetzung soll in den zuständigen Fachausschüssen dann weiter berichtet werden.  

 

 

III. Alternativen

a)       Die Aufstockung der Übergangsbegleitung wird als Projekt befristet auf das Jahr 2023 mit Kreismitteln fortgesetzt.

b)      Ab 2023 soll die Aufstockung der Übergangsbegleitung überhaupt nicht mehr fortgesetzt werden. 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Kosten für das Casemanagement sind im Rahmen der Förderung des kommunalen Integrationsmanagements durch das Land abgedeckt. Für die anteilige Beteiligung des Casemanagements an der Aufgabe der Übergangsbegleitung entstehen damit keine weiteren Kosten.

 

Die jährlichen Kosten für die Aufstockung der Übergangsbegleitung liegen in 2022 bei insgesamt ca. 76.500 € im Jahr (38.666 € am Standort Coesfeld und 37.787 € am RvW-BK). Diese Kosten wurden/werden vollständig durch das Programm „Aufholen nach Corona“ getragen.  Eine unveränderte Fortsetzung dieser Aufstockung wäre in gleicher Höhe mit Kreismitteln zu tragen.

 

 

V.     Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung liegt die Zuständigkeit beim Kreistag.