Betreff
Sachstandsbericht Katastrophenschutzplan
Vorlage
SV-10-0636
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung zum Katastrophenschutzplan im Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachstand des Katastrophenschutzplanes für den Kreis Coesfeld

 

Die Fortschreibung des Katastrophenschutzplanes wurde im ersten Halbjahr 2021 beauftragt. Das Ingenieurbüro antwortING aus Köln erhielt diesen Auftrag. Nach einem Auftaktworkshop im Mai 2021 und einem Onboarding Termin im September 2021, wurden von Dezember 2021 bis März 2022 Expertengespräche geführt. Nach Bereitstellung der ersten Entwurfsversion und einem Zwischengespräch im April 2022 liegt der Kreisverwaltung zurzeit der 2. Entwurf des Katastrophenschutzplanes vor.

 

Dieser Entwurf des Katastrophenschutzplanes umfasst sowohl Vorgaben und Anmerkungen der Kreisverwaltung als auch die Ergebnisse aus den Expertengesprächen und Erwägungen der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.

 

An den Expertengesprächen waren u.a. VertreterInnen der Hilfsorganisationen (DLRG, DRK, Malteser und THW), der Bundeswehr, der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, der Kreisbrandmeister und Abteilungs- sowie FachbereichsleiterInnen der betrofffenen Arbeitsgebiete der Kreisverwaltung beteiligt. Die Städte und Gemeinden haben ihre Informationen und Angaben mit Hilfe einer online Datenerfassung übermittelt.

 

Der Plan umfasst neben einer grundlegenden Beschreibung des Kreisgebietes im Hinblick auf Bevölkerungsstruktur, Flächengliederung und natürlichen Gegebenheiten wie u.a. Topographie und Boden- und Gesteinsarten auch eine Darstellung von möglichen Gefahren für die Bevölkerung. Dieser Abschnitt befasst sich mit Naturereignissen und –gefahren wie Gewitter, Regen und Schneefall, aber auch mit nicht wetterbedingten Gefahrenlagen. Als Beispiele hierfür können meldepflichtige Infektionen und Erreger, Pandemien, Massenimpfungen oder Notlagen im Bereich Verkehr oder der Veterinärverwaltung genannt werden. Auch IT-Notlagen wie Cyber-Crime berücksichtigt der Katastrophenschutzplan.

 

Weiterhin gibt der Plan eine Übersicht über „gefährdete Objekte“ im Kreisgebiet. Dieser Themenbereich wurde durch das Ingenieurbüro in Absprache mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet und beruht daher auf deren Rückmeldungen. Der Oberbegriff gefährdete Objekte wird unterteilt in die Bereiche „Schutzwürdige Bebauungen oder Einrichtungen“ und „Kritische Infrastrukturen“. Die Objekte werden entsprechend ihrer Verwendung Denkmal/Kultur, Industrie/Gewerbe, Landwirtschaft, medizinische Pflegeeinrichtungen, Übernachtung, Unterricht, Verkauf, Versammlung und Wohnen/Büro in Bezug auf Energie, Entsorgungssysteme, Gesundheit und Wasser gesondert betrachtet.

 

Inhaltlich schließt der Plan mit dem Handlungsfeld „Gefahrenabwehr“. Dieses umfasst zunächst die „Führungsorganisation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“. In Folge dessen wird auf die Einheiten Einsatzleitung, Krisenstab, Stab für außergewöhnliche Ereignisse und die Kreisleitstelle eingegangen. Daran anschließend folgen die „Einheiten und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“. Hierunter fallen Einheiten und Einrichtungen auf Ebene der kreisangehörigen Kommunen und auf Ebene des Kreises (Feuerwehren, ABC-Zug). Neben diesen Einheiten werden auch die Bezirksbereitschaft COE/GE, der Rettungsdienst, die Hilfsorganisationen und Einheiten und Einrichtungen auf Ebene des Landes und des Bundes berücksichtigt. Der Plan gibt auch eine Übersicht über die Polizeiwachen im Kreisgebiet und die damit gegebene polizeiliche Gefahrenabwehr. Da unter Berücksichtigung der vergangenen Ereignisse die Einbindung von Spontanhelfern immer wichtiger wird, soll auch dieser Punkt betrachtet werden, sobald ein entsprechendes Konzept entwickelt wurde. Ebenfalls durch jüngste Ereignisse in den Vordergrund gerückt und im Plan aufgegriffen, ist die „Warnung und Information der Bevölkerung“. Schließlich werden vorgeplante Einrichtungen zum Betrieb von Betreuungsplätzen, Bereitstellungsräumen und Kräftesammelstellen aufgelistet.

 

Sobald der Plan endgültig überarbeitet und den betroffenen Abteilungen im Kreishaus sowie den Städten und Gemeinden zur Kontrolle bereitgestellt wurde, wird er für die politische Beratung und Verabschiedung weitergegeben.