Beschluss:
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Der Bericht der Verwaltung zum Katastrophenschutzplan im Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Sachstand des Katastrophenschutzplanes für den Kreis Coesfeld
Die Fortschreibung des Katastrophenschutzplanes wurde im ersten
Halbjahr 2021 beauftragt. Das Ingenieurbüro antwortING aus Köln erhielt diesen
Auftrag. Nach einem Auftaktworkshop im Mai 2021 und einem Onboarding Termin im
September 2021, wurden von Dezember 2021 bis März 2022 Expertengespräche
geführt. Nach Bereitstellung der ersten Entwurfsversion und einem Zwischengespräch
im April 2022 liegt der Kreisverwaltung zurzeit der 2. Entwurf des
Katastrophenschutzplanes vor.
Dieser Entwurf des Katastrophenschutzplanes umfasst sowohl
Vorgaben und Anmerkungen der Kreisverwaltung als auch die Ergebnisse aus den
Expertengesprächen und Erwägungen der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet.
An den Expertengesprächen waren u.a. VertreterInnen der
Hilfsorganisationen (DLRG, DRK, Malteser und THW), der Bundeswehr, der
Ärztliche Leiter Rettungsdienst, der Kreisbrandmeister und Abteilungs- sowie
FachbereichsleiterInnen der betrofffenen Arbeitsgebiete der Kreisverwaltung
beteiligt. Die Städte und
Gemeinden haben ihre Informationen und Angaben mit Hilfe einer online
Datenerfassung übermittelt.
Der Plan umfasst neben einer grundlegenden Beschreibung des
Kreisgebietes im Hinblick auf Bevölkerungsstruktur, Flächengliederung und
natürlichen Gegebenheiten wie u.a. Topographie und Boden- und Gesteinsarten
auch eine Darstellung von möglichen Gefahren für die Bevölkerung. Dieser
Abschnitt befasst sich mit Naturereignissen und –gefahren wie Gewitter, Regen
und Schneefall, aber auch mit nicht wetterbedingten Gefahrenlagen. Als
Beispiele hierfür können meldepflichtige Infektionen und Erreger, Pandemien,
Massenimpfungen oder Notlagen im Bereich Verkehr oder der Veterinärverwaltung
genannt werden. Auch IT-Notlagen wie Cyber-Crime berücksichtigt der
Katastrophenschutzplan.
Weiterhin gibt der Plan eine Übersicht über „gefährdete Objekte“
im Kreisgebiet. Dieser Themenbereich wurde durch das Ingenieurbüro in Absprache
mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet und beruht daher auf
deren Rückmeldungen. Der Oberbegriff gefährdete Objekte wird unterteilt in die
Bereiche „Schutzwürdige Bebauungen oder Einrichtungen“ und „Kritische
Infrastrukturen“. Die Objekte werden entsprechend ihrer Verwendung
Denkmal/Kultur, Industrie/Gewerbe, Landwirtschaft, medizinische
Pflegeeinrichtungen, Übernachtung, Unterricht, Verkauf, Versammlung und
Wohnen/Büro in Bezug auf Energie, Entsorgungssysteme, Gesundheit und Wasser
gesondert betrachtet.
Inhaltlich schließt der Plan mit dem Handlungsfeld
„Gefahrenabwehr“. Dieses umfasst zunächst die „Führungsorganisation der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“. In Folge dessen wird auf die Einheiten
Einsatzleitung, Krisenstab, Stab für außergewöhnliche Ereignisse und die
Kreisleitstelle eingegangen. Daran anschließend folgen die „Einheiten und
Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“. Hierunter fallen
Einheiten und Einrichtungen auf Ebene der kreisangehörigen Kommunen und auf
Ebene des Kreises (Feuerwehren, ABC-Zug). Neben diesen Einheiten werden auch
die Bezirksbereitschaft COE/GE, der Rettungsdienst, die Hilfsorganisationen und
Einheiten und Einrichtungen auf Ebene des Landes und des Bundes berücksichtigt.
Der Plan gibt auch eine Übersicht über die Polizeiwachen im Kreisgebiet und die
damit gegebene polizeiliche Gefahrenabwehr. Da unter Berücksichtigung der
vergangenen Ereignisse die Einbindung von Spontanhelfern immer wichtiger wird,
soll auch dieser Punkt betrachtet werden, sobald ein entsprechendes Konzept
entwickelt wurde. Ebenfalls durch jüngste Ereignisse in den Vordergrund gerückt
und im Plan aufgegriffen, ist die „Warnung und Information der Bevölkerung“.
Schließlich werden vorgeplante Einrichtungen zum Betrieb von Betreuungsplätzen,
Bereitstellungsräumen und Kräftesammelstellen aufgelistet.
Sobald der Plan endgültig überarbeitet und den betroffenen
Abteilungen im Kreishaus sowie den Städten und Gemeinden zur Kontrolle
bereitgestellt wurde, wird er für die politische Beratung und Verabschiedung
weitergegeben.