Betreff
Spielgruppenförderung - Budget 2022 und Budget 2023 bis 2026
Vorlage
SV-10-0641
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Förderung von Spielgruppen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden für 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von 5.000 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die Haushaltsansätze für die Förderung von Spielgruppen für die Jahre 2023 bis 2026 werden auf jeweils 45.000 EUR erhöht.

 

I. Sachdarstellung

Im Rahmen der Spielgruppenrichtlinien gewährt das Kreisjugendamt Zuwendungen für die selbstorganisierte Kinderbetreuung in Spielgruppen, soweit diese ein verlässliches Betreuungsangebot von mindestens zehn Wochenstunden für min. sechs Kinder unter drei Jahren bzw. bis zum Kindergarteneintritt anbieten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung in Spielgruppen besteht nicht. Dennoch handelt es sich in der Regel um Kinder, die das erste Lebensjahr bereits vollendet haben und grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege haben für die jedoch das Betreuungsmodell Spielgruppe durchaus eine Alternative ist. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit einer im Vergleich zur Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege deutlich niedrigeren Förderung. Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 wurden jeweils Mittel in Höhe von 30.000 EUR eingeplant.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2022 wurden für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Juli 2022 für drei Spielgruppen (eine in Senden, zwei in Olfen) Fördergelder in Höhe von insgesamt 17.201 EUR ausgezahlt. Für diese drei Spielgruppen werden für das Kita-Jahr 2022/23 im Zeitraum vom 01. August bis 31. Dezember 2022 ebenfalls Förderanträge gestellt. Zudem wird ab dem Kita-Jahr 2022/23 eine weitere Spielgruppe in Olfen den Betrieb aufnehmen, für die ebenfalls Fördermittel beantragt werden.

Insgesamt würde somit für das Haushaltsjahr 2022 ein Fördervolumen von rd. 35.000 EUR benötigt.

Für die kommenden Jahre ist für die vier Spielgruppen jährlich mit einem beantragten Fördervolumen von rd. 45.000 EUR zu rechnen.

 

Damit eine finanzielle Förderung aller Spielgruppen, die die Förderkriterien der Spielgruppenrichtlinie erfüllen, möglich ist, müssten vorsorglich die Ansätze der jeweiligen Haushaltsjahre erhöht werden.

Für das Haushaltsjahr 2022 müssten 5.000 EUR und für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 jeweils 15.000 EUR zusätzlich bereitgestellt. werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Es werden für die Förderung von Spielgruppen keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. Eine Bewilligung der eingehenden Anträge erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die zusätzlich benötigten Mittel für 2022 müssten innerhalb des Budgets des Jugendamtes zur Verfügung gestellt werden. Die zusätzlichen Mittel für 2023 bis 2026 würden jeweils die Aufwendungen erhöhen und im Etatentwurf für den Haushalt 2023 eingeplant.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung des Jugendamtes des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig. Bei der Spielgruppenförderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung. In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 05.12.2017 (s. SV-9-0966) wurde beschlossen, dass die Förderung bei geänderten Förderkonditionen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen soll. Wegen der Überschreitung des Haushaltsansatzes für die Bereitstellung von Mitteln für freiwillige Leistungen ist eine Entscheidung des Kreistages erforderlich.