Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene
Vorlage
SV-10-0647
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:  ohne

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Zum 14.12.2019 wurde eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene auf Grundlage der Verordnung EU 2017/625 erlassen. Zum 01.01.2022 erfolgte eine Anpassung der Gebühren. Die Gebühren für Kleinbetriebe wurde angepasst bzw. gesenkt. Die Kosten für den Großbetrieb blieben in gleicher Höhe bestehen. Des Weiteren ergab sich eine Änderung, da einer der Kleinbetriebe nunmehr als Großbetrieb eingestuft wurde (Erhöhung der Schlachtzahlen).

 

Nach Auswertung des Jahresabschlusses für 2021 und unter Berücksichtigung der Kosten für die ersten 6 Monate in 2022 wurde eine prognostische Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 erstellt. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass sich die Sachkosten nicht und die Personalkosten (TV Fleisch) nur geringfügig erhöhen.

 

Für den Großbetrieb ergibt sich derzeit noch keine Gebührenerhöhung.

Bei den Kleinbetrieben würde sich unter der gleichen Voraussetzung derzeit noch nicht, allerdings für die Zukunft erwartbar, die Gebühren nur minimal erhöhen.

 

Daher soll derzeit von einer Gebührenanpassung abgesehen und das Konsultationsverfahren nicht eingeleitet werden.

 

Die Kostenentwicklung wird stetig beobachtet und ggf. wird unterjährig in 2023 eine Anpassung in die Wege geleitet.