Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme K 39 AN 4 iin Davensberg
Vorlage
SV-10-0651
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Neubau eines Radweges an der K 39 (3. Bauabschnitt) in Davensberg zu veranlassen.

 

Die notwendigen Mittel für den 3. BA werden im Haushalt 2023 veranschlagt.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe (3. BA) erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2023 für den Radweg bereitgestellt werden und der Haushalt 2023 seine Rechtskraft erlangt hat.

 

 

I. Sachdarstellung

Die K 39 mit den Abschnitten 3 + 4 liegt zwischen der L 844 (Davensberg) und der Kreisgrenze Münster. Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.900 Kfz/24h.

Es ist geplant eine durchgängige Radwegverbindung von der L 844 über die Kreisgrenze hinaus mit einem Anschluss an den Bürgerradweg seitens der Stadt Münster herzustellen. Die Maßnahme soll in insgesamt 4 Bauabschnitten umgesetzt werden. Die Aufteilung kann der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden. Der Radweg entstammt dem Radwegebauprogramm von 2007 (Rang 11 der Prioritätenliste, SV-7-0786 vom 05.10.2007 bzw. SV-9-0258 vom 28.04.2015). Die Strecke ist zudem Bestandteil des Konzeptes „Implementierung Stadtregionaler Velorouten“ der Stadtregion Münster.

Das erste Teilstück von der L 844 bis zur Sportanlage Davensberg bzw. bis zum Wirtschaftsweg „Brede“ wurde am 13.11.2020 für den Verkehrsteilnehmer freigegeben. Für die Bauabschnitte 2 (SV-9-1692) und 4 (SV-9-1665 vom 10.03.2020) liegt jeweils der Baubeschluss vor. Die bauliche Abwicklung des 4. BA erfolgt über die Autobahn GmbH im Zuge des Ausbaues der Autobahn A1. Die Vergabe der Brückenbaumaßnahme (A1/K39) ist erfolgt. Mit der Umsetzung sollte eigentlich im Herbst 2022 gestartet werden. Logistische Probleme verschieben den Baubeginn auf Anfang 2023. Beim 2. BA sind noch forst- und landwirtschaftliche Genehmigungen einzuholen. Die betroffenen Pazellen sind auch Bestandteil des 3. BA. Da aber im 3. BA der Grunderwerb bisher noch nicht endgültig geklärt werden konnte, verzögert sich die Antragsstellung und damit auch die Umsetzung des 2. BA.

Gegenstand dieser Beschlussfassung ist der 3. BA, der den Lückenschluss zwischen dem Wirtschaftsweg „Vollmerbrok" (Rampe hinter der A 1) und dem „Daverthauptweg“ umfasst. Wie auch angrenzend geplant erhält der Radweg entsprechend den Mindestanforderungen für Velorouten eine Breite von 3,00 m.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Durch den Bau eines Radweges entlang der K 39 wird die Verkehrssicherheit erhöht und damit eine wichtige Voraussetzung für eine verstärkte Radnutzung zwischen Münster und Davensberg geschaffen. Eine verstärkte Radnutzung trägt zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Verkehrs- und Lebensqualität bei.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde durch die Ablösung von Ökopunkte ausgeglichen. Die Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) stellt die Kompensationsflächen zur Verfügung. Die WBC verpflichtet sich, die Kompensationsflächen auf die Dauer von 30 Jahren zu erhalten und zu pflegen. Die Zustimmung des Landschaftsbeirates steht noch aus.

Da in Teilbereiche kein Grunderwerb möglich war, sind zusätzliche Verrohrungen vorzunehmen und Winkelstützwände einzuplanen. Die Baukosten für den 3. BA betragen somit ca. 1,1 Mio. €. 90 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Stadt & Land gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel soll voraussichtlich noch im Herbst 2022 erfolgen. Die Gemeinde Ascheberg hat sich bereit erklärt, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.


 

Unter der Invest.-Nr. „66K39AN3+4“ stehen im laufendend Haushalt einschl. der Ermächtigungsübertragungen 1,9 Mio. € für die BA 2+4 zur Verfügung. Der BA 1 ist bereits schlussgerechnet. Die für die Umsetzung des 3. BA benötigten Mittel in Höhe von 1,1 Mio. € wurden bei der HH-Planung 2023 veranschlagt.

 

Bau-
abschnitt

Gesamt-
kosten

Förderung
%

Baubeginn

Baulänge

1

0,7 Mio. €

70%

fertig

1.044 m

2

0,5 Mio. €

70%

Anfang 2023

647 m +220 m (MS)

3

1,1 Mio. €

90%

Anfang 2023

1.380 m

4

1,4 Mio. €

80%

Anfang 2023

550 m

 

Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge sind nach Fertigstellung die Herstellungskosten (ohne Grunderwerb) zzgl. 10% aktivierte Eigenleistungen über 45 Jahre abzuschreiben.

Mit der bauliche Umsetzung soll im Frühjahr 2023 begonnen werden. Die Auftragsvergabe für den 3. BA erfolgt erst, wenn die Haushaltsmittel in 2023 für den Radweg bereitgestellt und der Haushalt 2023 seine Rechtskraft erlangt hat. Als Bauzeit sind ca. 9 Monate einzukalkulieren.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte