Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme K 60 AN 1 in Bösensell
Vorlage
SV-10-0652
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den Bau des Radweges an der K 60 AN 1 zwischen der B 235 und der Kreisgrenze Coesfeld/Münster (Länge ca. 1,8 km) zu veranlassen.

 

I. Sachdarstellung

Die K 60 dient als Verbindung zwischen Senden und Münster-Albachten. Die Kreisstraße liegt zwischen der B 235 und der Kreis-/Stadtgrenze Coesfeld/Münster. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 3.400 Kfz/24h.

Durch die vermehrte Nutzung von E-Bikes oder Pedelecs ist eine Zunahme der Distanzen, die mit dem Radweg zurückgelegt werden, zu verzeichnen. Die K 60 liegt im 15 km - Radius vom Stadtzentrum Münster. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung, insbesondere im Berufsverkehr, eignet sich die Kreisstraße nur bedingt Radfahrer aufzunehmen. Die relativ breite Fahrbahn (5,80 - 7,80 m), der hohe Anteil am Schwerlastverkehr (7,5%) sowie eine für Straßen außerhalb der OD zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h sind weitere Kriterien, die den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges dringend erforderlich machen.

Der straßenbegleitende Radweg ist Bestandteil des Konzeptes „Implementierung Stadtregionaler Ve-lorouten“ der Stadtregion Münster. Auf der Grundlage von Netzanalysen haben die Städte und Ge-meinden in der Stadtregion Münster ein Konzept mit stadtregionalen Velorouten sowie Tangential-, Bypass- und Zubringerverbindungen entwickelt (siehe Anlage 1). Mit den Velorouten sollen komfortable, direkte und verkehrssichere Wege von den Umlandgemeinden bis nach Münster geschaffen und damit der Anteil der Radfahrer im Alltagsradverkehr erhöht werden. Dies ist auch in Anbetracht einer älter werdenden Bevölkerung von großer Bedeutung.

Der Radweg liegt auf Rang 4 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2021 (SV-10-0336 vom 02.09.2021). Der Neubau des Radweges ist zudem im Radverkehrskonzept enthalten.

Wie in der Anlage 2 dargestellt ist, erstreckt sich die geplante Radwegbaumaßnahme von der B 235 bis zum Wirtschaftsweg Niederort (Stadtgebiet Münster). Da der Radweg an der B 235 auf der westlichen Seite verläuft ist die Anbindung über eine zusätzliche Querungshilfe vorgesehen. Auf dem Stadtgebiet Münster soll in Abstimmung mit der Stadt Münster der Radweg um ca. 150 m bis zum Wirtschaftsweg Niederort fortgesetzt werden. Der Übergang soll mit einer zusätzlichen Querungshilfe sicherer gestaltet werden. Der Wirtschaftsweg ist Bestandteil des Veloroutenkonzeptes der Stadt Münster. Somit wird zukünftig eine durchgängige Radwegverbindung zwischen Münster und Senden geschaffen.

Aufgrund eines Bodendenkmals (Landwehr) war eine Linienführung auf der nordwestlichen Seite nicht möglich. Die Anlage des Radweges soll nun auf der süd-/ östlichen Seite der K 60 erfolgen.

Bei dem Ausbau der Velorouten sollen nach Möglichkeit einheitliche Mindestanforderungen (Bau, Gestaltung/Markierung, Beschilderung und Betrieb) angestrebt werden. Entgegen der sonst üblichen Radwegbreite von 2,50 m soll der Radweg an der K 60 entsprechend den Mindestanforderungen für Velorouten in einer Breite von 3,0 m angelegt werden. Lediglich im Bereich des Brückenbauwerkes über den Offerbach an der Grenze zur Stadt Münster soll der Radweg punktuell auf eine Breite von 2,50 m eingeengt werden. Hierzu ist eine Kappenverbreiterung um ca. 2,10 m vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Restfahrbahnbreite von. 6,35m auf dem Bauwerk.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine


 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Durch den Bau eines Radweges entlang der K 60 wird die Verkehrssicherheit erhöht und damit eine wichtige Voraussetzung für eine verstärkte Radnutzung zwischen Münster und Senden geschaffen. Eine verstärkte Radnutzung trägt zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Verkehrs- und Lebensqualität bei.

Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde durch die Ablösung von Ökopunkte ausgeglichen. Die Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH (WBC) stellt die Kompensationsflächen zur Verfügung. Die WBC verpflichtet sich, die Kompensationsflächen auf die Dauer von 30 Jahren zu erhalten und zu pflegen. Die Zustimmung des Landschaftsbeirates steht noch aus.

Aufgrund der aktuellen Marksituation wurde der Kostenansatz entsprechend angepasst. Die Baukosten einschl. Grunderwerb liegen aktuell bei ca. 1,1 Mio. €. 90 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen aus dem Sonderprogramm Stadt & Land gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel soll voraussichtlich noch im Herbst 2022 erfolgen. Die Gemeinde Senden (ca. 100.000) und die Stadt Münster (ca. 10.000 €) haben sich bereit erklärt, den Eigenanteil des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.

Für die Auftragsvergabe der Bauleistungen stehen im Haushalt 2022 unter der Invest.-Nr. „66K60AN1R“ Mittel in Höhe von 0,9 Mio. € zur Verfügung. Für weitere Leistungen wie Markierungsarbeiten, Ausgleichsmaßnahmen, die Schlussvermessung oder Abwicklung des Grunderwerbes wurden bei der HH-Planung 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 150.000 € (2023) und 50.000 € (2024) veranschlagt.

Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge (ca. 22.500 €/Jahr) sind nach Fertigstellung die Herstellungskosten (ohne Grunderwerb) zzgl. 10% aktivierte Eigenleistungen über 45 Jahre abzuschreiben.

Mit der bauliche Umsetzung soll im Frühjahr 2023 begonnen werden. Als Bauzeit werden ca. 9 Monate einkalkuliert.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte