Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den Bau
des Radweges an der K 60 AN 1 zwischen der B 235 und der Kreisgrenze
Coesfeld/Münster (Länge ca. 1,8 km) zu veranlassen.
I. Sachdarstellung
Die K 60 dient
als Verbindung zwischen Senden und Münster-Albachten. Die Kreisstraße liegt
zwischen der B 235 und der Kreis-/Stadtgrenze Coesfeld/Münster. Die
Verkehrsbelastung liegt bei ca. 3.400 Kfz/24h.
Durch die
vermehrte Nutzung von E-Bikes oder Pedelecs ist eine Zunahme der Distanzen, die
mit dem Radweg zurückgelegt werden, zu verzeichnen. Die K 60 liegt im 15 km -
Radius vom Stadtzentrum Münster. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung,
insbesondere im Berufsverkehr, eignet sich die Kreisstraße nur bedingt Radfahrer
aufzunehmen. Die relativ breite Fahrbahn (5,80 - 7,80 m), der hohe Anteil am Schwerlastverkehr
(7,5%) sowie eine für Straßen außerhalb der OD zulässige Geschwindigkeit von
100 km/h sind weitere Kriterien, die den Neubau eines straßenbegleitenden
Radweges dringend erforderlich machen.
Der
straßenbegleitende Radweg ist Bestandteil des Konzeptes „Implementierung
Stadtregionaler Ve-lorouten“ der Stadtregion Münster. Auf der Grundlage von
Netzanalysen haben die Städte und Ge-meinden in der Stadtregion Münster ein
Konzept mit stadtregionalen Velorouten sowie Tangential-, Bypass- und
Zubringerverbindungen entwickelt (siehe Anlage 1). Mit den Velorouten sollen
komfortable, direkte und verkehrssichere Wege von den Umlandgemeinden bis nach
Münster geschaffen und damit der Anteil der Radfahrer im Alltagsradverkehr
erhöht werden. Dies ist auch in Anbetracht einer älter werdenden Bevölkerung
von großer Bedeutung.
Der Radweg liegt
auf Rang 4 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2021 (SV-10-0336 vom
02.09.2021). Der Neubau des Radweges ist zudem im Radverkehrskonzept enthalten.
Wie in der
Anlage 2 dargestellt ist, erstreckt sich die geplante Radwegbaumaßnahme von der
B 235 bis zum Wirtschaftsweg Niederort (Stadtgebiet Münster). Da der Radweg an
der B 235 auf der westlichen Seite verläuft ist die Anbindung über eine
zusätzliche Querungshilfe vorgesehen. Auf dem Stadtgebiet Münster soll in
Abstimmung mit der Stadt Münster der Radweg um ca. 150 m bis zum Wirtschaftsweg
Niederort fortgesetzt werden. Der Übergang soll mit einer zusätzlichen
Querungshilfe sicherer gestaltet werden. Der Wirtschaftsweg ist Bestandteil des
Veloroutenkonzeptes der Stadt Münster. Somit wird zukünftig eine durchgängige
Radwegverbindung zwischen Münster und Senden geschaffen.
Aufgrund eines
Bodendenkmals (Landwehr) war eine Linienführung auf der nordwestlichen Seite
nicht möglich. Die Anlage des Radweges soll nun auf der süd-/ östlichen Seite
der K 60 erfolgen.
Bei dem Ausbau
der Velorouten sollen nach Möglichkeit einheitliche Mindestanforderungen (Bau,
Gestaltung/Markierung, Beschilderung und Betrieb) angestrebt werden. Entgegen
der sonst üblichen Radwegbreite von 2,50 m soll der Radweg an der K 60
entsprechend den Mindestanforderungen für Velorouten in einer Breite von 3,0 m
angelegt werden. Lediglich im Bereich des Brückenbauwerkes über den Offerbach
an der Grenze zur Stadt Münster soll der Radweg punktuell auf eine Breite von
2,50 m eingeengt werden. Hierzu ist eine Kappenverbreiterung um ca. 2,10 m
vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Restfahrbahnbreite von. 6,35m auf dem
Bauwerk.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Durch den Bau
eines Radweges entlang der K 60 wird die Verkehrssicherheit erhöht und damit
eine wichtige Voraussetzung für eine verstärkte Radnutzung zwischen Münster und
Senden geschaffen. Eine verstärkte Radnutzung trägt zum Klimaschutz und zur
Verbesserung der Verkehrs- und Lebensqualität bei.
Die Eingriffe in
Natur und Landschaft werden in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde
durch die Ablösung von Ökopunkte ausgeglichen. Die Wirtschaftsbetrieben Kreis
Coesfeld GmbH (WBC) stellt die Kompensationsflächen zur Verfügung. Die WBC
verpflichtet sich, die Kompensationsflächen auf die Dauer von 30 Jahren zu
erhalten und zu pflegen. Die Zustimmung des Landschaftsbeirates steht noch aus.
Aufgrund der
aktuellen Marksituation wurde der Kostenansatz entsprechend angepasst. Die
Baukosten einschl. Grunderwerb liegen aktuell bei ca. 1,1 Mio. €. 90 % der
entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen aus
dem Sonderprogramm Stadt & Land gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel
soll voraussichtlich noch im Herbst 2022 erfolgen. Die Gemeinde Senden (ca. 100.000)
und die Stadt Münster (ca. 10.000 €) haben sich bereit erklärt, den Eigenanteil
des Kreises und alle nicht förderfähigen Kosten zu übernehmen.
Für die
Auftragsvergabe der Bauleistungen stehen im Haushalt 2022 unter der Invest.-Nr.
„66K60AN1R“ Mittel in Höhe von 0,9 Mio. € zur Verfügung. Für weitere Leistungen
wie Markierungsarbeiten, Ausgleichsmaßnahmen, die Schlussvermessung oder
Abwicklung des Grunderwerbes wurden bei der HH-Planung 2023 zusätzliche Mittel
in Höhe von 150.000 € (2023) und 50.000 € (2024) veranschlagt.
Zur Berechnung
der zukünftigen Abschreibungsbeträge (ca. 22.500 €/Jahr) sind nach
Fertigstellung die Herstellungskosten (ohne Grunderwerb) zzgl. 10% aktivierte
Eigenleistungen über 45 Jahre abzuschreiben.
Mit der bauliche
Umsetzung soll im Frühjahr 2023 begonnen werden. Als Bauzeit werden ca. 9
Monate einkalkuliert.
IV.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte