Beschlussvorschlag:
Den von den Kreistagsfraktionen noch zu benennenden Delegierten wird die Teilnahme an der Großen Landkreisversammlung am 23.09.2022 in Ratingen/Kreis Mettmann als Dienstreise genehmigt.
Begründung:
I. Problem
Der Landkreistag NRW hat zur Großen Landkreisversammlung am 23.09.2022 in Ratingen (Kreis Mettmann) eingeladen. Neben den beiden Delegierten für den Internen Teil der Großen Landkreisversammlung, können zusätzlich bis zu sechs Kreistagsmitglieder oder Personen aus der Kreisverwaltung als Delegierte zum Öffentlichen Teil entsandt werden.
Die gemeldeten Delegierten erhalten eine entsprechende Bestätigung sowie eine offizielle Einladung seitens des LKT NRW.
II. Lösung
Den noch von den Kreistagsfraktionen zu benennenden Delegierten wird die Teilnahme an der Großen Landkreisversammlung am genannten Termin als Dienstreise genehmigt.
III. Alternativen
Die
Teilnahme wird nicht als Dienstreise genehmigt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Den Kreistagsabgeordneten stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist grundsätzlich der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig, sofern nicht ein entsprechender Kreistagsbeschluss vorliegt.