Betreff
Sanierung der Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kreis Coesfeld; Anpassung der bestehenden Beschlusslage
Vorlage
SV-10-0674
Aktenzeichen
Kreisentwicklung
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich am Förderprogramm „Heimat-Fonds“ des Landes NRW und fördert in diesem Zusammenhang die Sanierung der Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kreis Coesfeld.

I. Sachdarstellung

Nachdem die ersten Anträge eingereicht wurden, stellte sich heraus, dass sich im Kreis Coesfeld einige Bildstöcke, Wegekreuze und Heiligenfiguren befinden, die auf öffentlichen Grund stehen und sich beispielsweise im Eigentum einer Gemeinde befinden. Diese können nach derzeitiger Beschlusslage nicht gefördert werden.

Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung sind auch solche Bildstöcke förderfähig, sodass ein neuer Beschluss herbeizuführen ist. Für eine Ausweitung ist eine Abänderung der Beschlusslage erforderlich. Es wird daher vorgeschlagen aus dem bisherigen Beschluss die Worte „im privaten Eigentum stehenden“ zu streichen.

Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-10-0481 verwiesen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Es werden keine Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kreis Coesfeld gefördert, die im öffentlich-rechtlichen Eigentum stehen, sondern nur die in privatem Eigentum.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Verweis auf SV-10-0481.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 KrO zuständig.