Betreff
Anpassung des Umlagebeitrages für die wfc GmbH für 2023
Vorlage
SV-10-0676
Aktenzeichen
Kreisentwicklung
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Anpassung des Umlagebeitrages des Kreises Coesfeld für die wfc GmbH für das Jahr 2023 um 41.750 € auf dann 490.145 € wird zugestimmt.

 

I. Sachdarstellung

Auf die SV-10-0324, mit der der Umlagebeitrag zuletzt – ebenfalls für zunächst ein Jahr – angehoben wurde, wird verwiesen.

 

Der Wirtschaftsplan der wfc GmbH weist für 2022 einen Fehlbetrag von 537.000 € aus. Von den 537.000 € entfallen laut § 8 des Gesellschaftervertrages 83,5 % auf den Kreis Coesfeld. Das entspricht einer Summe von 448.395 €.

 

Für 2023 wird im Wirtschaftsplan mit einem Fehlbetrag von 587.000 € geplant. Das entspricht einem Anteil für den Kreis Coesfeld in Höhe von 490.145 €. Im Vergleich zu Jahr 2022 erhöht sich der Umlagebeitrag daher um 41.750 €.

 

Zwei Gründe sind für diese Anpassung maßgeblich. Zum einen fallen projektbezogene Fördermittel und Erträge durch Auslaufen der Projekte in 2022 im Umfang von 95 T€ weg. Davon konnte in den letzten Jahren bis zu 35 T€ p.a. zur Gemeinkostendeckung eingesetzt werden, insbes. da Projekte mit Bestandspersonal bearbeitet wurden. Verschiedene neue Förderprojekte sind in Vorbereitung, für eine Umsetzung allerdings davon abhängig, dass vom Land NRW passenden Förderaufrufe kommen. Hier gibt es massive Verzögerungen. Auch anderthalb Jahre nach dem formalen Start der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 hat die operative Umsetzung noch nicht begonnen. Im Moment ist davon auszugehen, dass relevante Förderaufrufe frühestens Ende 2022, vielleicht aber auch erst Anfang 2023 erfolgen. Bei erfolgreicher Beteiligung an einem Förderaufruf vergehen dann nach den Erfahrungen der Vergangenheit bis zu einem Start neuer Projekte weitere bis zu neun Monate. Auch wenn davon auszugehen ist, dass es auch künftig wieder gelingen wird, Fördermittel einzuwerben, ist aktuell die die Unsicherheit zu groß, um jetzt bereits Erträge aus Fördermitteln für den Wirtschaftsplan für 2023 kalkulieren zu können.

 

Zum anderen ist für 2023 auch bei der wfc sowohl bei den Personalkosten als auch bei den Energiekosten mit deutlichen Steigerungen zu rechnen.

 

Die Planung über 2023 hinaus ist aufgrund der beschriebenen Unklarheit in der Fördermittellandschaft mit so hohen Unsicherheiten behaftet, dass vorgeschlagen wird, wie im Vorjahr (vgl. SV-10-0324) ausschließlich über den Umlagebeitrag für 2023 und zu einem späteren Zeitpunkt auf einer verlässlicheren Planungsbasis über die voraussichtlichen Umlagebeträge für die Jahre 2024 ff. zu beschließen.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Anpassung der Umlagebeiträge des Kreises Coesfeld für die wfc GmbH für das Jahr 2023 wird nicht zugestimmt. Die Zahlungsfähigkeit der wfc GmbH wird damit nicht gesichert.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Finanzen:

Die Anpassung ist in die Haushaltsplanung 2023 im Produkt 04.01.02.01 Kreisentwicklung eingeflossen und dort bereits berücksichtigt.

Personal, IT, Klima:

Keine.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung ist der Kreistag gem. § 26 (1) KrO NRW.