a) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NW
b) Genehmigung gem. § 50 Abs.3 Satz 3 KrO
Beschlussvorschlag:
für die
Dringlichkeitsentscheidung
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld vom 22.06.2022 wird beschlossen.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NW.
Es wird entsprechend dem vorstehendem Beschlussvorschlag beschlossen:
.082022 Landrat Kreisausschussmitglied
für den Kreistag
Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW genehmigt.
Begründung:
I.
Problem/ II. Lösung
Mit
Beschluss des Kreistages vom 15.06.2022 erfolgte eine Änderung der
Taxentarifordnung.
Die
Veröffentlichung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den
Kreis Coesfeld vom 22.06.2022 erfolgte im Amtsblatt 17/2022 am 30.06.2022. Die
Verordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft. Die Fahrpreisanzeiger der Taxen sind
nach Inkrafttreten der Verordnung bis spätestens zum 01.11.2022 entsprechend
umzurüsten und zu eichen.
Die
Eichungen erfolgen erst nach Prüfung und abschließender Freigabe der
entsprechenden Tarife durch den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (LME).
Grundlage hierfür ist die im Amtsblatt veröffentlichte und zuvor beschlossene
Taxentarifordnung.
Am
29.07.2022 wurde der Unterzeichner vom LME fernmündlich darüber informiert,
dass bei Prüfung der Taxentarifordnung ein Berechnungsfehler in § 5 Wartezeiten
festgestellt wurde.
veröffentlicht:
§ 5
Wartezeiten
Die
Wartezeitgebühr beträgt je Stunde 37,95 € (die Schaltung von 0,10 € erfolgt
nach jeweils 10,54 s). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Korrektur:
§ 5
Wartezeiten
Die
Wartezeitgebühr beträgt je Stunde 37,95 € (die Schaltung von 0,10 € erfolgt
nach jeweils 9,49 s). Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Laut
Rückmeldung des LME ist eine Korrektur dieses (redaktionellen) Fehlers in der
Taxentarifordnung und eine Neuveröffentlichung im Amtsblatt ausdrücklich
vorzunehmen.
Eine
wirksame Korrektur kann nur durch einen Änderungsbeschluss des Kreistages mit
anschließender Bekanntmachung der korrigierten Formulierung im Amtsblatt des
Kreises Coesfeld erfolgen.
Die
Bekanntmachung der Korrektur der Taxentarifordnung hat nach Auskunft des LME
spätestens Ende August 2022 zu erfolgen, um eine rechtzeitige Freigabe zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens zu ermöglichen. Aktuell beträgt die
Bearbeitungszeit des LMW ca. 2 – 4 Wochen; die Wartezeiten für die Unternehmen
auf einen entsprechenden Umrüst- und darauffolgenden Eichtermin beträgt mehrere
Wochen.
Die
Tarifanpassung startet münsterlandweit einheitlich und eine zeitnahe
Tariferhöhung zu Gunsten der aktuell wirtschaftlich stark belasteten
Taxenunternehmen im Kreis Coesfeld ist dringend erforderlich.
Eine
Beschlussfassung durch den Kreistag des Kreises Coesfeld incl. anschließender
öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Coesfeld kann selbst unter
verkürzten Ladungsfristen nicht rechtzeitig erfolgen. Sie kann auch aus dem
vorgenannten Gründen nicht aufgeschoben werden. Es liegen damit die
Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsentscheidung vor.
III.
Alternativen
Die Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld vom
22.06.2022 wird nicht geändert. Dies führt zur Ablehnung der Freigabe der in
der Rechtsverordnung vom 22.06.2022 genannten Tarife durch den LME.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die
Änderung der Rechtsverordnung entstehen für den Kreis Coesfeld keine Kosten.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Grundsätzlich ist der Kreistag gem. §
26 Abs. 1 Buchstabe f KrO NW für die Entscheidung zuständig.
Unter Berücksichtigung der
geschilderten Abhängigkeiten wurde die Änderung der Rechtsverordnung im Wege
der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NW entschieden.
Die Entscheidung wird dem Kreistag in
der nächsten Sitzung am 21.09.2022 zur Genehmigung vorgelegt.
Anlagen:
Entwurf der Verordnung zur Änderung der Taxentarifordnung