Betreff
Umsetzung „Radwegebauprogramm 2021“
hier: Antrag der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-10-0683
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

 

Beschlussvorschlag der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion:

 

  1. Ziel des Kreistages ist es, die im „Radwegebauprogramm 2021“ in der Prioritätenliste
    (s. Anlage) aufgeführten Radwege an Kreisstraßen bis zum 31.12.2025 zu realisieren.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, die zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Kreistag ggf. erforderliche Beschlüsse vorzuschlagen.

 

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Umsetzung des Radwegebauprogrammes soll entsprechend der Beschlussfassung von 29.09.2021 (SV-10-0336) und der jährlich im Haushalt festgelegten Ziele erfolgen.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Zur Begründung wird auf den beigefügten Antrag der Bündnis 90/Die Grünen Kreistagsfraktion vom 25.08.2022 hingewiesen. Die weitere Begründung erfolgt in der Sitzung durch den Antragsteller.

Stellungnahme der Verwaltung:

Durchschnittlich wurden in der Vergangenheit jährlich ca. 3 km Radwege an Kreisstraßen neu hergestellt. Aufgrund zusätzlicher Fördermöglichkeiten aus dem Sonderprogramm Stadt & Land wurden bereits Erneuerungen von Fahrbahnen zurückgestellt und der Neubau sowie die grundhafte Erneuerung von Radwege stärker fokussiert, sodass bis 2025 ca. 4,5 km/Jahr neue Radwege hinzukommen und ca. 10 km (in 2022/2023) bestehende Radwege erneuert werden.

Wie dem Bericht zum vorläufigen Förderprogramm 2022 (SV-10-0495) zu entnehmen ist, können aber auch die Maßnahmen zur Erneuerungen von Fahrbahnen nicht vernachlässigt werden, da auch hier zusätzlich Fördermittel bewilligt wurden und diese zeitnah umzusetzen sind. Alleine ins Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ wurden 2022 Maßnahmen des Kreises im Umfang von 11 Mio. € aufgenommen.

Aus der Prioritätenliste können bis 2025 ca. 10 - 14 km (siehe Anlage 2) umgesetzt werden. 7 km entstammen noch aus dem alten RWBP Somit sind gem. der Zielsetzung des Antrages bis 2025 jährlich zusätzlich 9 - 10 km Radwege zu bauen.

Um die Zielsetzung des Antrages theoretisch umzusetzen, sind organisatorisch, personell und finanziell folgende Änderungen vorzunehmen:

Grunderwerb

Grundvoraussetzung für jeden neuen Radweg ist die Bereitschaft der Anlieger, die entsprechenden Flächen zur Verfügung zu stellen. Bis zur endgültigen Unterschrift im Kaufvertrag sind oft umfangreiche Abstimmungsgespräche notwendig. Manche Verhandlungen ziehen sich über Jahre hinweg.

Zum Aufgabenbereich „Grunderwerb“ gehört auch die abschließende vertragliche Abwicklung nach Beendigung der Baumaßnahme. Aktuell werden diese Aufgaben von einem Mitarbeiter aus der Abt. 20 Finanzen und Liegenschaft mit einem Stellenumfang von 50% übernommen. Um die Zielsetzung zu erreichen wäre der Bereich personell auf mind. 2 Vollzeitstellen zu verstärken.

Indes ist hier zu berücksichtigen, dass auch eine personelle Stärkung nicht zwingend zu einem schnelleren Grunderwerb führt. Denn, anders als im Straßenbau, bei dem im äußersten Fall eine Enteignung der Flächeneigentümer möglich ist, geht dies bei dem Erwerb von Flächen für den Radwegebau gerade nicht. Vielmehr ist der Kreis von der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer abhängig. Der Kreis sondiert bereits frühzeitig, ob ein Erwerb möglich erscheint. Wird deutlich, dass ein Erwerb nicht oder nur schwer möglich ist, wird die Maßnahme zurückgestellt und Maßnahmen, bei denen eine grundsätzliche Bereitschaft der Grundstückseigentümer gegeben ist, entsprechend priorisiert.

Planung

Grundlagenermittlung, Geländeaufmaße und erste Entwurfsplanungen sind für die Grunderwerbsverhandlungen zu erstellen. Die Geländeaufmaße erfolgen über die Abt. 62 Vermessung. Sowohl im Bereich der Planung als auch bei der Vermessung wären zusätzliche personelle Kapazitäten (2-3 Vollzeitstellen) zu schaffen. Doch auch hierbei ist zu berücksichtigen: Das Schaffen von Stellen sagt nichts über die tatsächliche Besetzung aus. So ist festzustellen, dass seit dem Ausscheiden eines Mitarbeiters im Bereich der Radwegeplanung drei Ausschreibungsverfahren ohne Erfolg geblieben sind, obwohl der Kreis hier über die tarifrechtlichen Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung bereits versucht hatte, die Stelle auch finanziell attraktiv zu gestalten. Es ist zu konstatieren, dass der Fachkräftemangel in diesem Bereich im Kreis angekommen ist.

Die Grunderwerbsverhandlungen werden technisch begleitet. Änderungswünsche seitens der Grundstückseigentümer oder Alternativen, wenn kein Verkauf zustande kommt, werden prozessbegleitend in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Im Zuge der Grunderwerbsverhandlungen werden zeitgleich auch die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen flächenmäßig bestimmt. Soweit möglich erfolgt der Ausgleich über Ökopunkte über die WBC Coesfeld. Für die Beseitigung von Waldflächen sind oft Ersatzwaldflächen im (Verhältnis 1:1,5) zu schaffen (Ökologischer Ausgleich neben dem Flächenausgleich). Auch für viele Landwirte kommt oft nur der Flächentausch in Frage. Ersatzflächen wären somit in 4-facher Menge zu beschaffen.

Sind Grunderwerb und der Ausgleich für die Flächenversiegelung geklärt ist die Zustimmung des Landschaftsbeirates einzuholen. Die Zustimmung zu erlangen wird immer schwieriger. Jüngstes Beispiel: Radweg an der L 581 Billerbeck - Coesfeld „Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde (Kreis) hat dem Projekt seine Zustimmung verweigert“.

Im nächsten Verfahrensschritt sind die detaillierten Ausführungspläne zu erstellen. Hier wäre alternativ auch eine Vergabe an Ingenieurbüros, sofern dort noch freie Kapazitäten zur Verfügung stehen, denkbar. Nicht zu unterschätzen ist aber auch der zeitliche Aufwand der Verwaltung (Overhead ca. 30%) für die Vergabe, Begleitung, Prüfung und Abrechnung der Planungsleistungen.

Sollten vermehrt Planungsbüros beauftragt werden, würden die über die Pauschalförderung hinausgehenden Kosten investiv in die Gesamtkosten einfließen, wodurch sich die Abschreibungsbeträge bei den Einzelmaßnahmen erhöhen würden, mithin hierüber auch die Zahllast der Kommunen steigen.

Bauphase/Abrechnung

Weitere zusätzliche personelle Kapazitäten (2-3 Vollzeitstellen) sind für die Bauausführung zu schaffen. Alternativ wäre auch hier - mit den finanziellen Auswirkungen - eine Vergabe an Ingenieurbüros denkbar.

Haushaltsmittel / Förderung

Es sind jährlich zusätzlich ca. 3,7 Mio. € für den Radwegeneubau zur Verfügung zu stellen (siehe Anlage 2) und evtl. vorzufinanzieren. Eine Förderung wird nicht für alle Maßnahmen bis 2025 bewilligt werden können. Weitere Details z.B. die Genehmigung eines förderunschädlichen Baubeginnes wären mit dem Fördergeber abzustimmen. Der aktuelle Fördersatz beträgt 80%. Den Eigenanteil würde die Standortgemeinde übernehmen. Bei einem beschleunigten Vorgehen seitens des Kreises ist überdies sehr frühzeitig die kommunale Familie notwendig, damit die Eigenanteile entsprechend in den kommunalen Haushalten geplant werden können.

Zusammenfassung

Die Umsetzung der Zielsetzung kann nur mit der o.g. zusätzlichen personellen Ausstattung bewältigt werden. Inwieweit eine Besetzung der zu schaffenden Stellen möglich wäre, ist aufgrund des Fachkräftemangels fraglich. Sofern bei Ingenieurbüros noch freie Kapazitäten zur Verfügung stehen und Teilleistungen vergeben werden können, sind auch zusätzliche Zeitanteile der Verwaltung sowie weitere finanzielle Mittel einzuplanen.

Eine Umsetzung der Zielsetzung in dem beantragten Umfang ist realistisch betrachtet nicht möglich.

 

Anlagen:

 

Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion

 

Prioritätenliste Radwegebau (Sachstand 2021)