Beschlussvorschlag der
SPD-Kreistagsfraktion:
Kreisausschuss
Für das bisherige stv. Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird die Ktabg. Tanja Bukelis-Graudenz zum stv. Mitglied gewählt (Vertretung für Ktabg. Hermann-Josef Vogt).
Jugendhilfeausschuss
Für das bisherige stv. Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird die Ktabg. Tanja Bukelis-Graudenz zum stv. Mitglied gewählt (Vertretung für Ktabg. Margarete Schäpers).
Unterausschuss
Jugendhilfeplanung
Für das bisherige stv. Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird die Ktabg. Anke Pohlschmidt zum stv. Mitglied gewählt (Vertretung für Ktabg. Margarete Schäpers).
Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird die Ktabg. Monika Verspohl zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stv. Mitglied Ktabg. Monika Verspohl wird der Ktabg. Franz-Dieter Seiwert zum stv. Mitglied gewählt (Vertretung für Ktabg. Monika Verspohl).
Wahlprüfungsausschuss
Für das bisherige stv. Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird der Ktabg. Franz-Dieter Seiwert zum stv. Mitglied gewählt (Vertretung für Ktabg. Hermann-Josef Vogt).
Rechnungsprüfungsausschuss
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird der Ktabg. Franz-Dieter Seiwert zum Mitglied gewählt.
Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung:
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird der Ktabg. Franz-Dieter Seiwert zum Mitglied gewählt.
Unterausschuss Klimaschutz
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird der Ktabg. Franz-Dieter Seiwert zum Mitglied gewählt.
Unterausschuss für
Finanzmanagement und Aufgabenkritik
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird die Ktabg. Tanja Bukelis-Graudenz zum Mitglied gewählt.
Polizeibeirat
Für das bisherige Mitglied Ktabg. Manfred Kunstlewe wird der Ktabg. Johannes Waldmann zum Mitglied gewählt.
Für das bisherige stv. Mitglied Johannes Waldmann wird der Ktabg. Franz-Dieter Seiwert zum stv. Mitglied gewählt (Vertretung für Ktabg. Johannes Waldmann).
Wirtschaftsförderung Kreis
Coesfeld GmbH (wfc)
Für das bisherige Mitglied des Aufsichtsrates Ktabg. Manfred Kunstlewe wird die Ktabg. Margarete Schäpers zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.
Zweckverband EUREGIO
Für das bisherige stv. Mitglied der Zweckverbandsversammlung Ktabg. Manfred Kunstlewe wird der Ktabg. Franz-Dieter Seiwert zum stv. Mitglied der Zweckverbandsversammlung bestellt (Vertretung für Ktabg. Monika Verspohl).
I.
Sachdarstellung
Der Kreistagsabgeordnete Manfred Kunstlewe, SPD, ist am 25.06.2022
verstorben. Sein Listennachfolger ist Herr Franz-Dieter Seiwert. Dieser hat am
24.08.2022 erklärt, die Nachfolge für Herrn Kunstlewe anzunehmen und ist somit
ab dem 24.08.2022 Kreistagsmitglied. Die nach § 46 Abs. 3 KrO NRW vorzunehmende
Einführung und Verpflichtung erfolgt zu Beginn der Sitzung des Kreistags am
21.09.2022.
Herr Kunstlewe gehörte den umseitig genannten Ausschüssen, Gremien
und Vertretungen als ordentliches oder stv. Mitglied an.
Besetzung Ausschüsse/Unterausschüsse:
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt
das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen
Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei
seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium
ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der
Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit
nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.
Vertreter des Kreises in Organen, Beiräten oder Ausschüssen
juristischer Personen oder Personenvereinigungen:
Gemäß § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW sind die Vertreter des Kreises,
die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag zu
bestellen oder vorzuschlagen.
Diese Regelung ist als Teil der
Gesamtregelung der gesetzlichen Vertretung des Kreises zu verstehen. Die
gesetzliche Vertretung des Kreises obliegt grundsätzlich nach § 42 Buchstabe e)
KrO NRW dem Landrat. Somit stellt § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW eine
Ausnahmezuständigkeit zugunsten des Kreistages dar.
Gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW gilt § 113
GO NRW für die Vertretung der Kreise in Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen entsprechend. Vertreter des Kreises, die
Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen
Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, werden vom Kreistag bestellt
oder vorgeschlagen. Die Vertreter des Kreises sind an die Beschlüsse des
Kreistages und des Kreisausschusses gebunden. Sie haben ihr Amt auf Beschluss
des Kreistages jederzeit niederzulegen.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat die
umseitig genannten Ausschuss- bzw. Gremienbesetzungen am 13.09.2022 beantragt.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine. Das Vorschlagsrecht für die
Ersatzwahl liegt – wie oben beschrieben – gem. § 35 Abs. 3 S. 7 KrO bei der
Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die
Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung
und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind
veranschlagt.
Durch die Wahrnehmung der
Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld können Kosten entstehen, wenn durch
die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden
müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen. Ebenso kommt
die Entschädigung von Verdienstausfall in Betracht.
Da hier Nachbesetzungen erfolgen,
fallen keine zusätzlichen Kosten an.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse
und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5
sowie § 51 Abs. 2 KrO NRW der Kreistag.