Betreff
Entwurf Produkt-Haushalt 2006 - Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen
Vorlage
SV-7-0311
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2006 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW - GO NRW – (a. F.) hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. 

II.  Lösung

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2006 wird in den Kreistag eingebracht.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung 2006 sind der Verwaltungs- und der Vermögenshaushalt ausgeglichen.

 

1.      Verwaltungshaushalt

 

1.1  Haushaltsausgleich/Haushaltsvolumen 2006

 

Trotz einer restriktiven Veranschlagung steigt das Gesamtvolumen des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr von rd. 172,73 Mio. € um rd. 32,37 Mio. € auf rd. 205,01 Mio. €. Dies bedeutet eine Steigerung von rd. 18,74 %.

 

Der vorgenannte Anstieg des Haushaltsvolumens wird im Wesentlichen verursacht durch Ansatzerhöhungen bei den Einnahmen als auch Ausgaben für 2006 in der Grundsicherung nach dem SGB II. In dem Unterabschnitt „4820 – Grundsicherung nach dem SGB II“ steigen die Ausgaben in 2005 mit rd. 30,1 Mio. € um 29,2 Mio. € auf dann 59,3 Mio. € für 2006.

 

1.2  Kreisumlagen 

 

Das Land NRW hat bisher keine Eckdaten zum GFG 2006 mitgeteilt. Daher gibt es auch noch keine Modellrechnungen des LDS NRW zum vorläufigen Finanzausgleich 2006.

 

Vom LDS NRW ist im August 2005 eine erste Probeberechnung zu den Steuerkraftmesszahlen vorgenommen worden. Hiernach ergibt sich gegenüber 2005 für 2006 eine Steigerung der Steuerkraftmesszahl für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld von rd. 3,3 %.  Zu berücksichtigen ist hierbei, dass diese Berechnungen noch auf Grundlagen des GFG 2005 basieren und damit nur einen Trend wiedergeben, aber keine verbindliche Entwicklung.

                                                          

Erst bei Vorliegen des Gesetzentwurfes zum GFG 2006 und der ersten Modellrechnung des LDS NRW können einigermaßen verlässliche Angaben zu den Entwicklungen u.a. bei den Umlagegrundlagen für 2006 gemacht werden.

 

Kreisumlage allgemein

 

Der Hebesatz bei der Kreisumlage allgemein von bisher 33,91 % soll auch für das Haushaltsjahr 2006 beibehalten werden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie sonstiger Leistungen nach dem SGB II weiterhin mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld gesondert über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgerechnet werden. Nach den hier vorliegenden Informationen wird diese Verfahrensweise auch für 2006 vom Innenministerium NRW akzeptiert.

 

Aufgrund der Erhöhung der Umlagegrundlagen für 2006 um rd. 3,3 % erhöht sich für 2006 auch das Aufkommen aus der Kreisumlage allgemein. Rechnerisch ergibt sich gegenüber dem Ansatz 2005 eine Mehreinnahme von rd. 1,85 Mio. €. Dieser Mitnahmeeffekt reicht bei weitem nicht aus, um die Haushaltsverschlechterungen für 2006 aufzufangen.

 

Kreisumlage  Mehrbelastung Jugendamt

 

Nach Aufrechnung aller Einnahmen und Ausgaben ergibt sich im Bereich des kreiseigenen Jugendamtes für 2006 ein Zuschuss von vorläufig rd. 18,98 Mio. €.  Gegenüber 2005 bedeutet dies ein Anstieg um rd. 1,38 Mio. €.

 

Bei der Festsetzung des Hebesatzes bei der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt konnte in 2005 ein Betrag von 772.432 € (= 0,76 %-Punkte Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt) aus der Spitzabrechnung für 2004 belastungsmindernd berücksichtigt werden. Um diesen Betrag erhöht sich in 2006 zwangsläufig wieder das Aufkommen aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt. Die Endabrechnung für 2005 kann voraussichtlich erst bei der Ermittlung des Ansatzes für 2007 berücksichtigt werden. Ferner zeichnen sich in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für 2006 Verschlechterungen ab, die zu einer Erhöhung der  Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt führen.

Unter Berücksichtigung der vorläufigen (geschätzten) Umlagegrundlagen 2006 ergibt sich bei der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt für 2006 ein vorläufiger Hebesatz von ca. 18,19 % (2005 = 17,43 %, ohne Spitzabrechnung aus 2004 = 18,19 %).

 

1.3 Landschaftsumlage 2006

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat in seinen Eckdaten für 2006 angekündigt, dass der Hebesatz zur Landschaftsumlage für 2006 bei konstant 16,5 % bleiben soll.  Bei seinen Berechnungen für 2006 geht der LWL aber von einer Steigerung der Umlagegrundlagen von  rd. 4 % aus (Wert für Westfalen-Lippe).

 

Der Kreis Coesfeld berücksichtigt bei der vorläufigen Berechnung der Landschaftsumlage für 2006 jedoch nur eine Steigerung der Umlagegrundlagen von 3,3 %. Durch den sogenannten Mitnahmeeffekt bei den Umlagegrundlagen ergibt sich für den Kreis Coesfeld für 2006 eine Mehrausgabe von rd. 1 Mio. €. Die Landschaftsumlage beträgt für 2006 rd. 31,5 Mio. €.

 

 


2. Vermögenshaushalt

 

Das Gesamtvolumen des Vermögenshaushaltes beträgt für 2006 rd. 12,4 Mio. €. Dies bedeutet gegenüber 2005 eine Reduzierung um rd. 1 Mio. € oder 7,5 %.

 

Um die Belastungen für die kommenden Generationen so gering wie möglich zu halten ist es  ein Ziel, eine möglichst geringe Netto-Neuverschuldung. Eine Vielzahl von geplanten – wünschenswerten - Investitionen mussten daher auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Für das Haushaltsjahr 2006 errechnet sich ein Kreditbedarf von rd. 3,2 Mio. €. Nach Abzug der Tilgungen für 2006 von insgesamt rd. 1,597 € ergibt sich für das Haushaltsjahr 2006 eine Netto-Neuverschuldung von rd. 1,572 Mio. €. Hierin sind auch Investitionsanteile der kostenrechenden Einrichtungen enthalten, die durch das Gebührenaufkommen teilweise erst ab 2007 kompensiert werden.

 

Im Rahmen von Maßnahmen des Zinsmanagements konnten ab 2005 Verbesserungen (in 2005 = rd. 165.000 € und in 2006 = rd. 100.000 €) bei den Schuldendienstleistungen erreicht werden. Die Schuldendienstleistungen für langfristige Kredite (Zinsen und Tilgung) liegen für 2006 bei rd. 3,36 Mio. €. Gemessen an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes entfallen in 2006 rd. 1,6 % auf den Schuldendienst.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Es entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 79 Abs. 2 GO NRW a. F..

 

 

Hinweis

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 mit Anlagen wird in der Kreistagssitzung am 14.12.2005 vorgelegt.