Betreff
Entwurf Haushalt 2023 Produktgruppe 00.02 Kommunales Integrationszentrum
Vorlage
SV-10-0709
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 04

 

Produktgruppe 00.02                                                                                ab Seite _______

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration am 15.11.22, vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0709, ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde vom Kämmerer am 19.10.2022 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 26.10.2022 werden in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 24.11.2022) und im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschließt.

 

Der Haushalt 2023 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 00.02 – Kommunales Integrationszentrum dargestellt

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2023 zu 2022
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Produktbereich 00 – Verwaltungsleitung

 

 

 

 

 

 

 

00.02 Kommunales Integrationszentrum

Ertrag

1.169.806

2.246.087

1.755.477

-490.610

1.589.897

1.589.897

1.589.769

Aufwand

-1.313.858

-2.629.878

-2.356.161

273.717

-2.166.143

-2.177.835

-2.189.506

Ergebnis

-144.052

-383.791

-600.684

-216.893

-576.246

-587.938

-599.737

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (in Klammern Veränderung zur Haushaltsplanung 2022):

 

Der Ansatz 2023 setzt sich wie folgt zusammen:

a)       Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (Grundbetrag) = 352.500 € (= Ansatz 2022)

 

b)      Personalkostenzuwendung gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (KOMM-AN NRW) = 75.000 € (= Ansatz 2022)

 

c)       Sachkostenzuwendung für KOMM-AN NRW Programmteil I (Ehrenamtsförderung) = 15.000 € (= Ansatz 2022)

 

d)      Sachkostenzuwendung für KOMM-AN NRW Programmteil II (Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) = 100.500 € (=Ansatz 2022)

Diese Finanzmittel werden an Drittempfänger in den Kommunen weitergeleitet

 

e)      Sachkostenzuwendung für den Dolmetscherpool = 50.000 € (= Ansatz 2022)

 

f)        Landeszuwendungen gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (Integrationspauschale) = 0,00 € (Ansatz 2022 = 150.000 €)

Der Verwendungszeitraum für die Mittel aus der Integrationspauschale endet zum 30.11.22.

 

g)       Landeszuwendung für die Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 142.560 € (Ansatz 2022 = 466.073 €)

 

h)      Landeszuwendung für das Teilhabemanagement = 0 € (Ansatz 2022= 40.800 €)

Das Programm wurde zum 30.06.2022 beendet.

 

i)        Landeszuwendung aus dem Förderprogramm Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF) = 33.300 € (= Ansatz 2022)

 

j)        Landeszuwendung Kommunales Integrationsmanagement - KIM = 962.800 € (= Ansatz 2022)

 

k)       Europäischer Sozialfonds (ESF) und Landes-Projekt „Chance“ zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von Menschen aus Südost-, Mittel- und Osteuropa (SOE) = 23.020 € (Ansatz 2022 = 0 €)

 

Bei dem noch verbleibenden Ertragsaufkommen handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.

 

 

Hinweise zu den Erträgen:

 

Die Erträge des Kommunalen Integrationszentrums (KI) stammen hauptsächlich aus Förderungen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) sowie des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB NRW).

 

 

 

 

 

Zu a)

Es handelt sich um eine Personalkostenförderung für bis zu 6,5 Stellen im KI in Höhe von 55.000 € pro Vollzeitstelle sowie 22.500,00 € für eine halbe Stelle Verwaltungsassistenz. Ab dem 01.12.22 sind die Stellen vollständig besetzt.

 

Zu b), c) und d)

Die Personal- und Sachkostenzuwendungen aus dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ dienen in erster Linie der Unterstützung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe. Voraussichtlich ab dem 01.12.22 sind im Programmteil I die verfügbaren 1,5 Stellen voll besetzt. Für diese Stellen erhält das KI eine Förderung von 75.000 €.

 

Die Sachmittel aus KOMM-AN NRW Programmteil II (Buchstabe d) werden vollständig an Drittempfänger (Städte und Gemeinden, Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände etc.) in den Kommunen weitergeleitet.

 

Zu e)

Für den Aufbau und Betrieb eines ehrenamtlichen Sprachmittlerpools stellt das MKJFGFI bis zu 50.000 € bereit.

 

Zu f)

Die Mittel gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) in Höhe von insgesamt 976.377,32 € wurden Ende des Jahres 2019 an den Kreis Coesfeld ausgezahlt. Das Land NRW finanziert mit der Weiterleitung dieser Bundesmittel die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen vor Ort. Zwischenzeitlich wurde der Durchführungszeitraum aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.11.2022 verlängert. Beim zuständigen Ministerium wurde eine erneute Verlängerung des Durchführungszeitraums angeregt. Dieses wurde aber abgelehnt.

 

Zu g)

Durch die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sollen junge Menschen (18-27) mit einer Duldung oder Gestattung in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert werden. Hierzu stellt das Land Fördermittel bereit. Diese werden zur Umsetzung der Maßnahmen an die jeweiligen Träger weitergeleitet. Die Initiative läuft zum 30.06.23 aus.

 

Zu h)

Das Teilhabemanagement ist am 30.06.22 ausgelaufen.

 

Zu i)

Es handelt sich um eine Förderung zur Umsetzung der Elternbildungsprogramme Griffbereit, Rucksack KiTa und Rucksack Schule.

 

Die Mittel wurden für 2023 noch nicht bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von Landesseite zugesichert.

 

 

Zu j)

Die Umsetzung der Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement – KIM“ wurde vom Kreistag in der Sitzung am 09.09.2020 beschlossen. Es handelt sich hierbei um die Implementierung eines rechtskreisübergreifenden Case-Managements für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Coesfeld. Diese wird vom Land NRW mit Personal- und Sachkostenzuschüssen gefördert.

 

 

Die Ertragssumme für KIM setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

3,5 Stellen à 55.000 € strategische Koordinierung

192.500 €

0,5 Stelle Verwaltungsassistenz

22.500 €

12 Stellen à 55.000 € Case Management

660.000 €

Sachausgaben für Koordinierung 3,5 Stellen à 9.700 €

33.950 €

Sachausgaben für Verwaltungsassistenz

4.850 €

Sachausgaben für Veranstaltungsformate

10.000 €

Sachausgaben für Maßnahmen als Ergebnis der Schnittstellanalyse

30.000 €

Inanspruchnahme externer Begleitung und Beratung

9.000 €

GESAMT

962.800 €

 


Im Kommunalen Integrationszentrum wurden zur Umsetzung von KIM bisher 10 Stellen eingerichtet (3,5 strategische Koordinierung, 0,5 Verwaltungsassistenz, 6 Case Management). Mittelfristig sollen sämtliche dieser Stellen auch besetzt werden. Dazu kommen sechs weitere Case Management-Stellen, welche bei den kreisangehörigen Kommunen angesiedelt werden. Die Fördermittel für diese Stellen werden an die Anstellungsträger weitergeleitet.

 

Aufgrund von Änderungen in den Förderrichtlinien verzögert sich das Antragsverfahren aktuell.

 

Die Landesförderungen für die Personalkostengrundförderung (Buchstabe a), für das „Komm-An-NRW – Programm“ (Buchstaben b, c und d), den Sprachmittlerpool (Buchstabe e) und für das Kommunale Integrationsmanagement –KIM- (Buchstabe j) wurden zu Beginn des Jahres auf die gesetzliche Grundlage des neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIntG) gestellt und alle entfristet.

 

 

 

Aufwendungen (in Klammern die Veränderung zur Haushaltsplanung 2022)

 

Personalaufwendungen:                                                               1.160.328 € (+ 18.454 €)

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:                 489.500 € (Ansatz 2022 = 398.700 €)

 

a)       Sachkosten Dolmetscherpool (Ehrenamt)              = 50.000 € (= Ansatz 2022)

b)      Sachkosten Dolmetscherinstitute                             = 100.000 € (Ansatz 2022 = 70.000 €)

c)       Programm „Griffbereit“                                = 70.000 € (= Ansatz 2022)

d)      Programm „Rucksack KiTa“                                          = 10.000 € (= Ansatz 2022)

e)      Programm „Mimi und Drako“                                      = 15.000 € (= Ansatz 2022)

f)        Jugendliche ohne Grenzen                                          = 5.000 € (= Ansatz 2022)

g)       Wohnen in Deutschland                                = 10.000 € (= Ansatz 2022)

h)      Arbeiten in Deutschland                                               = 10.000 € (= Ansatz 2022)

i)        Projekt „Mercator/WWU“                                           = 46.000 € (Ansatz 2022 = 25.700 €)

j)        Kulturwelten im Miteinander                                     = 6.500 € (= Ansatz 2022)

k)       Deutschsprachförderung an Schulen                       = 25.000 € (= Ansatz 2022)

l)        Sprachkurse in Kooperation mit den Städten

und Gemeinden                                                               = 20.000 € (= Ansatz 2022)

m)    Projekt „ANIMA“ Jugendkunstschule Senden       = 0 € (Ansatz 2022 = 4.000 €)

n)      Fortbildungen Refugio                                                   = 2.000 € (= Ansatz 2022)

o)      Kultursensibles Training/Deeskalationstraining   = 6.000 € (= Ansatz 2022)

p)      verschiedene Projekte und Maßnahmen

im Bereich Querschnitt                                                  = 15.000 € (Ansatz 2022 = 20.000 €)

q)      verschiedene Projekte und Maßnahmen

im Bereich Bildung                                                           = 15.000 € (Ansatz 2022 = 20.000 €)

r)       Woche der Vielfalt                                                           = 0 € (Ansatz 2022 = 20.000 €)

s)       Feriennachhilfe                                                                = 25.000 € (Ansatz 2022 = 0 €)

t)        KIM Veranstaltungen, Maßnahmen                         = 40.000 € (Ansatz 2022 = 0 €)

u)      Fortbildungen Ehrenamt                                               = 5.000 € (Ansatz 2022 = 0 €)

v)       Inanspruchnahme von Beratungsleistungen

(Team-Supervision)                                                        = 5.000 € (Ansatz 2022 = 3.500 €)

w)     Prozessbegleitung KIM                                                  = 9.000 € (Ansatz 2022 = 6.000 €)

 

 

In den Sitzungen des Fachausschusses „Schule, Bildung und Integration“ in diesem Jahr wurden vom KI bereits die absehbar von Kostensteigerungen in 2023 betroffenen Maßnahmen dezidiert vorgestellt, um ein politisches Signal aufnehmen zu können, auch für die anstehenden Haushaltsberatungen. Dazu gehörten die Mehraufwendungen für den Sprachmittlerpool (Buchstabe b), das gemeinsame Projekt „Mercator“ mit der WWU Münster zur Schulung und zur Akquise von Lehramtsstudierenden für den Nachhilfeunterricht geflüchteter Kinder (Buchstaben k und s) und die halbjährliche Fortsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Integration junger Erwachsener ohne Anspruch auf Integrationsleistungen (s.u. Transferaufwendungen Buchstabe b). Einstimmig wurde partei- und fraktionsübergreifend signalisiert, diese Maßnahmen und Hilfen auch kostensteigernd im nächsten Jahr zu unterstützen.

 

 

 

Transferaufwendungen:                                                631.720 € (Ansatz 2022 = 1.014.341 €)

 

Der Ansatz 2023 beinhaltet Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel

 

a)       aus dem KOMM-AN NRW Paket                                = 100.500 € (= Ansatz 2022)

 

b)      aus der Landesinitiative Durchstarten

in Ausbildung und Arbeit                                               = 178.200 € (Ansatz 2022 = 532.841 €; Ansatz 2023 inkl. Eigenanteil in Höhe von 35.640 €)

 

c)       aus der Landesinitiative Teilhabemanagement   = 0 € (Ansatz 2022 = 51.000 €)

Das Programm wurde zum 30.06.22 beendet.

 

d)      aus der Landesinitiative Kommunales

Integrationsmanagement                                            = 330.000 € (= Ansatz 2022)

 

 

e)      aus dem europäischen Sozialfonds und Mitteln

des Landes NRW zur Unterstützung für

Menschen aus Südosteuropa, Mittel- und

                Osteuropa                                                                          = 23.020 € (Ansatz 2022 = 0 €)   

          
              an die Projektträger/Maßnahmenträger.

 

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen:                                     72.752 € (Ansatz 2022 = 74.053 €)

 

Im Haushaltsansatz 2023 sind enthalten:

a)       Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit,

Bewirtung, Repräsentation                                          = 10.000 € (Ansatz 2022 = 20.000 €)

b)      Fortbildung und Reisekosten                                      = 20.000 € (Ansatz 2022 = 19.000 €)

Des Weiteren sind für das Jahr 2023 Aufwendungen eingeplant für Geschäftsaufwendungen, Mieten und Pachten, Bürobedarf, Informationstechnik inkl. Telefon, Verbrauchsmaterial, Porto, Frachten, Amtliche Blätter, Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur, Geräte und Ausstattung sowie Beschaffungen unter 800 € netto.

 

 

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.