Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 04
Produktgruppe 00.02 ab
Seite _______
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einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung
des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration am 15.11.22, vgl.
Sitzungsvorlage SV-10-0709, ergebenden Änderungen werden in einer Liste
zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Gemäß § 53 Abs. 1 der
Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff.
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf
der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2023 wurde vom Kämmerer am 19.10.2022 aufgestellt und vom
Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag
am 26.10.2022 werden in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die weiteren
Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am
24.11.2022) und im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten. Es ist
vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022
beschließt.
Der Haushalt 2023 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden
Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesene
Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 00.02 – Kommunales Integrationszentrum dargestellt
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Produktbereich 00 –
Verwaltungsleitung |
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00.02 Kommunales
Integrationszentrum |
Ertrag |
1.169.806 |
2.246.087 |
1.755.477 |
-490.610 |
1.589.897 |
1.589.897 |
1.589.769 |
Aufwand |
-1.313.858 |
-2.629.878 |
-2.356.161 |
273.717 |
-2.166.143 |
-2.177.835 |
-2.189.506 |
|
Ergebnis |
-144.052 |
-383.791 |
-600.684 |
-216.893 |
-576.246 |
-587.938 |
-599.737 |
Erträge (in
Klammern Veränderung zur Haushaltsplanung 2022):
Der Ansatz 2023 setzt sich wie folgt
zusammen:
a)
Personalkostenzuwendung
gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (Grundbetrag) = 352.500
€ (= Ansatz 2022)
b)
Personalkostenzuwendung
gem. Förderrichtlinie für Kommunale Integrationszentren (KOMM-AN NRW) = 75.000
€ (= Ansatz 2022)
c)
Sachkostenzuwendung
für KOMM-AN NRW Programmteil I (Ehrenamtsförderung) = 15.000 € (= Ansatz 2022)
d)
Sachkostenzuwendung
für KOMM-AN NRW Programmteil II (Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) =
100.500 € (=Ansatz 2022)
Diese Finanzmittel werden an Drittempfänger
in den Kommunen weitergeleitet
e)
Sachkostenzuwendung
für den Dolmetscherpool = 50.000 € (= Ansatz 2022)
f)
Landeszuwendungen
gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (Integrationspauschale) = 0,00 €
(Ansatz 2022 = 150.000 €)
Der Verwendungszeitraum für die Mittel aus
der Integrationspauschale endet zum 30.11.22.
g)
Landeszuwendung
für die Initiative Durchstarten in Ausbildung und Arbeit = 142.560 € (Ansatz 2022
= 466.073 €)
h)
Landeszuwendung
für das Teilhabemanagement = 0 € (Ansatz 2022= 40.800 €)
Das Programm wurde zum 30.06.2022 beendet.
i)
Landeszuwendung
aus dem Förderprogramm Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF) =
33.300 € (= Ansatz 2022)
j)
Landeszuwendung
Kommunales Integrationsmanagement - KIM = 962.800 € (= Ansatz 2022)
k)
Europäischer
Sozialfonds (ESF) und Landes-Projekt „Chance“ zur Unterstützung der
Arbeitsmarktintegration von Menschen aus Südost-, Mittel- und Osteuropa (SOE) =
23.020 € (Ansatz 2022 = 0 €)
Bei dem noch verbleibenden Ertragsaufkommen
handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Sonderposten.
Hinweise zu den Erträgen:
Die Erträge des Kommunalen
Integrationszentrums (KI) stammen hauptsächlich aus Förderungen des Ministeriums
für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI)
sowie des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB NRW).
Zu a)
Es handelt sich um eine
Personalkostenförderung für bis zu 6,5 Stellen im KI in Höhe von 55.000 € pro
Vollzeitstelle sowie 22.500,00 € für eine halbe Stelle Verwaltungsassistenz. Ab
dem 01.12.22 sind die Stellen vollständig besetzt.
Zu b), c) und d)
Die Personal- und Sachkostenzuwendungen aus
dem Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ dienen in erster Linie der Unterstützung des
Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe. Voraussichtlich ab dem 01.12.22 sind im
Programmteil I die verfügbaren 1,5 Stellen voll besetzt. Für diese Stellen
erhält das KI eine Förderung von 75.000 €.
Die Sachmittel aus KOMM-AN NRW Programmteil
II (Buchstabe d) werden vollständig an Drittempfänger (Städte und Gemeinden,
Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbände etc.) in den Kommunen
weitergeleitet.
Zu e)
Für den Aufbau und Betrieb eines
ehrenamtlichen Sprachmittlerpools stellt das MKJFGFI bis zu 50.000 € bereit.
Zu f)
Die Mittel gem. § 14c Teilhabe- und
Integrationsgesetz (TIntG) in Höhe von insgesamt 976.377,32 € wurden Ende des
Jahres 2019 an den Kreis Coesfeld ausgezahlt. Das Land NRW finanziert mit der
Weiterleitung dieser Bundesmittel die Umsetzung von Integrationsmaßnahmen vor
Ort. Zwischenzeitlich wurde der Durchführungszeitraum aufgrund der
Corona-Pandemie bis zum 30.11.2022 verlängert. Beim zuständigen Ministerium
wurde eine erneute Verlängerung des Durchführungszeitraums angeregt. Dieses
wurde aber abgelehnt.
Zu g)
Durch die Landesinitiative „Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit“ sollen junge Menschen (18-27) mit einer Duldung oder
Gestattung in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert werden. Hierzu stellt das
Land Fördermittel bereit. Diese werden zur Umsetzung der Maßnahmen an die
jeweiligen Träger weitergeleitet. Die Initiative läuft zum 30.06.23 aus.
Zu h)
Das Teilhabemanagement ist am 30.06.22
ausgelaufen.
Zu i)
Es handelt sich um eine Förderung zur
Umsetzung der Elternbildungsprogramme Griffbereit, Rucksack KiTa und Rucksack
Schule.
Die Mittel wurden für 2023 noch nicht
bewilligt. Eine Fortsetzung des Programmes wurde jedoch von Landesseite
zugesichert.
Zu j)
Die Umsetzung der Landesinitiative
„Kommunales Integrationsmanagement – KIM“ wurde vom Kreistag in der Sitzung am
09.09.2020 beschlossen. Es handelt sich hierbei um die Implementierung eines
rechtskreisübergreifenden Case-Managements für Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte im Kreis Coesfeld. Diese wird vom Land NRW mit Personal-
und Sachkostenzuschüssen gefördert.
Die Ertragssumme für KIM setzt sich
folgendermaßen zusammen:
3,5 Stellen à 55.000 € strategische
Koordinierung |
192.500 € |
0,5 Stelle Verwaltungsassistenz |
22.500 € |
12 Stellen à 55.000 € Case Management |
660.000 € |
Sachausgaben für Koordinierung 3,5 Stellen
à 9.700 € |
33.950 € |
Sachausgaben für Verwaltungsassistenz |
4.850 € |
Sachausgaben für Veranstaltungsformate |
10.000 € |
Sachausgaben für Maßnahmen als Ergebnis der
Schnittstellanalyse |
30.000 € |
Inanspruchnahme externer Begleitung und
Beratung |
9.000 € |
GESAMT |
962.800 € |
Im Kommunalen Integrationszentrum wurden zur Umsetzung von KIM bisher 10
Stellen eingerichtet (3,5 strategische Koordinierung, 0,5 Verwaltungsassistenz,
6 Case Management). Mittelfristig sollen sämtliche dieser Stellen auch besetzt
werden. Dazu kommen sechs weitere Case Management-Stellen, welche bei den
kreisangehörigen Kommunen angesiedelt werden. Die Fördermittel für diese Stellen
werden an die Anstellungsträger weitergeleitet.
Aufgrund von Änderungen in den
Förderrichtlinien verzögert sich das Antragsverfahren aktuell.
Die Landesförderungen für die
Personalkostengrundförderung (Buchstabe a), für das „Komm-An-NRW – Programm“
(Buchstaben b, c und d), den Sprachmittlerpool (Buchstabe e) und für das
Kommunale Integrationsmanagement –KIM- (Buchstabe j) wurden zu Beginn des
Jahres auf die gesetzliche Grundlage des neuen Teilhabe- und Integrationsgesetz
(TIntG) gestellt und alle entfristet.
Aufwendungen (in
Klammern die Veränderung zur Haushaltsplanung 2022)
Personalaufwendungen: 1.160.328
€ (+ 18.454 €)
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: 489.500
€ (Ansatz 2022 = 398.700 €)
a)
Sachkosten
Dolmetscherpool (Ehrenamt) =
50.000 € (= Ansatz 2022)
b)
Sachkosten
Dolmetscherinstitute =
100.000 € (Ansatz 2022 = 70.000 €)
c)
Programm
„Griffbereit“ =
70.000 € (= Ansatz 2022)
d)
Programm
„Rucksack KiTa“ =
10.000 € (= Ansatz 2022)
e)
Programm
„Mimi und Drako“ =
15.000 € (= Ansatz 2022)
f)
Jugendliche
ohne Grenzen =
5.000 € (= Ansatz 2022)
g)
Wohnen
in Deutschland =
10.000 € (= Ansatz 2022)
h)
Arbeiten
in Deutschland =
10.000 € (= Ansatz 2022)
i)
Projekt
„Mercator/WWU“ =
46.000 € (Ansatz 2022 = 25.700 €)
j)
Kulturwelten
im Miteinander =
6.500 € (= Ansatz 2022)
k)
Deutschsprachförderung
an Schulen = 25.000
€ (= Ansatz 2022)
l)
Sprachkurse
in Kooperation mit den Städten
und Gemeinden =
20.000 € (= Ansatz 2022)
m)
Projekt
„ANIMA“ Jugendkunstschule Senden = 0
€ (Ansatz 2022 = 4.000 €)
n)
Fortbildungen
Refugio =
2.000 € (= Ansatz 2022)
o)
Kultursensibles
Training/Deeskalationstraining = 6.000 €
(= Ansatz 2022)
p)
verschiedene
Projekte und Maßnahmen
im Bereich Querschnitt = 15.000 € (Ansatz
2022 = 20.000 €)
q)
verschiedene
Projekte und Maßnahmen
im Bereich Bildung = 15.000 €
(Ansatz 2022 = 20.000 €)
r)
Woche
der Vielfalt =
0 € (Ansatz 2022 = 20.000 €)
s)
Feriennachhilfe =
25.000 € (Ansatz 2022 = 0 €)
t)
KIM
Veranstaltungen, Maßnahmen =
40.000 € (Ansatz 2022 = 0 €)
u)
Fortbildungen
Ehrenamt =
5.000 € (Ansatz 2022 = 0 €)
v)
Inanspruchnahme
von Beratungsleistungen
(Team-Supervision) = 5.000 €
(Ansatz 2022 = 3.500 €)
w)
Prozessbegleitung
KIM =
9.000 € (Ansatz 2022 = 6.000 €)
In den Sitzungen des Fachausschusses „Schule, Bildung und Integration“ in diesem Jahr wurden vom KI bereits die absehbar von Kostensteigerungen in 2023 betroffenen Maßnahmen dezidiert vorgestellt, um ein politisches Signal aufnehmen zu können, auch für die anstehenden Haushaltsberatungen. Dazu gehörten die Mehraufwendungen für den Sprachmittlerpool (Buchstabe b), das gemeinsame Projekt „Mercator“ mit der WWU Münster zur Schulung und zur Akquise von Lehramtsstudierenden für den Nachhilfeunterricht geflüchteter Kinder (Buchstaben k und s) und die halbjährliche Fortsetzung der Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ zur Integration junger Erwachsener ohne Anspruch auf Integrationsleistungen (s.u. Transferaufwendungen Buchstabe b). Einstimmig wurde partei- und fraktionsübergreifend signalisiert, diese Maßnahmen und Hilfen auch kostensteigernd im nächsten Jahr zu unterstützen.
Transferaufwendungen: 631.720
€ (Ansatz 2022 = 1.014.341 €)
Der Ansatz 2023 beinhaltet
Transferaufwendungen für die Weitergabe der Mittel
a)
aus dem
KOMM-AN NRW Paket =
100.500 € (= Ansatz 2022)
b)
aus der
Landesinitiative Durchstarten
in Ausbildung und Arbeit =
178.200 € (Ansatz 2022 = 532.841 €; Ansatz 2023 inkl. Eigenanteil in Höhe von
35.640 €)
c)
aus der
Landesinitiative Teilhabemanagement = 0
€ (Ansatz 2022 = 51.000 €)
Das Programm wurde zum 30.06.22 beendet.
d)
aus der
Landesinitiative Kommunales
Integrationsmanagement = 330.000 € (= Ansatz
2022)
e)
aus dem
europäischen Sozialfonds und Mitteln
des Landes NRW zur Unterstützung für
Menschen aus Südosteuropa, Mittel- und
Osteuropa =
23.020 € (Ansatz 2022 = 0 €)
an die
Projektträger/Maßnahmenträger.
Sonstige ordentliche Aufwendungen: 72.752
€ (Ansatz 2022 = 74.053 €)
Im Haushaltsansatz 2023 sind enthalten:
a)
Aufwendungen
für Öffentlichkeitsarbeit,
Bewirtung, Repräsentation =
10.000 € (Ansatz 2022 = 20.000 €)
b)
Fortbildung
und Reisekosten =
20.000 € (Ansatz 2022 = 19.000 €)
Des Weiteren sind für das Jahr 2023
Aufwendungen eingeplant für Geschäftsaufwendungen, Mieten und Pachten,
Bürobedarf, Informationstechnik inkl. Telefon, Verbrauchsmaterial, Porto,
Frachten, Amtliche Blätter, Zeitungen, Drucksachen, Fachliteratur, Geräte und Ausstattung
sowie Beschaffungen unter 800 € netto.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Für die
Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie
Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss
für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem
Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.