Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppen ab Seite
40.01 |
Leistungen der Schulen |
175 |
|
|||
40.02 |
Schülerbezogene Leistungen |
187 |
|
|||
40.03 |
Serviceleistungen |
192 |
|
|||
40.04 |
Schulamt |
202 |
|
|||
|
|
|
|
|||
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in
der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden
Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag
zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde vom
Kämmerer am 19.10.2022 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 26.10.2022 werden
in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen stattfinden.
Hinweis:
Die
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des
Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.
In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 24.11.2022) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschließt.
Der Haushalt 2023 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine
Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des
Haushaltsplanes 2023 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des
Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im
Haushaltsentwurf 2023 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Zur
vollständigen Information wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die
Produktgruppe 40.5 – Kultur – im
Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt beraten wird.
Produktgruppe
40.01 Leistungen der Schulen
In
der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und
Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises
Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben. Sie
beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater
Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in
Nordkirchen und Gescher) gewährt.
Förderung
Schulsozialarbeit:
Nach Zuständigkeitswechsel von der Abteilung für Soziales und
Jobcenter zur Abteilung Schule, Bildung und Kultur wird der Ertrag in Höhe von
330.000 € ab dem Haushaltsjahr 2023 unter der PG 40.01 (bis zum Haushaltsjahr
2022 PG 50.40) veranschlagt. Die Mittel werden überwiegend an die Städte und
Gemeinden weitergeleitet und zum Teil für die kreiseigenen Schulen verwendet
(Personalaufwendungen).
Bei
der Inklusionspauschale in Höhe von 321.000 € handelt es sich um den
Belastungsausgleich nach dem „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für
die schulische Inklusion“. Bis zum Haushaltsjahr 2022 war die
Inklusionspauschale im Produktbereich 50 (PG 50.20) veranschlagt – ab dem
Haushaltsjahr 2023 ist die Förderung inhaltlich dem Bereich „Schule“ zugeordnet
worden. Dementsprechend ist die Inklusionspauschale nun im hiesigen
Produktbereich 40 zu veranschlagen.
Schulbudgets:
Zwischen
den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine
Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche
Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen
wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.
Hierzu
wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein
bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und
der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen
des Haushaltsentwurfs 2023 („S. 178 zu Zeile 18“ und „S. 180 /181 zu Zeile 26“)
dargestellt.
In
der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel
- des Ergebnisplans zu 75 v.H.
im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und
- des Finanzplans in voller
Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.
Damit
ist es den Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere
Investitionen in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen
vorzunehmen.
Nach
Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Bildung, Schule
und Integration über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet.
Die
Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich vor allem aus
den
reduzierten
Ansätzen für die Einweisung von Lehrkräften auf Nutzung der digitalen
Endgeräte.
Die
Veränderungen des Finanzplans zum Vorjahr errechnen sich auf der
grundsätzlichen Basis der Berechnung nach Schülerzahlen (wie in den Vorjahren)
sowie auch hier aus einer überwiegenden Reduzierung des Bedarfs aus dem
DigitalPakt, da die Maßnahmen zur Beschaffung auf die Jahre bis 2025 verteilt
wurden.
Berufs- kolleg |
Basis-summe 2023 |
abzgl.
Umschichtung GWG für den Ergebnis-plan |
Verblei-bende Summe |
Mehrbedarf für Digitali- sierung |
End-summe Ansatz 2023 |
End-summe Ansatz 2022 |
Verände-rung 2023 zu 2022 |
|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Spalte 5 abzgl. 6 |
OvNB-BK |
70.975
€ |
30.000 € |
40.975 € |
47.500 € |
88.475 € |
89.478
€ |
- 1.003 € |
Pictorius-BK |
93.041 € |
30.000 € |
63.041 € |
152.000 € |
215.041 € |
230.312 € |
- 15.271 € |
RvW-BK |
147.984 € |
30.000 € |
117.984 € |
45.000 € |
162.984 € |
111.710 € |
51.274 € |
Gesamt-summe |
312.000 € |
90.000 € |
222.000 € |
244.500 € |
466.500 € |
431.500 € |
35.000
€ |
Die
als „Bedarf Digitalisierung“ – wie vorstehend in Spalte 4 aufgeführt –
ausgewiesenen Positionen sind aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in
Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in
Regionen festgelegten Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für den Kreis
Coesfeld in Höhe von 2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen für
die Haushalte 2020 bis 2025 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom Kreis
zu leistende Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 303.525 € somit
insgesamt 3.035.253 € eingeplant.
Ihnen
stehen die entsprechenden Ertrags- bzw. Einnahmepositionen aus der Zuwendung
gegenüber.
Produktgruppe
40.02 Schülerbezogene Leistungen
Bei
den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsteht für 2023 ein
Mehraufwand in Höhe von 80.000 €.
Bei
Ansatzermittlung der Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs sowie nach
Durchführung einer europaweiten Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs
zeichnet sich dieser Mehraufwand ab.
Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen
Der Ansatz für Aufwendungen im Bereich „Zukunft
durch Innovation – zdi Netzwerk im Kreis Coesfeld“ erhöht sich gegenüber 2022
um 20.000 € auf 100.000 €. Die zu erwartenden Erträge der BSO-MINT-Fördermittel
belaufen sich voraussichtlich auf 80.000 €.
Produktgruppe
40.04 Schulamt
In
der Produktgruppe 40.04 Schulamt werden die Erträge und Aufwendungen für das
staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld dargestellt.
Im
Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und
Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des
Haushaltsentwurfs 2023 verwiesen.
II.
Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für
die Entscheidung
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe
zuständig.