Betreff
Entwurf Haushalt 2023
Vorlage
SV-10-0716
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02 

Produktgruppen                                                                                                              ab Seite

40.01

Leistungen der Schulen

   175

 

40.02

Schülerbezogene Leistungen

   187

 

40.03

Serviceleistungen

   192

 

40.04

Schulamt

   202

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

I. Sachdarstellung

 

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 wurde vom Kämmerer am 19.10.2022 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 26.10.2022 werden in der Zeit vom 15.11. – 23.11.2022 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden.

Hinweis: Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Haushaltplans jeweils in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 24.11.2022) und im Kreisausschuss (Sitzung am 30.11.2022) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2023 in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschließt.

 

Der Haushalt 2023 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.

 

Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesene Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 40 dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2023 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

Zur vollständigen Information wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Produktgruppe 40.5 – Kultur –  im Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt beraten wird.

 

 

 

 

 

Produktgruppe 40.01 Leistungen der Schulen

In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs sowie für die Förderschulen ergeben. Sie beinhaltet auch die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.

 

Förderung Schulsozialarbeit:

Nach Zuständigkeitswechsel von der Abteilung für Soziales und Jobcenter zur Abteilung Schule, Bildung und Kultur wird der Ertrag in Höhe von 330.000 € ab dem Haushaltsjahr 2023 unter der PG 40.01 (bis zum Haushaltsjahr 2022 PG 50.40) veranschlagt. Die Mittel werden überwiegend an die Städte und Gemeinden weitergeleitet und zum Teil für die kreiseigenen Schulen verwendet (Personalaufwendungen).

 

Bei der Inklusionspauschale in Höhe von 321.000 € handelt es sich um den Belastungsausgleich nach dem „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“. Bis zum Haushaltsjahr 2022 war die Inklusionspauschale im Produktbereich 50 (PG 50.20) veranschlagt – ab dem Haushaltsjahr 2023 ist die Förderung inhaltlich dem Bereich „Schule“ zugeordnet worden. Dementsprechend ist die Inklusionspauschale nun im hiesigen Produktbereich 40 zu veranschlagen.

 

Schulbudgets:

Zwischen den Berufskollegs des Kreises Coesfeld und dem Kreis Coesfeld besteht eine Budgetvereinbarung, deren Zielsetzung es ist, durch eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der den Berufskollegs zur Verfügung stehenden Mittel einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.

Hierzu wird jedem Berufskolleg jährlich sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ein bestimmter Finanzrahmen (= Budget) zur Verfügung gestellt. Die Schulbudgets und der Verteilerschlüssel bei den investiven Maßnahmen sind in den Erläuterungen des Haushaltsentwurfs 2023 („S. 178 zu Zeile 18“ und „S. 180 /181 zu Zeile 26“) dargestellt.

 

In der Budgetvereinbarung ist geregelt, dass über nicht verausgabte Budgetmittel

-       des Ergebnisplans zu 75 v.H. im Folgejahr konsumtiv oder investiv, und

-       des Finanzplans in voller Höhe im Folgejahr investiv verfügt werden kann.

Damit ist es den Berufskollegs u.a. möglich, jahresübergreifend ggf. auch größere Investitionen in einzelnen Fachbereichen ihrer Unterrichtsabteilungen vorzunehmen.

Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres wird dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration über die Ausführung der Budgetvereinbarung berichtet. 

 

Die Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnisplan begründen sich vor allem aus den 

reduzierten Ansätzen für die Einweisung von Lehrkräften auf Nutzung der digitalen Endgeräte. 

 

Die Veränderungen des Finanzplans zum Vorjahr errechnen sich auf der grundsätzlichen Basis der Berechnung nach Schülerzahlen (wie in den Vorjahren) sowie auch hier aus einer überwiegenden Reduzierung des Bedarfs aus dem DigitalPakt, da die Maßnahmen zur Beschaffung auf die Jahre bis 2025 verteilt wurden.

 

Berufs-

kolleg

Basis-summe

2023

abzgl. Umschichtung GWG für den Ergebnis-plan

Verblei-bende

Summe

Mehrbedarf für

Digitali-

sierung

End-summe

Ansatz 2023

End-summe Ansatz

2022

Verände-rung

2023 zu 2022

 

1

2

3

4

5

6

Spalte 5

abzgl. 6

OvNB-BK

  70.975 €

  30.000 €

 40.975 €

  47.500 €

  88.475 €

   89.478 €

- 1.003 €

Pictorius-BK

  93.041 €

  30.000 €

 63.041 €

152.000 €

215.041 €

 230.312 €

- 15.271 €

RvW-BK

147.984 €

  30.000 €

117.984 €

  45.000 €

162.984 €

 111.710 €

  51.274 €

Gesamt-summe

312.000 €

  90.000 €

222.000 €

244.500 €

466.500 €

 431.500 €

  35.000 €

 

 

Die als „Bedarf Digitalisierung“ – wie vorstehend in Spalte 4 aufgeführt – ausgewiesenen Positionen sind aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen festgelegten Zuwendungen – laut Schulträgerbudget für den Kreis Coesfeld in Höhe von 2.731.728 € - in die Aufwands- bzw. Ausgabepositionen für die Haushalte 2020 bis 2025 eingeplant worden. Zusätzlich wurde der vom Kreis zu leistende Eigenanteil von 10 %, entspricht einer Summe von 303.525 € somit insgesamt 3.035.253 € eingeplant.

Ihnen stehen die entsprechenden Ertrags- bzw. Einnahmepositionen aus der Zuwendung gegenüber.

Produktgruppe 40.02 Schülerbezogene Leistungen

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsteht für 2023 ein Mehraufwand in Höhe von 80.000 €.

Bei Ansatzermittlung der Schülerbeförderungskosten für die Berufskollegs sowie nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs zeichnet sich dieser Mehraufwand ab.

 

 

 

 

Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen

 

Der Ansatz für Aufwendungen im Bereich „Zukunft durch Innovation – zdi Netzwerk im Kreis Coesfeld“ erhöht sich gegenüber 2022 um 20.000 € auf 100.000 €. Die zu erwartenden Erträge der BSO-MINT-Fördermittel belaufen sich voraussichtlich auf 80.000 €.

 

Produktgruppe 40.04 Schulamt

 

In der Produktgruppe 40.04 Schulamt werden die Erträge und Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld dargestellt.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Haushaltsentwurfs 2023 verwiesen.   

 

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

keine

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Ausschuss für Bildung, Schule und Integration ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.