Betreff
Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld, Beratung über die vorläufige Aufteilung der SGB II - Eingliederungsmittel 2023
Vorlage
SV-10-0718
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2023 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                                              160.600 €

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                                           2.583.300 €

III.        Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                                                      1.130.000 €

IV.       Bildungsgutscheine:                                                                                                                     900.000 €

V.         JobPerspektive § 16e SGB II a.F.:                                                                                              145.990€

VI.       Freie Förderung § 16f:                                                                                                                200.000 €

VII.      Förderung § 16h:                                                                                                                          300.000 €

VIII.    Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                                                        450.000 €

IX.        Erstattungen aus Vorjahren:                                                                                                       20.000 €

Summe:                                                                                                                                                     5.889.890 €

 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.

 

I. Sachdarstellung

 

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II – Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten und stellt auch hierfür ein Budget zur Verfügung. Die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

 

Im Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2023 lagen weder Daten für das kommende Jahr noch Daten für das laufende Jahr vor, da sich der Bund bis dahin in der vorläufigen Haushaltsführung befand. Die Planung erfolgte somit auf der vorläufigen Höhe der Eingliederungsmittel für das Jahr 2022. Tatsächlich wurden in 2022 mehr Eingliederungsmittel zur Verfügung gestellt. Eine Anpassung der Planung erscheint dennoch im jetzigen Zeitpunkt nicht geboten, da die aktuelle Diskussion des Bundes erwarten lässt, dass die Mittel im kommenden Jahr wieder gekürzt werden. Nach der Kabinettsvorlage zum Bundeshaushalt 2023 SGB II (Stand 07-2022) ist zu erwarten, dass die Mittel im Eingliederungsbudget voraussichtlich um 12,6% verringert werden.

 

Mit der Einführung des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.2023 und den darin enthaltenen Anpassungen im aktiven Bereich zum 01.07.2023 wird es einige Änderungen bei der Umsetzung des SGB II geben. Unter anderem wird der Vermittlungsvorrang abgeschafft und von einem Qualifizierungsvorrang abgelöst. Außerdem wird ein größeres Augenmerk auf die Feststellung der Ressourcen der Leistungsbeziehenden gelegt. Um auf diese Veränderungen im aktiven Bereich entsprechend reagieren zu können, wurden die hiervon besonders betroffenen Positionen „Aktivierung (AVGS)“ und „Bildungsgutscheine“ erhöht. Die Position der Gruppenmaßnahmen wurde verringert, da dieses arbeitsmarktpolitische Instrument ab dem 01.07.2023 im Rahmen des Bürgergeldes aufgrund abweichender Zielrichtungen voraussichtlich eine unwichtigere Rolle als bisher spielen wird.

 

Auch die Verwaltungskosten werden sich nach den derzeitigen Diskussionen auf Bundesebene voraussichtlich verringern.

 

Bei der bisherigen Planung für das Eingliederungsbudget wurde bereits eine Umschichtung zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € eingeplant. Diese Umschichtungen sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn das vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die Finanzierung der Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als auch die Finanzierung der erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu gewährleisten.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Keine