Beschluss:
Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2023 — Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2023— wird beschlossen.
I. Sachdarstellung
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i. V. m. §§ 78 und 79
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan ist als Anlage zum Haushaltsplan gesondert zu beschließen. Der Stellenplan für das Jahr 2023 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2023 am 26.10.2022 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-10-0704). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen. Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2023, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplans ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.
II. Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Der aus dem Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt bzw.
wird tlw. noch über die Änderungsliste zu ergänzen sein.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.