Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K 13 AN 5+6 zwischen Lüdinghausen und Dülmen zu veranlassen.
I. Sachdarstellung
Die K 13
erstreckt sich nördlich von Lüdinghausen in Richtung Dülmen. Die Baumaßnahme umfasst
die Abschnitte 5 und 6 mit einer Länge von 4,1 km. Die 5 m breite Kreisstraße
hat eine Verkehrsbelastung von ca. 900 KFZ/24H.
Der Streckenzug
wurde bei der letzten Zustandsbewertung 2021 als mangelhaft (AN 5) bzw.
ausreichend (AN 6) eingestuft. Die Fahrbahn ist durch Spurrinnen, Ausbrüche und
Risse geschädigt. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. Aufbau
nicht den Anforderungen einer Kreisstraße entspricht. Zudem wurde bei einer
örtlichen Überprüfung festgestellt, dass mehrere Querdurchlässe zu erneuern
sind. Für die Bemessung sind noch Anträge bei der Unteren Wasserbehörden zu
stellen.
Auch wenn die
Schädigung in Abschnitt 6 noch nicht so weit fortgeschritten ist wie im
Abschnitt 5, sollen aus Synergieeffekte beide Abschnitte erneuert werden. In 2
– 3 Jahren wäre auch der AN 6 zu erneuern. Je größer das Auftragsvolumen, desto
besser sind oft auch die Vergabepreise. Zudem lassen sich Personalkosten beim
Vergabeverfahren, der Bauüberwachung und der Abrechnung gegenüber 2 separate
Maßnahmen einsparen. Netzzusammenhängend wurden bereits in den Vorjahren die
Anschlussbereiche K 13 AN 4 in Richtung Lüdinghausen und die K 13 AN 7 in
Richtung Dülmen erneuert.
Aufgrund der
günstigen Bodenverhältnisse ist eine Deckenerneuerung im Hocheinbau vorgesehen.
Zunächst ist geplant die Deckschicht abzufräsen. Nach einer Vorprofilierung
erfolgt dann 2-lagig, bestehend aus einer bituminösen Tragschicht (8 cm) und
der Deckschicht (4 cm), der Einbau der Asphaltschichten. Zur Verbesserung der
Stabilität und zur Verhinderung von Rissen soll zudem vollflächig ein Vlies
verlegt werden.
II.
Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, Klima)
Für die
Fahrbahnerneuerung des 4,1 km langen Streckenabschnittes sind 1,2 Mio. € einzuplanen.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2020 - 2022 und
ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen
nicht.
Sobald der
Baubeschluss vorliegt werden die Vergabeunterlagen für die öffentliche
Ausschreibung zusammengestellt. Der Auftrag soll Anfang 2023 vergeben werden.
Mit den Bauarbeiten könnte dann, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen,
zeitnah begonnen werden.
Im Haushalt 2023
wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe
von 1,5 Mio. € veranschlagt. Zudem wurde im lfd. Haushalt eine
Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höher zu Lasten des Haushaltsjahres 2023
festgelegt.
Die Investition
wirkt sich auf die jährliche Abschreibung wie folgt aus:
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
Außerplan- |
Herstellungs-kosten |
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
654.519 € |
40.584 € |
-67.095 € |
ca. 1,32 Mio. € |
ca. 1,85 Mio. € |
ca. 41.000 € |
*1) Die Baumaßnahme umfasst die Abschnitte 5 und
6. Der Abschnitt 5 wurde bei der Zustandsbewertung 2021 in „5“, der Abschnitt 6
in „4“ eingestuft.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den aktivierten
Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen
sind nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte