Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 13 AN 5+6 zwischen Lüdinghausen und Dülmen
Vorlage
SV-10-0745
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der K 13 AN 5+6 zwischen Lüdinghausen und Dülmen zu veranlassen.

 

I. Sachdarstellung

Die K 13 erstreckt sich nördlich von Lüdinghausen in Richtung Dülmen. Die Baumaßnahme umfasst die Abschnitte 5 und 6 mit einer Länge von 4,1 km. Die 5 m breite Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 900 KFZ/24H.

Der Streckenzug wurde bei der letzten Zustandsbewertung 2021 als mangelhaft (AN 5) bzw. ausreichend (AN 6) eingestuft. Die Fahrbahn ist durch Spurrinnen, Ausbrüche und Risse geschädigt. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. Aufbau nicht den Anforderungen einer Kreisstraße entspricht. Zudem wurde bei einer örtlichen Überprüfung festgestellt, dass mehrere Querdurchlässe zu erneuern sind. Für die Bemessung sind noch Anträge bei der Unteren Wasserbehörden zu stellen.

Auch wenn die Schädigung in Abschnitt 6 noch nicht so weit fortgeschritten ist wie im Abschnitt 5, sollen aus Synergieeffekte beide Abschnitte erneuert werden. In 2 – 3 Jahren wäre auch der AN 6 zu erneuern. Je größer das Auftragsvolumen, desto besser sind oft auch die Vergabepreise. Zudem lassen sich Personalkosten beim Vergabeverfahren, der Bauüberwachung und der Abrechnung gegenüber 2 separate Maßnahmen einsparen. Netzzusammenhängend wurden bereits in den Vorjahren die Anschlussbereiche K 13 AN 4 in Richtung Lüdinghausen und die K 13 AN 7 in Richtung Dülmen erneuert.

Aufgrund der günstigen Bodenverhältnisse ist eine Deckenerneuerung im Hocheinbau vorgesehen. Zunächst ist geplant die Deckschicht abzufräsen. Nach einer Vorprofilierung erfolgt dann 2-lagig, bestehend aus einer bituminösen Tragschicht (8 cm) und der Deckschicht (4 cm), der Einbau der Asphaltschichten. Zur Verbesserung der Stabilität und zur Verhinderung von Rissen soll zudem vollflächig ein Vlies verlegt werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Fahrbahnerneuerung des 4,1 km langen Streckenabschnittes sind 1,2 Mio. € einzuplanen. Die Maßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2020 - 2022 und ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren. Fördermöglichkeiten bestehen nicht.

Sobald der Baubeschluss vorliegt werden die Vergabeunterlagen für die öffentliche Ausschreibung zusammengestellt. Der Auftrag soll Anfang 2023 vergeben werden. Mit den Bauarbeiten könnte dann, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, zeitnah begonnen werden.

Im Haushalt 2023 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € veranschlagt. Zudem wurde im lfd. Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höher zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 festgelegt.


 

 

Die Investition wirkt sich auf die jährliche Abschreibung wie folgt aus:

Buchwert
zum 31.12.2022

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

Außerplan-
mäßige Abschreibung
*2)

Herstellungs-kosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe (31.06.2023)

Abschreibung jährlich
neu
*4)

654.519 €

40.584 €

-67.095 €

ca. 1,32 Mio. €

ca. 1,85 Mio. €

ca. 41.000 €

*1)   Die Baumaßnahme umfasst die Abschnitte 5 und 6. Der Abschnitt 5 wurde bei der Zustandsbewertung 2021 in „5“, der Abschnitt 6 in „4“ eingestuft.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung von 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den aktivierten Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierten Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

 

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte