Betreff
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl
Vorlage
SV-10-0758
Aktenzeichen
10.70.30-02
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle wird zugestimmt.

 

I. Sachdarstellung

 

Auf der Grundlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 16.08.2018 führt der Kreis Coesfeld im Rahmen einer mandatierenden Aufgabenübertragung die formelle Durchführung der beschränkten, öffentlichen und europaweiten Ausschreibungen für die Gemeinde Rosendahl durch. Im Rahmen einer Evaluierung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung ist festgestellt worden, dass die Anzahl der Vergabeverfahren, die vom Kreis Coesfeld für die Gemeinde Rosendahl durchgeführt werden, höher ist, als zu Beginn geschätzt (s. Anlage 1). Daher soll die Regelung der Kostenerstattung in § 4 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung angepasst werden. Mit der Gemeinde Rosendahl wurde vereinbart, dass in § 4 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der pauschale Anteil der Kosten, welchen die Gemeinde Rosendahl dem Kreis Coesfeld jährlich zu erstatten hat, von „8 %“ auf „15 %“ erhöht wird.

Diese neue Kostenregelung bedarf der Änderung in der bisher gelten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Der Entwurf der Änderung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle wird nicht zugestimmt.

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Mit der Gemeinde Rosendahl erfolgt eine Abrechnung dahingehend, dass die Gemeinde dem Kreis Coesfeld die in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung entstandenen Kosten auf Grundlage des jeweils zu Beginn des Haushaltsjahres aktuellen KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Folgende Kosten werden dabei angesetzt:

a)    Jahrespersonalkosten einer Fachkraft der Entgeltgruppe 10 bzw. der Besoldungsgruppe A 11 (je nach Status) für den Bereich Verwaltung,

b)    Sachkostenpauschale für einen Büroarbeitsplatz,

c)    Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 10 % der Jahrespersonalkosten.

Die Gemeinde Rosendahl erstattet dem Kreis Coesfeld zukünftig jährlich einen pauschalen Anteil von 15 % dieser Kosten anstatt der bisher vorgesehenen 8 %. Weitere Änderungen ergeben sich nicht.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 1 lit. s) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) der Kreistag zuständig.

 

Anlagen:

 

1.       Tabelle zur Übersicht über die Anzahl der Vergabeverfahren für die Gemeinde Rosendahl

2.       1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle