Betreff
Errichtung des Bildungsganges "Wirtschaftswissenschaften - Allgemeine Hochschulreife /Fremdsprachenkorrespondent/in-" am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen, Schulort Dülmen
Vorlage
SV-6-0759
Aktenzeichen
40.21.17.07.02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen – Schulort Dülmen – wird gemäß § 8 Abs. 1 Schulverwaltungsgesetz zum 01.08.2004 der Bildungsgang „Wirtschaftswissenschaften – Allgemeine Hochschulreife / Fremdsprachenkorrespondent/in –“ (Anlage D 28 APO-BK) errichtet.

Begründung:

 

I.   Problem

Der Schulleiter des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen hat vorgeschlagen, zum 01.08.2004 am Schulort Dülmen den Bildungsgang „Wirtschaftswissenschaften – Allgemeine Hochschulreife / Fremdsprachenkorrespondent/in –“ (Anlage D 28 APO-BK) zu errichten.

 

Nähere Einzelheiten über den Bildungsgang sind der beigefügten Anlage 1 zur Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

Die benachbarten Schulträger wurden über das Vorhaben informiert. Bedenken sind nicht erhoben worden.

 

Befürwortende Stellungnahmen des Arbeitsamtes, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld und des Deutschen Gewerkschaftsbundes – Region Münsterland – liegen vor.

 

Die Bezirksregierung Münster hat im Rahmen der schulfachlichen Beratung des Schulträgers die Genehmigung des Bildungsganges in Aussicht gestellt.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Schulverwaltungsgesetz hat der Schulträger über die Errichtung des Bildungsganges zu beschließen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Münster. Die Genehmigungsunterlagen sind spätestens bis zum 01.12.2003 bei der Bezirksregierung einzureichen. Mit der Bezirksregierung wurde abgestimmt, dass die Mitteilung über den Errichtungsbeschluss des Kreistages nachgereicht werden kann.

 

 

II.  Lösung

Die Errichtung des Bildungsganges D 28 APO-BK am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg – Schulort Dülmen – wird befürwortet.

Es wird daher vorgeschlagen, den Errichtungsbeschluss zu fassen.

 

Der Bildungsgang wird in Abstimmung mit der Schulleitung und der Schulaufsicht als Differenzierungsmodell des bestehenden Bildungsganges D 27 APO-BK „Wirtschaftswissenschaften – Allgemeine Hochschulreife (Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen) –“ eingerichtet.

 

Der Bildungsgang D 27 APO-BK wird z.Z. dreizügig geführt. In Abstimmung mit der Schulleitung wird eine Beschränkung dahingehend vorgenommen, dass bis auf weiteres die Dreizügigkeit auch nach Schaffung der weiteren Differenzierungsmöglichkeit nicht überschritten wird.

 

In Abhängigkeit von der Entwicklung der Anmeldezahlen kann die Beschränkung auf die Dreizügigkeit ggf. in späteren Jahren entfallen. 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die anfallenden Kosten (außer Schülerfahrkosten) sind aus dem der Schule bereitgestellten Budget zu zahlen.

 

Die Schülerfahrkosten sind der Produktgruppe 040.002 (Schülerbezogene Leistungen) des Budgets 02 zugeordnet. Die Höhe der Schülerfahrkosten ist abhängig von den Schülerzahlen und den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.