Betreff
Beteiligungsbericht 2021 des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0797
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entfällt.

 

Der Beteiligungsbericht 2021 des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

I. Sachdarstellung

 

Der Kreis Coesfeld macht seit Einführung des § 116a GO NRW ab dem Jahr 2019 von der Möglichkeit zur größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch. Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 117 Abs. 1 GO NRW ist in den Fällen, in denen eine Kommune von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO NRW befreit ist, in dem Jahr ein Beteiligungsbericht zu erstellen. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Kreistags in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

 

Der Beteiligungsbericht 2021 des Kreises Coesfeld wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung erst unmittelbar zur Sitzung am 24.11.2022 vorgelegt, so dass die Beratung dort zunächst zurückgestellt wurde. Die Beschlussfassung über den Beteiligungsbericht 2021 des Kreises Coesfeld erfolgte nach Vorberatung im Kreisausschuss am 30.11.2022 durch den Kreistag des Kreises Coesfeld am 07.12.2022 (SV-10-0744/TOP 17).

 

Dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung wird nunmehr der am 07.12.2022 beschlossene Beteiligungsbericht 2021 erneut zur Kenntnisnahme vorgelegt (s. Anlage), um somit den Ausschussmitgliedern die Gelegenheit zu geben, den Bericht zu diskutieren. Es wird darauf hingewiesen, dass für einzelne Beteiligungen (wfc, INCA, ZVM) die Jahresabschlüsse 2021 bei Fertigstellung des Beteiligungsberichtes 2021 noch nicht vorlagen, so dass für diese Beteiligungen die zuletzt vorliegenden beschlossenen Vorjahresabschlüsse zugrunde gelegt wurden.

 

Die Beteiligungsberichte der Vorjahre sind auf der Homepage des Kreises Coesfeld (www.kreis-coesfeld.de/kreisverwaltung/haushalt-finanzen/gesamtabschluesse-beteiligungsberichte.html) einsehbar.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Keine.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung und Beratung des Beteiligungsberichtes 2021 sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages. Der Kreisausschuss ist gem. § 50 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW und der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 i) KrO NRW zuständig.

 

Anlage: Beteiligungsbericht 2021 des Kreises Coesfeld