Betreff
Sachstandsbericht zur Digitalisierung in der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-10-0802
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:  ohne

 

Der Sachstandsbericht zur Digitalisierung in der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung:

 

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen (§ 1 (1) S. 1 OZG. Verwaltungsleistungen sind gemäß § 2 (3) OZG die „elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren“). Hierzu gehören auch die unterschiedlichen Verfahren (Baugenehmigungen, Grundstücksteilungen, Baulastenauskünfte, Stellungnahmen etc.), die in der Abteilung 63 – Bauen und Wohnen durchgeführt werden. Um den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes zukünftig vollumfänglich gerecht werden zu können, bedarf es einer durchgängigen und medienbruchfreien, digitalen Antragsbearbeitung.

 

In einem ersten Sachstandsbericht sollen die einzelnen, sehr dynamischen Projekt-Bausteine dargestellt und erläutert werden. Eine erfolgreiche Umsetzung der einzelnen Projekt-Bausteine wird die Abteilung 63 in die Lage versetzen, ihre Aufgaben als Baugenehmigungsbehörde des Kreises Coesfeld zukünftig vollumfänglich, durchgängig, digital und medienbruchfrei erledigen zu können. Um das vorgenannte Ziel erreichen zu können bedarf es neben der Anbindung an ein externes Bauportal zur Antragseinreichung (z.B. Bauportal.NRW) und der Einrichtung einer Kommunikationsplattform (z.B. Landeslösung NRW) für den Austausch mit allen Beteiligten weiterer Bestandteile, die sich insbesondere auf die kreisinterne, umfassende und dynamische Binnenmodernisierung beziehen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 15.03.2023 wird der mit dem Projekt betraute Mitarbeiter den Sachstandsbericht im Rahmen einer Power-Point-Präsentation vorstellen.