Beschluss (ohne):

 

a)      Der Sachstandsbericht zum Projekt „Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld“ wird zur Kenntnis genommen.

 

b)      Der Sachstandsbericht zur (interaktiven) Digitalisierung des Haushaltplans wird zur Kenntnis genommen.

 

 

zu I. bis IV.

 

zu a)

Am 24.11.2022 (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0748) beauftragte der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung die Verwaltung mit dem Projekt, für das Jahr 2024 einen Haushaltsplan aufzustellen, bei dem die Verteilung der Finanzmittel transparenter als bisher an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet ist, wobei dies bezogen auf den Haushalt 2024 pilotweise je eingerichtetem Budget mindestens in einem Produktbereich abgebildet werden sollte. Politisch begleitet wird das Projekt durch die interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ (vgl. Beschluss zu Ziffer 1 der Sitzungsvorlage SV-10-0748).

 

Anknüpfungspunkt zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitshaushaltes bildet die Agenda 2030, die von der UN-Vollversammlung in New York verabschiedet wurde. Hierbei handelt es sich um ein aus 17 Hauptzielen bestehendes Zielsystem (Globale Nachhaltigkeitsziele – Sustainable Development Goals, SDGs, vgl. Anlage 1). Bezogen auf nachhaltiges Verwaltungshandeln beinhaltet dies, gleichermaßen ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen zu beachten. Die Globalen Nachhaltigkeitsziele umfassen alle Themenfelder einer nachhaltigen Entwicklung in der Breite: z. B. vom Klimaschutz über Armutsbekämpfung bis hin zu menschenwürdiger Arbeit und Rechtsstaatlichkeit.

 

Wie sich diese Themenfelder im Rahmen der Aufstellung und Ausführung eines Haushaltsplanes auf Ebene des Kreishaushaltes herunterbrechen lassen, soll im Rahmen des beschlossenen Projekts aufgegriffen werden.

 

Zum Auftakt traf sich am 10.01.2023 eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe (Kernteam), insbesondere auch zur Erörterung des Zeit- und Projektplanes. Im Kernteam vertreten sind folgende Abteilungen:

 

-          Abteilung 70 – Umwelt (Budget 1)

-          Abteilung 40 – Schule, Bildung und Kultur (Budget 2)

-          Abteilung 20 – Finanzen und Liegenschaften (Budget 3)

-          Abteilung 66 – Straßenbau und –unterhaltung (Budget 3)

-          Abteilung 01 – Büro des Landrats (Budget 4)

 

Das zweite Treffen der Projektgruppe fand am 21.02.2023 statt. In diesem Arbeitstreffen wurde festgelegt, für welche Produkte die Bezüge zur Nachhaltigkeit in der Pilotphase des Jahres 2024 deutlicher abgebildet werden sollen und welche strategischen Ziele des Kreises oder z. B. bereits besonders durch die Kreispolitik beschlossene Konzepte, Projekte oder Maßnahmen hierbei zu berücksichtigen sind. Das entsprechende Zwischenresultat ist den Übersichten der Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen.

 

In den kommenden Arbeitstreffen des Kernteams ist die Bestandsanalyse fortzusetzen. Hierzu sind die bereits vorhandenen Konzepte, Beschlüsse, Projekte und Maßnahmen auf ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen, zu systematisieren und in der Folge strategische und operative Ziele zu identifizieren.

 

Im Rahmen dessen ist ebenfalls zu erwägen, ob noch zusätzliche Potenziale aus anderen Nachhaltigkeitsstrategien, wie etwa der vom Bund herausgegebenen Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) oder der Nachhaltigkeitsstrategie Nordrhein-Westfalen (NHS NRW) abgeleitet werden können.

 

 

Im Weiteren bleibt zu beachten, dass bereits vorhandene oder noch zu identifizierende nachhaltige operative Ziele den Anforderungen einer angemessenen Steuerungsrelevanz Rechnung tragen. Idealerweise anzustreben sind insoweit SMARTe (Spezifische, Messbare, Ambitionierte, Realistische, Terminierte) operative Nachhaltigkeitsziele.

 

Eine erste Abstimmung mit der interfraktionell besetzten Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ als Steuerungsgruppe zur optimierten Darstellung von operativen Nachhaltigkeitszielen im Haushalt 2024 ist im Laufe des Monats Mai 2023 vorgesehen. In dieser Sitzung sollte nach Möglichkeit auch skizziert werden, wie das strategische Nachhaltigkeitsmanagement des Kreises Coesfeld, bestehend aus den Arbeitsschritten „Planen – Umsetzen – Bewerten – Anpassen“ als kontinuierlicher Verbesserungsprozess dauerhaft etabliert werden könnte.

 

zu b)

Mit Beschluss vom 17.03.2022 (vgl. Sitzungsvorlage SV-10-0487) hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung die erforderlichen Mittel zur Anschaffung einer neuen Finanzsoftware freigegeben, die es ermöglichte, den am 26.10.2022 eingebrachten Haushaltsentwurf 2023 interaktiv und digital abrufbar darzustellen (vgl. www.kreis-coesfeld.de/kreisverwaltung/haushalt-finanzen/haushalt-2023.html).

 

Zu den weiteren Ausbaustufen des interaktiven digitalen Haushaltsplanes für das Jahr 2024 gehört neben einer in Pilotbereichen der Kreisverwaltung eingeführten dezentralen Erfassung der Haushaltsplanung die Gewährleistung einer transparenten und zeitnahen Kommunikation mit der Kreispolitik, insbesondere im Rahmen der Haushaltsberatung. Hierzu sollen den Fraktionen Zugriffsrechte eingeräumt werden, die es ermöglichen, gezielte Fragen zum Planungsentwurf an den Fachdienst 20.1 – Finanzen zu richten.

 

Insoweit ist es zielführend, wenn dem Fachdienst 20.1-Finanzen je Fraktion jeweils zwei Personen benannt werden, denen diese Möglichkeiten technisch zugeordnet werden. Eine Rückmeldung erbittet der Fachdienst 20.1-Finanzen bis zum 25.04.2023 an die Funktions-E-Mail-Adresse finanzen@kreis-coesfeld.de .

 

Es ist vorgesehen, die neuen Kommunikationsmöglichkeiten der neuen Finanzsoftware im September 2023 und damit in einem angemessenen zeitlichen Abstand zu den Haushaltsberatungen zu demonstrieren.