Beschluss:
keiner
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Herausforderungen bei der Umsetzung der Integrationskurse im Kreis
Coesfeld
1.
BAMF-Sprachkurse
Dass der Erwerb der deutschen Sprache ein wichtiger
Schritt zur Integration darstellt, ist inzwischen unumstritten. Aus dem Grunde
wurden auf Bundesebene zwei Konzepte zum Spracherwerb – den Integrationskurs
und die berufsbezogene Deutschsprachförderung – erarbeitet. Zwar wurde in
beiden Fällen die Umsetzung dem BAMF übertragen, jedoch sind die
Integrationskurse beim Bundesministerium des Innern und die deutschbezogene
Sprachförderung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt, was
zeitweise zu Unstimmigkeiten geführt hat.
2.
Die Integrationskurse
Die Integrationskurse verfolgen das Ziel, den
Teilnehmenden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Alltagswissen
und Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte Deutschlands zu
vermitteln.
Dementsprechend besteht ein allgemeiner Integrationskurs
aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt in 6
Abschnitte sowie einem Orientierungskurs mit 100 UE. Beide Kursteile schließen
mit einem Test ab. Mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ als Abschlusstest für
den Sprachkurs kann sowohl ein A2 als auch ein B1-Niveau des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt werden, wobei B1 das
anvisierte Ziel des Integrationskurses darstellt. Wird nur das A2-Niveau
erreicht, können 300 UE wiederholt werden und der Test erneut abgelegt werden.
Weitere Formen des Integrationskurses
Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es
Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, wie zum Beispiel einen
Alphabetisierungskurs für Teilnehmende, die nicht oder nicht ausreichend lesen
oder schreiben können. Hier wird der Stundenumfang des Sprachkurses auf 900 UE
erhöht und das anvisierte Sprachniveau auf A2-Niveau abgesenkt.
Die weiteren möglichen Kursformate, wie ein
Jugendintegrationskurs, ein Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs oder ein
Förderkurs für Teilnehmende mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf
werden im Kreis Coesfeld nicht angeboten. Dies liegt vor allem daran, dass in
einem Flächenkreis, wie dem Kreis Coesfeld keine ausreichende Teilnehmerzahl zu
erreichen ist, um einen so speziellen Kurs umzusetzen.
Dauer eines Integrationskurses
Da die Anzahl der UE in einem Integrationskurs festgelegt
ist, wird die Dauer durch die wöchentlich angebotene Stundenzahl bestimmt.
Beispielsweise plant die VHS Coesfeld in Nottuln einen Allgemeinen
Integrationskurs im Vormittagsbereich mit 25 UE pro Woche vom
22.08.2022-08.05.2023, mit einer Dauer von 8,5 Monaten. Ungefähr zeitgleich
soll ein weiterer Integrationskurs mit lediglich 12 UE wöchentlich im
Nachmittagsbereich starten, der bis Anfang März 2024 geplant ist, also mit
einer Dauer von ca. 1,5 Jahren.
Dass die Kurse in Teilzeit angeboten werden können,
bietet Personen die Teilnahmemöglichkeit, die nach anderweitige Verpflichtungen
haben. Allerdings ist es aufgrund oftmals zu geringer Anmeldungen für dasselbe
Sprachniveau schwierig, in allen Städten und Gemeinden die Kurse mit
unterschiedlichen Stundenzahlen stattfinden zu lassen.
Zielgruppe
Vereinfacht gesagt dürfen alle erwachsenen Personen
teilnehmen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und sich nicht auf
Deutsch verständigen können. Dies trifft beispielsweise auf die geflüchteten
Ukrainerinnen und Ukrainer zu. Sie haben sofortigen Zugang zu den
Integrationskursen.
Unterschieden wird hier zwischen einer Berechtigung und
einer Verpflichtung zum Integrationskurs. Beispielsweise ist eine Verpflichtung
nicht möglich, wenn eine Ausbildung absolviert wird, aufgrund einer Arbeit eine
Teilnahme auch in Teilzeit nicht möglich ist oder andere unzumutbare Umstände
vorliegen, wie die Pflege eines Angehörigen.
Personen, die eine Aufenthaltsgestattung haben, dürfen
nur teilnehmen, wenn sie aus einem Land mit guter Bleibeperspektive stammen
oder mit einer Wartefrist von 3 Monaten, wenn sie vor dem 31.07.2019 eingereist
und bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
Personen, die eine Ermessensduldung (z.B. Ausbildungs-
oder Beschäftigungsduldung) haben, dürfen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Keinen Zugang zum Integrationskurs haben grundsätzlich
die Personen aus Sicheren Herkunftsstaaten mit einer Aufenthaltsgestattung oder
Duldung. Darüber hinaus können die Personen mit einer Aufenthaltsgestattung,
die aus Staaten mit unklarer Bleibeperspektive stammen, nicht an einem
Integrationskurs teilnehmen. Zwischenzeitlich
waren Afghanen von dieser Regelung betroffen, als Afghanistan nicht mehr als
Land mit einer guten Bleibeperspektive gesehen wurde. Die Personen, deren
Asylverfahren oftmals sich über Jahre zogen, hatten in der Zeit keine
Möglichkeit an einem Integrationskurs teilzunehmen. An diesem Beispiel wird deutlich, wie kompliziert es ist
festzustellen, ob eine Person für einen Integrationskurs teilnahmeberechtigt
ist. Überlegenswert wäre, allen Personen, die sich über einen längeren Zeitraum
in Deutschland aufhalten, den Zugang zu einem Basissprachkurs für Deutsch zu
schaffen. Dies würde die notwendige Verständigung vor Ort – etwa in Behörden
und Einrichtungen wie Schulen und Kitas für beide Seiten deutlich erleichtern.
Anmeldung und Einstufungstest zum Integrationskurs
Die erste Hürde zur Teilnahme einer zugewanderten Person
an einem Integrationskurs ist die formale Berechtigung oder Verpflichtung
hierzu. In den meisten Fällen werden Leistungen vom Jobcenter bezogen, so dass
das Jobcenter im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung die Kunden zu einer
Teilnahme am Integrationskurs verpflichten kann. Durch den Wechsel der
geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer in den SGB II-Leistungsbezug können
auch diese nun durch die Jobcenter verpflichtet werden. Vorher war die
eigenständige Antragstellung auf Zulassung beim BAMF notwendig.
Ohne SGB II-Leistungsbezug, kann je nach
Aufenthaltsstatus über die Agentur für Arbeit oder über die Ausländerbehörde
eine Teilnahmeverpflichtung erfolgen oder direkt über das BAMF eine
Berechtigung zur Teilnahme ausgesprochen werden.
Liegt eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme
vor, wenden sich die Personen an einen vom BAMF zugelassenen Kursträger. Im
Kreis Coesfeld sind dies die VHS Coesfeld, VHS Dülmen, VHS Lüdinghausen und die
Geba GmbH. Der jeweilige Kursträger führt einen Einstufungstest durch, um die
derzeitigen Sprachkenntnisse zu erfassen und festzulegen, für welche Kursart
und welchen Kursabschnitt der Teilnehmende in Frage kommt. Sobald ausreichend
Teilnehmende für einen Kurs gemeldet sind, bieten die Integrationskursträger
einen Sprachkurs an.
In der Vergangenheit ist es hierbei zu Schwierigkeiten
gekommen, dass die einzelnen Integrationskursträger jeweils „ihre“
Teilnehmenden gesammelt haben und kein Kurs zustande gekommen ist, obwohl sie
gemeinsam ausreichend Teilnehmende für einen Kurs gehabt hätten. In den letzten
Jahren wurde der Austausch unter den Kursträgern intensiver und auch die
Quartalsgespräche mit dem BAMF finden regelmäßig statt, so dass es inzwischen
nicht mehr zu diesen Schwierigkeiten kommt.
Kosten für den Integrationskurs
Die Kursträger erhalten 4,40 € pro UE/TN, von denen grundsätzlich die Hälfte der Teilnehmende und die andere
Hälfte das BAMF übernimmt. Bei 700 UE liegt der Eigenbeitrag eines Teilnehmers
bei 1.540 €. Wird der Integrationskurs erfolgreich absolviert, können 50% des
Eigenanteils auf Antrag zurückerstattet werden.
Eine Kostenbefreiung ist möglich, wenn das Gehalt zu
gering ist oder, wenn Sozialleistungen bezogen werden, was in der Praxis der
häufigste Fall ist. Während die meisten Teilnehmenden einen zusätzlichen Antrag
auf Kostenbefreiung stellen müssen, sind die geflüchteten Ukrainerinnen und
Ukrainer von Amts wegen befreit. Eine einheitliche Regelung wäre hier
wünschenswert.
In einigen Fällen wird wegen eines zu hohen Eigenanteils
von einer freiwilligen Teilnahme Abstand genommen. Dies ist z.B. der Fall, wenn
ein Ehepartner durch Erwerbseinkommen über der SGB-II- Leistungsgrenze liegt
und dann eine Kursteilnahme der Ehefrau incl. der Fahrtkosten eigenfinanziert
werden müsste. Die Aussicht auf Kostenrückerstattung von 770 € nach erfolgreicher
Teilnahme scheint hier als Motivation nicht auszureichen. Zudem kommen dann
noch weitere Hürden wie die Schwierigkeiten mit dem ÖPNV oder der
Kinderbetreuung als Hinderungsgrund hinzu.
Teilnehmerzahl
An den allgemeinen Integrationskursen dürfen maximal 25
Personen teilnehmen, bei den Alphabetisierungskursen maximal 16 Personen. Eine
Mindestteilnehmerzahl hingegen wurde nicht festgelegt. Wege der Abrechnung nach
Teilnehmeranzahl werden Kurse für Bildungsträger erst ab einer bestimmten
Teilnehmerzahl kostendeckend. Zur Gewährleistung zeitnaher Kursangebote greift
eine Garantievergütung für den Fall, dass einzelne Personen nicht ordnungsgemäß
teilnehmen oder den Kurs vollständig abbrechen.
Wege des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl für die
Garantievergütung war es im Kreis Coesfeld dennoch lange Zeit schwierig, die
Wartezeiten gering zu halten. Mit Beginn des Ukraine-Krieg hat sich der Bedarf
an Integrationskursen schlagartig erhöht hat, so dass die langen Wartezeiten
eher aus einem Mangel an Lehrkräften entstehen.
Kursorte und Mobilität/Fahrtkosten
Die Kursträger, die vom BAMF zugelassen werden, müssen
auch Räumlichkeiten zur Durchführung der Kurse vorhalten und vom BAMF
genehmigen lassen.
Im Kreis Coesfeld gibt es in acht Kommunen zugelassene
Räumlichkeiten. Lediglich in Rosendahl, Billerbeck und Havixbeck befinden sich
aktuell keine zugelassenen Räumlichkeiten. Eine nachträgliche Zulassung eines
Kursortes ist in Absprache mit dem BAMF-Regionalkoordinator möglich, woraus
sich auch kurzfristig Lösungsperspektiven vor Ort ergeben.
In der Praxis finden die meisten Integrationskurse in den
drei großen Städten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen regelmäßig statt, in
anderen Kommunen bei größerem Bedarf vor Ort. Gerade aufgrund des durch Menschen
aus der Ukraine sprunghaft gestiegenen Bedarfs ist dies nun der Fall mit
Planungen der VHS Coesfeld in Nottuln und der VHS Dülmen für Havixbeck.
Eine eingeschränkte Mobilität ist ein zentrales Hindernis
zur Teilnahme am Integrationskurs. Für Personen aus Senden oder Havixbeck ist
aufgrund der besseren ÖPNV-Anbindung eine Teilnahme an Angeboten in der Stadt
Münster oftmals deutlich attraktiver.
Die von der Kostenbeitragspflicht befreiten Personen,
z.B. die SGB II-Leistungsempfänger, erhalten auf Antrag einen pauschalen
Fahrtkostenzuschuss, müssen hierfür aber vielfach in Vorleistung treten.
Kinderbetreuung
Als eine große Hürde insbesondere für die Frauen wird die
unzureichende Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder genannt. Zwar
bietet das BAMF die Möglichkeit an, dass für die Kursträger eine
kursbegleitende Kinderbetreuung in 4 Modellen finanziert wird. In 3 der 4
Modelle wird die Kinderbetreuung von einer Kindertagespflegeperson übernommen,
die entweder bereits qualifiziert ist oder dann qualifiziert wird. Nimmt man in
den Blick, dass vielerorts bereits ein Mangel an Kindertagespflegepersonen
besteht, ist dieses Konzept kaum umzusetzen.
Zusätzlich müssen die Kursträger kindgerechte Räume
stellen, ein Konzept für die Kinderbeaufsichtigung erstellen sowie eine
Kooperationsvereinbarung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
schließen.
Insgesamt ist der Aufwand aus Sicht der Kursträger zu
hoch, so dass dieses Angebot im Kreis Coesfeld aktuell nicht umgesetzt wird.
Hier wären pragmatischere Lösungen wünschenswert.
Lehrkräfte
Auch die Lehrkräfte der Kurse müssen vom BAMF zugelassen
werden. Hier wird zwischen einer Direktzulassung und einer Zulassung mit
Zusatzqualifizierung unterschieden. Für Außenstehende ist dieses Verfahren sehr
undurchsichtig. Das BAMF begründet die hohen Anforderungen mit dem
Qualitätsanspruch am Unterricht. Da der Mangel an geeigneten Lehrkräften
aktuell Hauptgrund für fehlende Kurse ist, wäre hier dennoch eine Vereinfachung
des Systems sinnvoll.
Die Lehrkräfte können bei den Kursträgern festangestellt
sein oder als Honorarkraft engagiert werden. Eine Festanstellung bedeutet für
den Sprachkursträger jedoch ein hohes Planungsrisiko. Deshalb sind viele
Lehrkräfte auf Honorarbasis bei den Kursträgern tätig. Seitens des BAMF wurde
Mindesthonorar pro Unterrichtseinheit 41 € (Brutto) festgelegt. Das Risiko des
Verdienstausfalls bei nicht zustande kommenden Kursangeboten liegt bei den
Honorarkräften. Zusätzlich ist die
Belastung für die Lehrkräfte sehr hoch, da sich die Teilnehmenden persönlichen
Anliegen oder Schreiben von Behörden an sie wenden. Die Fluktuation bei den
Lehrkräften ist entsprechend hoch.
Die den aktuell hohen Anforderungen entsprechenden
Lehrkräfte hätten – etwa im Schuldienst - deutlich bessere
Anstellungsbedingungen
3.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung verfolgt
insbesondere das Ziel, die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu
verbessern. Grundsätzlich baut die berufsbezogene Deutschsprachförderung auf
den Integrationskursen auf.
Kursvarianten
Mit Hilfe der Basissprachkurse, die 400 UE umfassen, soll
das jeweils höhere Sprachniveau erreicht werden, in den meisten Fällen das
B2-Niveau ausgehend vom B1-Niveau. Hier steht das Erreichen
berufsübergreifender Deutschkenntnisse im Vordergrund.
Zusätzlich gibt es verschiedene Spezialkurse, die einen
fachspezifischen Inhalt beispielsweise im Bereich Gewerbe-Technik und
Einzelhandel vermitteln. Diese Kurse bestehen aus 300 UE.
Eine weitere häufig angebotene Kursform sind die Spezialkurse
für Teilnehmer die trotz Integrationskurs nicht das angestrebte B1-Niveau
erreicht haben. Hier erhalten die Teilnehmenden 400 UE, um ihre
Sprachkenntnisse zu verbessern.
Da grundsätzlich das Teilnehmendenpotenzial für die
Berufsbezogene Deutschförderung gering ist, werden im Kreis Coesfeld lediglich
Kurse mit dem Ziel B2 und mit dem Ziel B1 angeboten.
Zielgruppe
Aufgrund des Berufsbezuges unterscheidet sich die
Zielgruppe von der in Integrationskursen. An den berufsbezogenen Sprachkursen
dürfen alle Ausländer sowie Menschen mit Migrationshintergrund teilnehmen, wenn
sie entweder bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, SGB II-Leistungen
beziehen oder beschäftigt sind.
Die Personen mit
einer Aufenthaltsgestattung aus einem Land mit guter Bleibeperspektive dürfen
ohne Wartefrist an einem Kurs teilnehmen, während die Personen aus den sicheren
Herkunftsstaaten mit Aufenthaltsgestattung der Zugang verwehrt bleibt. Personen
aus Ländern mit unklarer Bleibeperspektive können nach einer Wartefrist von 3
Monaten teilnehmen, wenn sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.
Für Personen mit einer Duldung ist eine Teilnahme
möglich, wenn es sich um eine Ermessensduldung wie der Ausbildungs- und
Beschäftigungsduldung handelt. Wenn sie bereits 6 Monate „geduldet“ sind und
bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, dürfen sie ebenfalls an einem
berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen. Jedoch wird ihnen der Zugang zu einem
Integrationskurs verwehrt. Hier sollte eine einheitliche Regelung geschaffen
werden.
Die Berechtigungen zur Teilnahme an einem berufsbezogenen
Sprachkurs werden dementsprechend auch lediglich von den Jobcentern und der
Agentur für Arbeit ausgestellt.
Teilnehmerzahl
Für die Berufsbezogenen Sprachkurse wurde analog zu den
Integrationskursen eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen festgelegt. Jedoch
wird diese im Kreis Coesfeld nie erreicht. Stattdessen zählt der Kreis Coesfeld
zu einer Region mit geringem Teilnehmendenpotenzial, so dass die Kursträger
bereits mit 7 Personen einen Kurs starten können, der aber vergütet wird, als
gäbe es 15 Teilnehmende. Wer zu so einer Region ernannt wird, hängt von der
Anzahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen ab. Es findet jedes Quartal
eine neue Bewertung statt.
Trotz dieser Erleichterung kommen mangels Teilnehmender
kaum Kurse zustande. Hier wären zusätzliche Regelungen oder Erleichterungen
wünschenswert.
Kosten
Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich
kostenlos. Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen jedoch über 20.000€ liegt,
wird ein Kostenbeitrag von 2,32 € je Unterrichtseinheit erhoben. Bei einem
Basissprachkurs mit 400 UE liegt der Eigenbeitrag bei 928 €, von denen 50% bei
erfolgreichem Prüfungsabschluss auf Antrag rückerstattet werden können.
Auch hier kommt es zu Fällen, dass Personen, die knapp
über der Verdienstgrenze liegen, von einer Teilnahme absehen.
Kursorte und Mobilität/Fahrtkosten
Da mit steigendem Sprachniveau es immer weniger
interessierte Teilnehmende gibt, werden die berufsbezogenen Sprachkurs nur in
den Städten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen angeboten. Hinzu kommt, dass die
VHS Lüdinghausen zwar eine Zulassung für die Integrationskurse hat, jedoch
keine Zulassung für die berufsbezogene Deutschsprachförderung. Hier wäre eine
Änderung insofern sinnvoll, dass im Sinne einer durchgängigen Sprachförderung
die Zulassung für beide Kurskonzepte erteilt wird und nicht der Kursträger
gewechselt werden müsste.
Die Teilnehmenden erhalten hier ebenfalls auf Antrag
einen Fahrtkostenzuschuss. Die Mobilitätshindernisse sind hier allerdings
ebenso gegeben, wie bei den Integrationskursen.
Kinderbetreuung
Bei der Kinderbetreuung soll das BAMF durch ein Angebot
unterstützen, wenn i.d.R. für mindestens drei betreuungsbedürftige Kinder kein
örtliches Betreuungsangebot verfügbar ist. Da die Kinderbetreuung für die
Kursträger unattraktiv ist, sind in der Praxis die Teilnehmenden mit dieser
Fragestellung allein gelassen.
Lehrkräfte
Auch für die berufsbezogene Deutschsprachförderung müssen
die Lehrkräfte zusätzlich zugelassen werden. Dieses Verfahren wirkt noch
undurchsichtiger, als das für die Integrationskurse. Außerdem müssen die
Lehrkräfte seit dem 01.01.2022 eine Zusatzqualifizierung zur Vermittlung
berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Für Lehrkräfte im Kreis
Coesfeld ist es unattraktiv eine weitere Qualifizierung zu machen, wenn am Ende
kaum Kurse umgesetzt werden. Neben den bereits oben genannten Gründen ist dies
ein weiterer Grund für fehlende Lehrkräfte.
Besondere Zielgruppen wie Azubis oder Berufstätige
(Uhrzeiten und Kosten)
Gerade an der berufsbezogenen Sprachförderung möchten
gerne bereits berufstätige Personen oder Auszubildende teilnehmen, die jedoch
nur im Abendbereich zeitliche Kapazitäten haben. Im Kreis Coesfeld gibt es
keine Sprachkursangebote über das BAMF im Abendbereich. Bedenkt man, dass ein
Sprachkurs 400 UE umfasst und einem Vollzeitberufstätigen mehr als zwei Abende
pro Woche kaum zumutbar sind, würde sich ein Kurs über ca. 2 Jahre ziehen. Da
über so einen langen Zeitraum mit einer so enormen Belastung mit einer hohen
Abbrecherquote zu rechnen ist, wird dieses Modell im Kreis Coesfeld nicht
angeboten.
Dementsprechend gibt es für die Zielgruppe der
Berufstätigen und der Auszubildenden keine Sprachkurse über das BAMF im Kreis
Coesfeld. Zwar wurden im Rahmen des AK Zuwanderung ins duale System, an dem
Vertreter des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, des KI, der IHK und der
Berufskollegs teilnehmen, Anstrengungen unternommen, einen Kurs für die
Auszubildenden einzurichten, was aufgrund der hohen Hürden jedoch nicht
umgesetzt werden konnte.
4.
Erstorientierungskurse
Die Erstorientierungskurse (EOK) wurden entwickelt, damit
Schutzsuchende und Zugewanderte ein Einstiegs- und Orientierungsangebot
erhalten. Als Träger sind im Kreis Coesfeld der ASB Regionalverband Münsterland
e.V. sowie der Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V. zugelassen.
Inhalt und Umfang
Das oberste Ziel der EOKs besteht darin,
Asylbewerberinnen und Asylbewerber in ihrer aktuellen Lebenslage zu
unterstützen. Sie erhalten Wissen über die deutsche Gesellschaft sowie erste
Sprachkenntnisse. Insgesamt umfasst ein EOK 300UE, für die die Kursleitung
orientiert an den Bedarfen der Teilnehmenden 5 von 11 Modulen auswählen kann.
Jedes Modul besteht somit aus 50 UE. Mögliche Module sind:
-
Alltag in
Deutschland
-
Arbeit
-
Einkaufen
-
Gesundheit/medizinische
Versorgung
-
Kindergarten/
Schule
-
Mediennutzung
in Deutschland
-
Orientierung
vor Ort/Verkehr/Mobilität
-
Sitten und
Gebräuche in Deutschland/ lokale Besonderheiten
-
Sprechen über
sich und andere Personen/ soziale Kontakte
-
Werte und
Zusammenleben
-
Wohnen
Die Kurse können in Präsenz, aber auch virtuell
durchgeführt werden. Der ASB hat dafür auch einige Tablets erhalten, die er an
die Teilnehmenden ausleiht. Eine stabile Internetverbindung in den Unterkünften
ist hierfür unabdingbar. Für den Kreis Coesfeld besteht der große Vorteil der
virtuellen Kurse darin, dass Kurse schneller gestartet werden können, auch wenn
es nur wenige Interessenten gibt. Aber nicht für jeden Geflüchteten sind virtuelle
Sprachkurse ein sinnvolles Angebot.
Ein Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich, auch
während des laufenden Kurses. Die 300UE gelten dabei pro Person, so dass
jemand, der mittendrin eingestiegen ist, weitere Kursstunden im folgenden Kurs
absolvieren darf.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe zählen primär Asylbewerberinnen und
Asylbewerber, die nicht aus einem Land mit guter Bleibeperspektive stammen,
aber auch nicht aus einem sicheren Herkunftsland. Sind in dem Kurs noch Plätze
frei, dürfen auch Ausländerinnen und Ausländer teilnehmen, die gem. §44 Absatz
4 Satz 2 AufenthG zu einem Integrationskurs zugelassen werden können oder die
bereits als Schutzsuchende anerkannt wurden. Lediglich Schulpflichtige und
vollziehbar Ausreisepflichtige sind ausgeschlossen.
Die Voraussetzung ist, dass die Teilnahme an einem
Integrationskurs aus rechtlichen, tatsächlichen oder individuellen Gründen
derzeit nicht möglich ist.
Das bedeutet für die Praxis, dass die Teilnehmende über
sehr unterschiedliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des Gesellschafts-
und Sozialsystems verfügen.
Lehrkräfte
Die Voraussetzungen für die Lehrkräfte sind bei den EOKs
etwas weiter gefasst als für die Integrationskurse. Sie müssen entweder für
einen Integrationskurs zugelassen sein, einen philologischen Hochschulabschluss
oder einen pädagogischen Hochschulabschluss vorweisen. Aber auch Personen mit
einem anderen Hochschulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen als
Lehrkraft eingesetzt werden.
Kosten
Den Teilnehmenden entstehen keine Kosten.
Obwohl es sich um ein sinnvolles, niedrigschwelliges
Angebot handelt, stellt sich die Umsetzung in der Praxis schwierig dar. Es
finden sich kaum Teilnehmende trotz verstärkter Werbungsbemühungen. Derzeit
laufen Kurse in Nottuln und im Josefshaus in Seppenrade, die vom ASB
durchgeführt werden. In Senden gibt es ein weiteres Angebot.
5.
Migrantinnen einfach stark im Alltag (MiA)
Bei den BAMF-Kursen „Migrantinnen einfach stark im
Alltag“ handelt es sich um ein niederschwelliges Kursangebot für Frauen, die bislang
nur schwer erreicht wurden. Dabei handelt es sich nicht nur um ein
Sprachkursangebot, sondern vielmehr um ein Empowerment-Angebot, was an den
Rahmenbedingungen und den Inhalten deutlich wird. Da aus den einzelnen Städten
und Gemeinden ein hoher Bedarf an Kursen für Frauen mit Kindern gemeldet wurde,
hat das KI jeweils 3 Kurse für Lüdinghausen, Dülmen und Coesfeld beantragt, die
mit den relevanten Trägern (FBS, VHS, Wohlfahrtsverbände,
Flüchtlingsinitiativen, Städte und Gemeinde) umgesetzt werden sollen.
Inhalte
Ein MiA-Kurs umfasst 34 Zeitstunden. Eine Teilnehmerin
darf an maximal drei Kursen, also 102 Zeitstunden, teilnehmen. Die inhaltlichen
Schwerpunkte sollen die Bedarfe der Teilnehmerinnen aufgreifen. Behandelt
werden soll eins oder mehrere der folgenden Themen:
-
Bewusstmachung
der eigenen kulturellen Prägung unter veränderten Bedingungen in der Migration;
psychologische und sozialpsychologische Folgen der Migration
-
Sprachorientierung
-
Kenntnisse
über die deutsche Gesellschaft
-
Stärkung der
Erziehungskompetenz
-
Bildungssysteme
-
Gesundheit,
Gesundheitssystem und Schutz vor häuslicher Gewalt
-
Alltagsbewältigung/
Orientierung im Stadtteil
-
Lebensplanung
Im Rahmen der MiA-Kurse können Exkursionen durchgeführt
werden, die in einem klaren Bezug zu den Kurszielen stehen. Es können
beispielsweise andere Angebote im Sozialraum wie Frauentreffs, Vereine oder
Bildungsträger besucht werden.
Bereits an der Themenauswahl wird deutlich, dass es sich
nicht um einen reinen Sprachkurs handelt, die Sprache immer einen großen Raum
einnimmt. Gleiche Priorität hat es aber, den Frauen ihre Stärken und
Fähigkeiten bewusst zu machen und sie zu ermutigen, sich weiterzuentwickeln und
weiterzubilden. Dementsprechend gibt es keine Prüfungen und das vorhandene
Sprachniveau der Teilnehmerinnen kann sehr unterschiedlich sein.
Am Ende des Kurses soll mit den Teilnehmerinnen
reflektiert werden, inwiefern der Kurs zur weiteren Integration der
Teilnehmerinnen beigetragen hat und welche die nächsten Integrationsschritte
für die Teilnehmerinnen sein sollen. Dem MiA-Kurs wird eine Brückenfunktion als
erster Schritt für die weitere Integration zugeschrieben.
Zielgruppe
An den MiA-Kursen dürfen ausschließlich Frauen
teilnehmen, die keine Schul- oder Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen
haben, die mindestens 16 Jahre alt sind und die nicht aus Westeuropa,
Nordamerika oder Australien stammen. Zusätzlich müssen sie zu einer der
folgenden Zielgruppen gehören
-
Ausländerinnen
mit einem in Deutschland auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus (min. 1 Jahr ab
Ausstellung)
-
Frauen mit
Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung
-
Asylbewerberinnen
mit guter Bleibeperspektive
-
Asylbewerberinnen,
die vor dem 1.8.2019 nach Deutschland gekommen sind, nicht aus einem sicheren
Herkunftsstaat kommen und bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind
Darüber hinaus können Frauen, die nicht zur Zielgruppe
gehören, als Gäste teilnehmen. Es müssen jedoch immer 10 Personen teilnehmen,
die zu der Hauptzielgruppe gehören.
Prinzipiell ist die weit gefasste Zielgruppe von Vorteil.
Doch leider werden zum größten Teil die Frauen mit einer Duldung nicht
berücksichtigt. Hinzu kommt, dass es auch nicht Frauen aus westeuropäischen
Ländern gibt, die bereits seit einigen Jahren in Deutschland leben und nur über
sehr geringe Deutschkenntnisse verfügen. Ausgehend davon, dass die Frauen durch
bisherige Angebote nicht erreicht wurden und eher zu einer bildungsungewohnten
Gruppe zählen, sollte die Gruppengröße möglichst klein gehalten werden. Hier
wäre wünschenswert, die Zielgruppe weiter zu öffnen.
Kursleitung und Kursbegleitung
Die Niederschwelligkeit kommt in den Rahmendbedingungen
gut zum Ausdruck. Da lediglich Frauen an den Kursen teilnehmen dürfen, sollen
auch Frauen die Kursleitung und die Kursbegleitung übernehmen.
Die Kursleiterinnen sind für die inhaltliche Planung und
Durchführung verantwortlich. Während bei den Integrationskursen hohe formale
Anforderungen an die Kursleitenden gestellt werden, steht hier die
Vorbildfunktion mehr im Vordergrund. Zwar sind gute Deutschkenntnisse eine
Voraussetzung und auch die pädagogische Eignung ist ein Auswahlkriterium, aber
es müssen keine formalen Nachweise eingereicht werden. Berücksichtigt werden
soll bei der Auswahl der Kursleiterin stattdessen auch der Zugang zu den
Teilnehmerinnen, weshalb auch ein eigener Migrationshintergrund wünschenswert
wäre. Zusätzlich verpflichten sich die Kursleiterinnen zur Teilnahme an
Fortbildungen, die sich aber nicht unbedingt auf die Vermittlung von Deutsch
als Fremdsprache beziehen. Hier sind Themen wie „häusliche Gewalt“ oder
„Medienbildung“ auch möglich.
Neben der Kursleitung gibt es eine Kursbegleitung, deren
Aufgaben unterschiedlich ausgestaltet werden können. Sie soll die Kursleiterin
unterstützen. Das kann im Rahmen von Teamteaching, einer Kinderbeaufsichtigung
oder Referaten zu Einzelfragen erfolgen. So können auch Frauen erreicht werden,
die bislang aufgrund der Kinderbetreuung nicht an einem Sprachkurs teilnehmen
konnten.
Kosten
Das BAMF selbst erhebt keinen Teilnahmebeitrag. Mit
Hinblick auf die Zielgruppe sollten die MiA-Kurse kostenlos für die
Teilnehmerinnen angeboten werden. Der Träger erhält pro Kurs eine Pauschale in
Höhe von 1.700€. Wenn eine zeitgleiche Kinderbeaufsichtigung vorgesehen ist,
ist dieser Betrag in der Praxis nicht kostendeckend.
Die Durchführung eines MiA-Kurses ist sehr aufwendig, da
die Teilnehmerinnen angesprochen und regelmäßig motiviert werden müssen. Hinzu
kommt, dass die Kinderbetreuung organisiert werden muss, was bislang kein
Sprachkursträger im Kreis Coesfeld anbietet. Somit ist eine umfangreiche
Netzwerkarbeit als Vorbereitung zur Kursdurchführung notwendig. Und
letztendlich ist es nicht kostendeckend. Aus diesem Grunde wurden bislang noch
keine Kurse im Kreis Coesfeld beantragt, obwohl an verschiedenen Stellen die
Notwendigkeit für niederschwellige Sprachkursangebote für Frauen gesehen wird.
6.
Eigene Maßnahmen
des KI (SprAzubi, Sprachkurs in Havixbeck, DiAuA, Sprachkurs für
Zahnarzthelferinnen)
Da viele
Neuzugewanderte im Kreis Coesfeld nicht an den Sprachkursangeboten des Bundes
teilnehmen können, bieten sowohl einige Städte und Gemeinden als auch das
Kommunale Integrationszentrum Kursformate aus eigenen finanziellen Mitteln an. Ob
und in welchem Umfang die Städte und Gemeinden Sprachkurse organisieren, ist
sehr unterschiedlich. Allgemein lässt sich festhalten, dass sich die
Sprachkursangebote an Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung
richten, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben. Ziel ist hierbei, dass
sie Grundkenntnisse auf dem A1 oder A2-Niveau erwerben, um ihren Alltag vor Ort
selbst bewältigen zu können.
Ein Schwerpunkt
der Sprachkursangebote des KI liegt im Ausbildungsbereich. Im Schuljahr 2021/22
fanden drei sogenannte SprAzubi-Kurse statt. Diese Kurse richten sich an
Auszubildende und finden an den Berufskollegs vor Ort statt. Oftmals haben die
neuzugewanderten Auszubildenden Schwierigkeiten mit dem schulischen Teil der
Ausbildung, während die Betriebe mit der praktischen Arbeit sehr zufrieden
sind. Zwar haben die Teilnehmenden i.d.R. Zugang zu einem DeuFöV-Kurs. Jedoch
sind bisherige Versuche, einen BeuFöV-Kurs für Azubis anzubieten, bislang
gescheitert. Der Hauptgrund wird darin gesehen, dass der vom BAMF geforderte
Stundenumfang mit 500 UE zu hoch ist. Neben einer Vollzeit-Ausbildung mehrfach
die Woche an einem Sprachkurs teilzunehmen stellt für viele eine Überforderung
dar. Hinzu kommt das aufwendigere Antragsverfahren zur Zulassung.
Als weiteres
Angebot wurde über mehrere Jahre ein Sprachkurs auf Farsi für Zahnarzthelferinnen
durchgeführt. Die ergab sich aus der Gelegenheit, dass die Lehrkraft selbst
Farsi sprach und gerade ihre selbst ihre Ausbildung als Zahnarzthelferin
erfolgreich abgeschlossen hatte. Auf diese Weise konnte der Unterricht
fachspezifisch gestaltet werden. Durch eine kleine Gruppengröße konnte
individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen eingegangen werden. Nachdem
die Lehrkraft verzogen war, wurde das Angebot sprachsensibel durch eine
deutschsprachige Fachkraft noch ein weiteres Schuljahr durchgeführt.
Darüber hinaus
finanziert das KI die Honorarkraft für einen Sprachkurs für Ukrainerinnen und Ukrainer in
Havixbeck. Aufgrund der oben beschriebenen Hindernisse zur Teilnahme an einem
Sprachkurs und der starken Zunahme von Geflüchteten aus der Ukraine-Krieg hat
die Flüchtlingsinitiative INCA+ in Havixbeck selber einen Sprachkurs mit
begleitender Kinderbetreuung organisiert. Das KI unterstützt die Initiative,
indem es die Honorarkosten der Lehrkraft finanziert. In dem Sprachkurs wird
bereits mit dem Lehrbuch gearbeitet, das in den Integrationskursen verwendet
wird, so dass ein nahtloser Übergang möglich ist. Derzeit wird gemeinsam mit
der VHS Dülmen erörtert, wie vor Ort ein Integrationskurs umgesetzt werden
kann. An dem zweimal wöchentlich stattfindenden Kurs nehmen über 30 Personen
teil.
Darüber hinaus werden über das KI selbstverständlich
vielfältige weitere Angebote über die gesamte Bildungskette angeboten, in denen
auch fast immer das Thema „Spracherwerb“ eine zentrale Rolle einnimmt.