Betreff
Sprach- und Integrationskurse im Kreis Coesfeld - Bericht zur Umsetzung
Vorlage
SV-10-0812
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

keiner

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen


I.- IV

 

Herausforderungen bei der Umsetzung der Integrationskurse im Kreis Coesfeld

 

1.       BAMF-Sprachkurse

Dass der Erwerb der deutschen Sprache ein wichtiger Schritt zur Integration darstellt, ist inzwischen unumstritten. Aus dem Grunde wurden auf Bundesebene zwei Konzepte zum Spracherwerb – den Integrationskurs und die berufsbezogene Deutschsprachförderung – erarbeitet. Zwar wurde in beiden Fällen die Umsetzung dem BAMF übertragen, jedoch sind die Integrationskurse beim Bundesministerium des Innern und die deutschbezogene Sprachförderung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt, was zeitweise zu Unstimmigkeiten geführt hat.

 

2.       Die Integrationskurse

Die Integrationskurse verfolgen das Ziel, den Teilnehmenden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Alltagswissen und Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte Deutschlands zu vermitteln.

Dementsprechend besteht ein allgemeiner Integrationskurs aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten (UE) aufgeteilt in 6 Abschnitte sowie einem Orientierungskurs mit 100 UE. Beide Kursteile schließen mit einem Test ab. Mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ als Abschlusstest für den Sprachkurs kann sowohl ein A2 als auch ein B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt werden, wobei B1 das anvisierte Ziel des Integrationskurses darstellt. Wird nur das A2-Niveau erreicht, können 300 UE wiederholt werden und der Test erneut abgelegt werden.

 

Weitere Formen des Integrationskurses

Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, wie zum Beispiel einen Alphabetisierungskurs für Teilnehmende, die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können. Hier wird der Stundenumfang des Sprachkurses auf 900 UE erhöht und das anvisierte Sprachniveau auf A2-Niveau abgesenkt.

Die weiteren möglichen Kursformate, wie ein Jugendintegrationskurs, ein Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs oder ein Förderkurs für Teilnehmende mit besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf werden im Kreis Coesfeld nicht angeboten. Dies liegt vor allem daran, dass in einem Flächenkreis, wie dem Kreis Coesfeld keine ausreichende Teilnehmerzahl zu erreichen ist, um einen so speziellen Kurs umzusetzen.

 

Dauer eines Integrationskurses

Da die Anzahl der UE in einem Integrationskurs festgelegt ist, wird die Dauer durch die wöchentlich angebotene Stundenzahl bestimmt. Beispielsweise plant die VHS Coesfeld in Nottuln einen Allgemeinen Integrationskurs im Vormittagsbereich mit 25 UE pro Woche vom 22.08.2022-08.05.2023, mit einer Dauer von 8,5 Monaten. Ungefähr zeitgleich soll ein weiterer Integrationskurs mit lediglich 12 UE wöchentlich im Nachmittagsbereich starten, der bis Anfang März 2024 geplant ist, also mit einer Dauer von ca. 1,5 Jahren.

Dass die Kurse in Teilzeit angeboten werden können, bietet Personen die Teilnahmemöglichkeit, die nach anderweitige Verpflichtungen haben. Allerdings ist es aufgrund oftmals zu geringer Anmeldungen für dasselbe Sprachniveau schwierig, in allen Städten und Gemeinden die Kurse mit unterschiedlichen Stundenzahlen stattfinden zu lassen.

 

Zielgruppe

Vereinfacht gesagt dürfen alle erwachsenen Personen teilnehmen, die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und sich nicht auf Deutsch verständigen können. Dies trifft beispielsweise auf die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer zu. Sie haben sofortigen Zugang zu den Integrationskursen.

Unterschieden wird hier zwischen einer Berechtigung und einer Verpflichtung zum Integrationskurs. Beispielsweise ist eine Verpflichtung nicht möglich, wenn eine Ausbildung absolviert wird, aufgrund einer Arbeit eine Teilnahme auch in Teilzeit nicht möglich ist oder andere unzumutbare Umstände vorliegen, wie die Pflege eines Angehörigen.

Personen, die eine Aufenthaltsgestattung haben, dürfen nur teilnehmen, wenn sie aus einem Land mit guter Bleibeperspektive stammen oder mit einer Wartefrist von 3 Monaten, wenn sie vor dem 31.07.2019 eingereist und bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.

Personen, die eine Ermessensduldung (z.B. Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung) haben, dürfen an einem Integrationskurs teilnehmen.

 

Keinen Zugang zum Integrationskurs haben grundsätzlich die Personen aus Sicheren Herkunftsstaaten mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Darüber hinaus können die Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, die aus Staaten mit unklarer Bleibeperspektive stammen, nicht an einem Integrationskurs teilnehmen. Zwischenzeitlich waren Afghanen von dieser Regelung betroffen, als Afghanistan nicht mehr als Land mit einer guten Bleibeperspektive gesehen wurde. Die Personen, deren Asylverfahren oftmals sich über Jahre zogen, hatten in der Zeit keine Möglichkeit an einem Integrationskurs teilzunehmen. An diesem Beispiel wird deutlich, wie kompliziert es ist festzustellen, ob eine Person für einen Integrationskurs teilnahmeberechtigt ist. Überlegenswert wäre, allen Personen, die sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten, den Zugang zu einem Basissprachkurs für Deutsch zu schaffen. Dies würde die notwendige Verständigung vor Ort – etwa in Behörden und Einrichtungen wie Schulen und Kitas für beide Seiten deutlich erleichtern.

 

Anmeldung und Einstufungstest zum Integrationskurs

Die erste Hürde zur Teilnahme einer zugewanderten Person an einem Integrationskurs ist die formale Berechtigung oder Verpflichtung hierzu. In den meisten Fällen werden Leistungen vom Jobcenter bezogen, so dass das Jobcenter im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung die Kunden zu einer Teilnahme am Integrationskurs verpflichten kann. Durch den Wechsel der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer in den SGB II-Leistungsbezug können auch diese nun durch die Jobcenter verpflichtet werden. Vorher war die eigenständige Antragstellung auf Zulassung beim BAMF notwendig.

Ohne SGB II-Leistungsbezug, kann je nach Aufenthaltsstatus über die Agentur für Arbeit oder über die Ausländerbehörde eine Teilnahmeverpflichtung erfolgen oder direkt über das BAMF eine Berechtigung zur Teilnahme ausgesprochen werden.

 

Liegt eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme vor, wenden sich die Personen an einen vom BAMF zugelassenen Kursträger. Im Kreis Coesfeld sind dies die VHS Coesfeld, VHS Dülmen, VHS Lüdinghausen und die Geba GmbH. Der jeweilige Kursträger führt einen Einstufungstest durch, um die derzeitigen Sprachkenntnisse zu erfassen und festzulegen, für welche Kursart und welchen Kursabschnitt der Teilnehmende in Frage kommt. Sobald ausreichend Teilnehmende für einen Kurs gemeldet sind, bieten die Integrationskursträger einen Sprachkurs an.

In der Vergangenheit ist es hierbei zu Schwierigkeiten gekommen, dass die einzelnen Integrationskursträger jeweils „ihre“ Teilnehmenden gesammelt haben und kein Kurs zustande gekommen ist, obwohl sie gemeinsam ausreichend Teilnehmende für einen Kurs gehabt hätten. In den letzten Jahren wurde der Austausch unter den Kursträgern intensiver und auch die Quartalsgespräche mit dem BAMF finden regelmäßig statt, so dass es inzwischen nicht mehr zu diesen Schwierigkeiten kommt.

 

Kosten für den Integrationskurs

Die Kursträger erhalten 4,40 € pro UE/TN, von denen grundsätzlich die Hälfte der Teilnehmende und die andere Hälfte das BAMF übernimmt. Bei 700 UE liegt der Eigenbeitrag eines Teilnehmers bei 1.540 €. Wird der Integrationskurs erfolgreich absolviert, können 50% des Eigenanteils auf Antrag zurückerstattet werden.

Eine Kostenbefreiung ist möglich, wenn das Gehalt zu gering ist oder, wenn Sozialleistungen bezogen werden, was in der Praxis der häufigste Fall ist. Während die meisten Teilnehmenden einen zusätzlichen Antrag auf Kostenbefreiung stellen müssen, sind die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer von Amts wegen befreit. Eine einheitliche Regelung wäre hier wünschenswert.

In einigen Fällen wird wegen eines zu hohen Eigenanteils von einer freiwilligen Teilnahme Abstand genommen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Ehepartner durch Erwerbseinkommen über der SGB-II- Leistungsgrenze liegt und dann eine Kursteilnahme der Ehefrau incl. der Fahrtkosten eigenfinanziert werden müsste. Die Aussicht auf Kostenrückerstattung von 770 € nach erfolgreicher Teilnahme scheint hier als Motivation nicht auszureichen. Zudem kommen dann noch weitere Hürden wie die Schwierigkeiten mit dem ÖPNV oder der Kinderbetreuung als Hinderungsgrund hinzu.

 

Teilnehmerzahl

An den allgemeinen Integrationskursen dürfen maximal 25 Personen teilnehmen, bei den Alphabetisierungskursen maximal 16 Personen. Eine Mindestteilnehmerzahl hingegen wurde nicht festgelegt. Wege der Abrechnung nach Teilnehmeranzahl werden Kurse für Bildungsträger erst ab einer bestimmten Teilnehmerzahl kostendeckend. Zur Gewährleistung zeitnaher Kursangebote greift eine Garantievergütung für den Fall, dass einzelne Personen nicht ordnungsgemäß teilnehmen oder den Kurs vollständig abbrechen.

Wege des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl für die Garantievergütung war es im Kreis Coesfeld dennoch lange Zeit schwierig, die Wartezeiten gering zu halten. Mit Beginn des Ukraine-Krieg hat sich der Bedarf an Integrationskursen schlagartig erhöht hat, so dass die langen Wartezeiten eher aus einem Mangel an Lehrkräften entstehen.

 

Kursorte und Mobilität/Fahrtkosten

Die Kursträger, die vom BAMF zugelassen werden, müssen auch Räumlichkeiten zur Durchführung der Kurse vorhalten und vom BAMF genehmigen lassen.

Im Kreis Coesfeld gibt es in acht Kommunen zugelassene Räumlichkeiten. Lediglich in Rosendahl, Billerbeck und Havixbeck befinden sich aktuell keine zugelassenen Räumlichkeiten. Eine nachträgliche Zulassung eines Kursortes ist in Absprache mit dem BAMF-Regionalkoordinator möglich, woraus sich auch kurzfristig Lösungsperspektiven vor Ort ergeben.

In der Praxis finden die meisten Integrationskurse in den drei großen Städten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen regelmäßig statt, in anderen Kommunen bei größerem Bedarf vor Ort. Gerade aufgrund des durch Menschen aus der Ukraine sprunghaft gestiegenen Bedarfs ist dies nun der Fall mit Planungen der VHS Coesfeld in Nottuln und der VHS Dülmen für Havixbeck.

Eine eingeschränkte Mobilität ist ein zentrales Hindernis zur Teilnahme am Integrationskurs. Für Personen aus Senden oder Havixbeck ist aufgrund der besseren ÖPNV-Anbindung eine Teilnahme an Angeboten in der Stadt Münster oftmals deutlich attraktiver.

Die von der Kostenbeitragspflicht befreiten Personen, z.B. die SGB II-Leistungsempfänger, erhalten auf Antrag einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss, müssen hierfür aber vielfach in Vorleistung treten.

 

Kinderbetreuung

Als eine große Hürde insbesondere für die Frauen wird die unzureichende Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder genannt. Zwar bietet das BAMF die Möglichkeit an, dass für die Kursträger eine kursbegleitende Kinderbetreuung in 4 Modellen finanziert wird. In 3 der 4 Modelle wird die Kinderbetreuung von einer Kindertagespflegeperson übernommen, die entweder bereits qualifiziert ist oder dann qualifiziert wird. Nimmt man in den Blick, dass vielerorts bereits ein Mangel an Kindertagespflegepersonen besteht, ist dieses Konzept kaum umzusetzen.

Zusätzlich müssen die Kursträger kindgerechte Räume stellen, ein Konzept für die Kinderbeaufsichtigung erstellen sowie eine Kooperationsvereinbarung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe schließen.

Insgesamt ist der Aufwand aus Sicht der Kursträger zu hoch, so dass dieses Angebot im Kreis Coesfeld aktuell nicht umgesetzt wird. Hier wären pragmatischere Lösungen wünschenswert.

 

Lehrkräfte

Auch die Lehrkräfte der Kurse müssen vom BAMF zugelassen werden. Hier wird zwischen einer Direktzulassung und einer Zulassung mit Zusatzqualifizierung unterschieden. Für Außenstehende ist dieses Verfahren sehr undurchsichtig. Das BAMF begründet die hohen Anforderungen mit dem Qualitätsanspruch am Unterricht. Da der Mangel an geeigneten Lehrkräften aktuell Hauptgrund für fehlende Kurse ist, wäre hier dennoch eine Vereinfachung des Systems sinnvoll.

Die Lehrkräfte können bei den Kursträgern festangestellt sein oder als Honorarkraft engagiert werden. Eine Festanstellung bedeutet für den Sprachkursträger jedoch ein hohes Planungsrisiko. Deshalb sind viele Lehrkräfte auf Honorarbasis bei den Kursträgern tätig. Seitens des BAMF wurde Mindesthonorar pro Unterrichtseinheit 41 € (Brutto) festgelegt. Das Risiko des Verdienstausfalls bei nicht zustande kommenden Kursangeboten liegt bei den Honorarkräften.  Zusätzlich ist die Belastung für die Lehrkräfte sehr hoch, da sich die Teilnehmenden persönlichen Anliegen oder Schreiben von Behörden an sie wenden. Die Fluktuation bei den Lehrkräften ist entsprechend hoch.

Die den aktuell hohen Anforderungen entsprechenden Lehrkräfte hätten – etwa im Schuldienst - deutlich bessere Anstellungsbedingungen

 

3.       Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung verfolgt insbesondere das Ziel, die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Grundsätzlich baut die berufsbezogene Deutschsprachförderung auf den Integrationskursen auf.

 

Kursvarianten

Mit Hilfe der Basissprachkurse, die 400 UE umfassen, soll das jeweils höhere Sprachniveau erreicht werden, in den meisten Fällen das B2-Niveau ausgehend vom B1-Niveau. Hier steht das Erreichen berufsübergreifender Deutschkenntnisse im Vordergrund.

Zusätzlich gibt es verschiedene Spezialkurse, die einen fachspezifischen Inhalt beispielsweise im Bereich Gewerbe-Technik und Einzelhandel vermitteln. Diese Kurse bestehen aus 300 UE.

Eine weitere häufig angebotene Kursform sind die Spezialkurse für Teilnehmer die trotz Integrationskurs nicht das angestrebte B1-Niveau erreicht haben. Hier erhalten die Teilnehmenden 400 UE, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.

Da grundsätzlich das Teilnehmendenpotenzial für die Berufsbezogene Deutschförderung gering ist, werden im Kreis Coesfeld lediglich Kurse mit dem Ziel B2 und mit dem Ziel B1 angeboten.

 

Zielgruppe

Aufgrund des Berufsbezuges unterscheidet sich die Zielgruppe von der in Integrationskursen. An den berufsbezogenen Sprachkursen dürfen alle Ausländer sowie Menschen mit Migrationshintergrund teilnehmen, wenn sie entweder bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, SGB II-Leistungen beziehen oder beschäftigt sind.

Die Personen mit einer Aufenthaltsgestattung aus einem Land mit guter Bleibeperspektive dürfen ohne Wartefrist an einem Kurs teilnehmen, während die Personen aus den sicheren Herkunftsstaaten mit Aufenthaltsgestattung der Zugang verwehrt bleibt. Personen aus Ländern mit unklarer Bleibeperspektive können nach einer Wartefrist von 3 Monaten teilnehmen, wenn sie bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind.

Für Personen mit einer Duldung ist eine Teilnahme möglich, wenn es sich um eine Ermessensduldung wie der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung handelt. Wenn sie bereits 6 Monate „geduldet“ sind und bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, dürfen sie ebenfalls an einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen. Jedoch wird ihnen der Zugang zu einem Integrationskurs verwehrt. Hier sollte eine einheitliche Regelung geschaffen werden.

Die Berechtigungen zur Teilnahme an einem berufsbezogenen Sprachkurs werden dementsprechend auch lediglich von den Jobcentern und der Agentur für Arbeit ausgestellt.

 

Teilnehmerzahl

Für die Berufsbezogenen Sprachkurse wurde analog zu den Integrationskursen eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen festgelegt. Jedoch wird diese im Kreis Coesfeld nie erreicht. Stattdessen zählt der Kreis Coesfeld zu einer Region mit geringem Teilnehmendenpotenzial, so dass die Kursträger bereits mit 7 Personen einen Kurs starten können, der aber vergütet wird, als gäbe es 15 Teilnehmende. Wer zu so einer Region ernannt wird, hängt von der Anzahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen ab. Es findet jedes Quartal eine neue Bewertung statt.

Trotz dieser Erleichterung kommen mangels Teilnehmender kaum Kurse zustande. Hier wären zusätzliche Regelungen oder Erleichterungen wünschenswert.

 

Kosten

Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen jedoch über 20.000€ liegt, wird ein Kostenbeitrag von 2,32 € je Unterrichtseinheit erhoben. Bei einem Basissprachkurs mit 400 UE liegt der Eigenbeitrag bei 928 €, von denen 50% bei erfolgreichem Prüfungsabschluss auf Antrag rückerstattet werden können.

Auch hier kommt es zu Fällen, dass Personen, die knapp über der Verdienstgrenze liegen, von einer Teilnahme absehen.

 

Kursorte und Mobilität/Fahrtkosten

Da mit steigendem Sprachniveau es immer weniger interessierte Teilnehmende gibt, werden die berufsbezogenen Sprachkurs nur in den Städten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen angeboten. Hinzu kommt, dass die VHS Lüdinghausen zwar eine Zulassung für die Integrationskurse hat, jedoch keine Zulassung für die berufsbezogene Deutschsprachförderung. Hier wäre eine Änderung insofern sinnvoll, dass im Sinne einer durchgängigen Sprachförderung die Zulassung für beide Kurskonzepte erteilt wird und nicht der Kursträger gewechselt werden müsste.

Die Teilnehmenden erhalten hier ebenfalls auf Antrag einen Fahrtkostenzuschuss. Die Mobilitätshindernisse sind hier allerdings ebenso gegeben, wie bei den Integrationskursen.

 

Kinderbetreuung

Bei der Kinderbetreuung soll das BAMF durch ein Angebot unterstützen, wenn i.d.R. für mindestens drei betreuungsbedürftige Kinder kein örtliches Betreuungsangebot verfügbar ist. Da die Kinderbetreuung für die Kursträger unattraktiv ist, sind in der Praxis die Teilnehmenden mit dieser Fragestellung allein gelassen.

 

Lehrkräfte

Auch für die berufsbezogene Deutschsprachförderung müssen die Lehrkräfte zusätzlich zugelassen werden. Dieses Verfahren wirkt noch undurchsichtiger, als das für die Integrationskurse. Außerdem müssen die Lehrkräfte seit dem 01.01.2022 eine Zusatzqualifizierung zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Für Lehrkräfte im Kreis Coesfeld ist es unattraktiv eine weitere Qualifizierung zu machen, wenn am Ende kaum Kurse umgesetzt werden. Neben den bereits oben genannten Gründen ist dies ein weiterer Grund für fehlende Lehrkräfte.

 

Besondere Zielgruppen wie Azubis oder Berufstätige (Uhrzeiten und Kosten)

Gerade an der berufsbezogenen Sprachförderung möchten gerne bereits berufstätige Personen oder Auszubildende teilnehmen, die jedoch nur im Abendbereich zeitliche Kapazitäten haben. Im Kreis Coesfeld gibt es keine Sprachkursangebote über das BAMF im Abendbereich. Bedenkt man, dass ein Sprachkurs 400 UE umfasst und einem Vollzeitberufstätigen mehr als zwei Abende pro Woche kaum zumutbar sind, würde sich ein Kurs über ca. 2 Jahre ziehen. Da über so einen langen Zeitraum mit einer so enormen Belastung mit einer hohen Abbrecherquote zu rechnen ist, wird dieses Modell im Kreis Coesfeld nicht angeboten.

Dementsprechend gibt es für die Zielgruppe der Berufstätigen und der Auszubildenden keine Sprachkurse über das BAMF im Kreis Coesfeld. Zwar wurden im Rahmen des AK Zuwanderung ins duale System, an dem Vertreter des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, des KI, der IHK und der Berufskollegs teilnehmen, Anstrengungen unternommen, einen Kurs für die Auszubildenden einzurichten, was aufgrund der hohen Hürden jedoch nicht umgesetzt werden konnte.

 

 

4.       Erstorientierungskurse

Die Erstorientierungskurse (EOK) wurden entwickelt, damit Schutzsuchende und Zugewanderte ein Einstiegs- und Orientierungsangebot erhalten. Als Träger sind im Kreis Coesfeld der ASB Regionalverband Münsterland e.V. sowie der Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V. zugelassen.

 

Inhalt und Umfang

Das oberste Ziel der EOKs besteht darin, Asylbewerberinnen und Asylbewerber in ihrer aktuellen Lebenslage zu unterstützen. Sie erhalten Wissen über die deutsche Gesellschaft sowie erste Sprachkenntnisse. Insgesamt umfasst ein EOK 300UE, für die die Kursleitung orientiert an den Bedarfen der Teilnehmenden 5 von 11 Modulen auswählen kann. Jedes Modul besteht somit aus 50 UE. Mögliche Module sind:

-          Alltag in Deutschland

-          Arbeit

-          Einkaufen

-          Gesundheit/medizinische Versorgung

-          Kindergarten/ Schule

-          Mediennutzung in Deutschland

-          Orientierung vor Ort/Verkehr/Mobilität

-          Sitten und Gebräuche in Deutschland/ lokale Besonderheiten

-          Sprechen über sich und andere Personen/ soziale Kontakte

-          Werte und Zusammenleben

-          Wohnen

 

Die Kurse können in Präsenz, aber auch virtuell durchgeführt werden. Der ASB hat dafür auch einige Tablets erhalten, die er an die Teilnehmenden ausleiht. Eine stabile Internetverbindung in den Unterkünften ist hierfür unabdingbar. Für den Kreis Coesfeld besteht der große Vorteil der virtuellen Kurse darin, dass Kurse schneller gestartet werden können, auch wenn es nur wenige Interessenten gibt. Aber nicht für jeden Geflüchteten sind virtuelle Sprachkurse ein sinnvolles Angebot.

 

Ein Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich, auch während des laufenden Kurses. Die 300UE gelten dabei pro Person, so dass jemand, der mittendrin eingestiegen ist, weitere Kursstunden im folgenden Kurs absolvieren darf.

 

Zielgruppe

Zur Zielgruppe zählen primär Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die nicht aus einem Land mit guter Bleibeperspektive stammen, aber auch nicht aus einem sicheren Herkunftsland. Sind in dem Kurs noch Plätze frei, dürfen auch Ausländerinnen und Ausländer teilnehmen, die gem. §44 Absatz 4 Satz 2 AufenthG zu einem Integrationskurs zugelassen werden können oder die bereits als Schutzsuchende anerkannt wurden. Lediglich Schulpflichtige und vollziehbar Ausreisepflichtige sind ausgeschlossen.

Die Voraussetzung ist, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs aus rechtlichen, tatsächlichen oder individuellen Gründen derzeit nicht möglich ist.

Das bedeutet für die Praxis, dass die Teilnehmende über sehr unterschiedliche Kenntnisse der deutschen Sprache und des Gesellschafts- und Sozialsystems verfügen.

 

Lehrkräfte

Die Voraussetzungen für die Lehrkräfte sind bei den EOKs etwas weiter gefasst als für die Integrationskurse. Sie müssen entweder für einen Integrationskurs zugelassen sein, einen philologischen Hochschulabschluss oder einen pädagogischen Hochschulabschluss vorweisen. Aber auch Personen mit einem anderen Hochschulabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen als Lehrkraft eingesetzt werden.

 

Kosten

Den Teilnehmenden entstehen keine Kosten.

Obwohl es sich um ein sinnvolles, niedrigschwelliges Angebot handelt, stellt sich die Umsetzung in der Praxis schwierig dar. Es finden sich kaum Teilnehmende trotz verstärkter Werbungsbemühungen. Derzeit laufen Kurse in Nottuln und im Josefshaus in Seppenrade, die vom ASB durchgeführt werden. In Senden gibt es ein weiteres Angebot.

 

 

5.       Migrantinnen einfach stark im Alltag (MiA)

Bei den BAMF-Kursen „Migrantinnen einfach stark im Alltag“ handelt es sich um ein niederschwelliges Kursangebot für Frauen, die bislang nur schwer erreicht wurden. Dabei handelt es sich nicht nur um ein Sprachkursangebot, sondern vielmehr um ein Empowerment-Angebot, was an den Rahmenbedingungen und den Inhalten deutlich wird. Da aus den einzelnen Städten und Gemeinden ein hoher Bedarf an Kursen für Frauen mit Kindern gemeldet wurde, hat das KI jeweils 3 Kurse für Lüdinghausen, Dülmen und Coesfeld beantragt, die mit den relevanten Trägern (FBS, VHS, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsinitiativen, Städte und Gemeinde) umgesetzt werden sollen.

 

Inhalte

Ein MiA-Kurs umfasst 34 Zeitstunden. Eine Teilnehmerin darf an maximal drei Kursen, also 102 Zeitstunden, teilnehmen. Die inhaltlichen Schwerpunkte sollen die Bedarfe der Teilnehmerinnen aufgreifen. Behandelt werden soll eins oder mehrere der folgenden Themen:

-          Bewusstmachung der eigenen kulturellen Prägung unter veränderten Bedingungen in der Migration; psychologische und sozialpsychologische Folgen der Migration

-          Sprachorientierung

-          Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft

-          Stärkung der Erziehungskompetenz

-          Bildungssysteme

-          Gesundheit, Gesundheitssystem und Schutz vor häuslicher Gewalt

-          Alltagsbewältigung/ Orientierung im Stadtteil

-          Lebensplanung

Im Rahmen der MiA-Kurse können Exkursionen durchgeführt werden, die in einem klaren Bezug zu den Kurszielen stehen. Es können beispielsweise andere Angebote im Sozialraum wie Frauentreffs, Vereine oder Bildungsträger besucht werden.

 

Bereits an der Themenauswahl wird deutlich, dass es sich nicht um einen reinen Sprachkurs handelt, die Sprache immer einen großen Raum einnimmt. Gleiche Priorität hat es aber, den Frauen ihre Stärken und Fähigkeiten bewusst zu machen und sie zu ermutigen, sich weiterzuentwickeln und weiterzubilden. Dementsprechend gibt es keine Prüfungen und das vorhandene Sprachniveau der Teilnehmerinnen kann sehr unterschiedlich sein.

 

Am Ende des Kurses soll mit den Teilnehmerinnen reflektiert werden, inwiefern der Kurs zur weiteren Integration der Teilnehmerinnen beigetragen hat und welche die nächsten Integrationsschritte für die Teilnehmerinnen sein sollen. Dem MiA-Kurs wird eine Brückenfunktion als erster Schritt für die weitere Integration zugeschrieben.

 

Zielgruppe

An den MiA-Kursen dürfen ausschließlich Frauen teilnehmen, die keine Schul- oder Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, die mindestens 16 Jahre alt sind und die nicht aus Westeuropa, Nordamerika oder Australien stammen. Zusätzlich müssen sie zu einer der folgenden Zielgruppen gehören

-          Ausländerinnen mit einem in Deutschland auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus (min. 1 Jahr ab Ausstellung)

-          Frauen mit Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung

-          Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive

-          Asylbewerberinnen, die vor dem 1.8.2019 nach Deutschland gekommen sind, nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen und bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind

Darüber hinaus können Frauen, die nicht zur Zielgruppe gehören, als Gäste teilnehmen. Es müssen jedoch immer 10 Personen teilnehmen, die zu der Hauptzielgruppe gehören.

 

Prinzipiell ist die weit gefasste Zielgruppe von Vorteil. Doch leider werden zum größten Teil die Frauen mit einer Duldung nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass es auch nicht Frauen aus westeuropäischen Ländern gibt, die bereits seit einigen Jahren in Deutschland leben und nur über sehr geringe Deutschkenntnisse verfügen. Ausgehend davon, dass die Frauen durch bisherige Angebote nicht erreicht wurden und eher zu einer bildungsungewohnten Gruppe zählen, sollte die Gruppengröße möglichst klein gehalten werden. Hier wäre wünschenswert, die Zielgruppe weiter zu öffnen.

 

Kursleitung und Kursbegleitung

Die Niederschwelligkeit kommt in den Rahmendbedingungen gut zum Ausdruck. Da lediglich Frauen an den Kursen teilnehmen dürfen, sollen auch Frauen die Kursleitung und die Kursbegleitung übernehmen.

Die Kursleiterinnen sind für die inhaltliche Planung und Durchführung verantwortlich. Während bei den Integrationskursen hohe formale Anforderungen an die Kursleitenden gestellt werden, steht hier die Vorbildfunktion mehr im Vordergrund. Zwar sind gute Deutschkenntnisse eine Voraussetzung und auch die pädagogische Eignung ist ein Auswahlkriterium, aber es müssen keine formalen Nachweise eingereicht werden. Berücksichtigt werden soll bei der Auswahl der Kursleiterin stattdessen auch der Zugang zu den Teilnehmerinnen, weshalb auch ein eigener Migrationshintergrund wünschenswert wäre. Zusätzlich verpflichten sich die Kursleiterinnen zur Teilnahme an Fortbildungen, die sich aber nicht unbedingt auf die Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache beziehen. Hier sind Themen wie „häusliche Gewalt“ oder „Medienbildung“ auch möglich.

Neben der Kursleitung gibt es eine Kursbegleitung, deren Aufgaben unterschiedlich ausgestaltet werden können. Sie soll die Kursleiterin unterstützen. Das kann im Rahmen von Teamteaching, einer Kinderbeaufsichtigung oder Referaten zu Einzelfragen erfolgen. So können auch Frauen erreicht werden, die bislang aufgrund der Kinderbetreuung nicht an einem Sprachkurs teilnehmen konnten.

 

Kosten

Das BAMF selbst erhebt keinen Teilnahmebeitrag. Mit Hinblick auf die Zielgruppe sollten die MiA-Kurse kostenlos für die Teilnehmerinnen angeboten werden. Der Träger erhält pro Kurs eine Pauschale in Höhe von 1.700€. Wenn eine zeitgleiche Kinderbeaufsichtigung vorgesehen ist, ist dieser Betrag in der Praxis nicht kostendeckend.

 

Die Durchführung eines MiA-Kurses ist sehr aufwendig, da die Teilnehmerinnen angesprochen und regelmäßig motiviert werden müssen. Hinzu kommt, dass die Kinderbetreuung organisiert werden muss, was bislang kein Sprachkursträger im Kreis Coesfeld anbietet. Somit ist eine umfangreiche Netzwerkarbeit als Vorbereitung zur Kursdurchführung notwendig. Und letztendlich ist es nicht kostendeckend. Aus diesem Grunde wurden bislang noch keine Kurse im Kreis Coesfeld beantragt, obwohl an verschiedenen Stellen die Notwendigkeit für niederschwellige Sprachkursangebote für Frauen gesehen wird.

 

 

6.       Eigene Maßnahmen des KI (SprAzubi, Sprachkurs in Havixbeck, DiAuA, Sprachkurs für Zahnarzthelferinnen)

Da viele Neuzugewanderte im Kreis Coesfeld nicht an den Sprachkursangeboten des Bundes teilnehmen können, bieten sowohl einige Städte und Gemeinden als auch das Kommunale Integrationszentrum Kursformate aus eigenen finanziellen Mitteln an. Ob und in welchem Umfang die Städte und Gemeinden Sprachkurse organisieren, ist sehr unterschiedlich. Allgemein lässt sich festhalten, dass sich die Sprachkursangebote an Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung richten, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben. Ziel ist hierbei, dass sie Grundkenntnisse auf dem A1 oder A2-Niveau erwerben, um ihren Alltag vor Ort selbst bewältigen zu können.

 

Ein Schwerpunkt der Sprachkursangebote des KI liegt im Ausbildungsbereich. Im Schuljahr 2021/22 fanden drei sogenannte SprAzubi-Kurse statt. Diese Kurse richten sich an Auszubildende und finden an den Berufskollegs vor Ort statt. Oftmals haben die neuzugewanderten Auszubildenden Schwierigkeiten mit dem schulischen Teil der Ausbildung, während die Betriebe mit der praktischen Arbeit sehr zufrieden sind. Zwar haben die Teilnehmenden i.d.R. Zugang zu einem DeuFöV-Kurs. Jedoch sind bisherige Versuche, einen BeuFöV-Kurs für Azubis anzubieten, bislang gescheitert. Der Hauptgrund wird darin gesehen, dass der vom BAMF geforderte Stundenumfang mit 500 UE zu hoch ist. Neben einer Vollzeit-Ausbildung mehrfach die Woche an einem Sprachkurs teilzunehmen stellt für viele eine Überforderung dar. Hinzu kommt das aufwendigere Antragsverfahren zur Zulassung.

 

Als weiteres Angebot wurde über mehrere Jahre ein Sprachkurs auf Farsi für Zahnarzthelferinnen durchgeführt. Die ergab sich aus der Gelegenheit, dass die Lehrkraft selbst Farsi sprach und gerade ihre selbst ihre Ausbildung als Zahnarzthelferin erfolgreich abgeschlossen hatte. Auf diese Weise konnte der Unterricht fachspezifisch gestaltet werden. Durch eine kleine Gruppengröße konnte individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen eingegangen werden. Nachdem die Lehrkraft verzogen war, wurde das Angebot sprachsensibel durch eine deutschsprachige Fachkraft noch ein weiteres Schuljahr durchgeführt.

 

Darüber hinaus finanziert das KI die Honorarkraft für einen Sprachkurs für Ukrainerinnen und Ukrainer in Havixbeck. Aufgrund der oben beschriebenen Hindernisse zur Teilnahme an einem Sprachkurs und der starken Zunahme von Geflüchteten aus der Ukraine-Krieg hat die Flüchtlingsinitiative INCA+ in Havixbeck selber einen Sprachkurs mit begleitender Kinderbetreuung organisiert. Das KI unterstützt die Initiative, indem es die Honorarkosten der Lehrkraft finanziert. In dem Sprachkurs wird bereits mit dem Lehrbuch gearbeitet, das in den Integrationskursen verwendet wird, so dass ein nahtloser Übergang möglich ist. Derzeit wird gemeinsam mit der VHS Dülmen erörtert, wie vor Ort ein Integrationskurs umgesetzt werden kann. An dem zweimal wöchentlich stattfindenden Kurs nehmen über 30 Personen teil.

 

Darüber hinaus werden über das KI selbstverständlich vielfältige weitere Angebote über die gesamte Bildungskette angeboten, in denen auch fast immer das Thema „Spracherwerb“ eine zentrale Rolle einnimmt.