Betreff
Fortführung der geförderten Gigabitkoordination - früher Breitbandkoordination
Vorlage
SV-10-0834/1
Aktenzeichen
Kreisentwicklung
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschluss:

 

Die Gigabitkoordination wird vorbehaltlich einer Bewilligung durch die Bezirksregierung Münster (Gigabit.NRW) fortgeführt. Die notwendigen Schritte zur Fortführung der befristeten Stelle mit einem Stellenanteil von 50 Prozent für die Gigabitkoordination werden von der Kreisverwaltung eingeleitet.

I. Sachdarstellung

 

Der Kreis Coesfeld erhält aktuell eine Landeszuwendung zur Förderung einer Gigabitkoordination, deren Durchführungszeitraum regulär am 31.08.2023 endet. Damit eine nahtlose Fortführung des Vorhabens sichergestellt wird, sollte aus Sicht der Kreisverwaltung eine Antragsstellung zur Fortführung der Gigabitkoordination möglichst zeitnah erfolgen. Der neue Durchführungszeitraum der Gigabitkoordination würde antragsgemäß am 31.08.2026 enden. Die Mobilfunkkoordination ist aktuell bereits bis zum 31.12.2025 bewilligt.

 

Vordringliche Aufgaben der geförderten Gigabitkoordination ist das Zusammenführen der Ausbauvorhaben in Form einer GIS-basierten Ausbauplanung sowie die Unterstützung bei erforderlichen Genehmigungen für Ausbauvorhaben d.h. insbesondere Vermitteln des Kontakts zu fachlich zuständigen Ansprechpersonen und informieren über kommunale Vorgaben für die Genehmigung von Ausbauvorhaben. Aufgrund der hohen Breitbandabdeckung im Kreis Coesfeld konzentrieren sich diese Aufgaben aktuell auf das Schließen letzter „weißer Flecken“ durch die Unterstützung eigenwirtschaftlicher Ausbauvorhaben.

 

Aktuelle Umsetzung der geförderten Gigabit- und Mobilfunkkoordination:

 

Im aktuellen Förderverfahren erhält der Kreis eine Zuwendung für Personalkosten für eine halbe Personalstelle sowie für einen externen Dienstleister mit einer maximalen Gesamtzuwendung in Höhe von 210.000 EUR für einen Durchführungszeitraum von drei Jahren. Die parallel geförderte Mobilfunkkoordination teilt sich ebenfalls in eine halbe Personalstelle und einen externen Dienstleister. Die beiden halben Personalstellenanteile des Kreises werden von Herrn Schulze Baek besetzt, der somit in Summe als Gigabit- und Mobilfunkkoordinator in Vollzeit beschäftigt wird und nach Durchführung eines Vergabeverfahrens aktuell in beiden Förderverfahren Unterstützung durch die STF ITech aus Dülmen erhält (Siehe auch SV-10-0404).

 

Beabsichtigte Änderungen in der Fortführung der geförderten Gigbaitkoordination:

 

Künftig soll in der Gigabitkoordination die Förderung einer halben Personalstelle beantragt werden, sodass auf die Fortführung einer Unterstützung durch einen externen Dienstleister nach Abschluss des aktuellen Durchführungszeitraums weiterhin verzichtet werden soll. Die beantragte Zuwendung umfasst demnach die Personalkosten in Höhe rund 125.000 EUR für drei Jahre bei einer hundertprozentigen Förderung durch das Land NRW.

 

Für die Fortführung der Gigabitkoordination mit einer halben Personalstelle sprechen aus Sicht der Kreisentwicklung maßgeblich zwei Gründe:

 

1.       Mit Blick auf den guten Ausbaustand im Glasfaserbereich sowie auf die von Herrn Schulze Baek ermittelten Unterstützungsbedarfe bei der Schließung letzter „weißer Flecken“ erscheint die Hinzunahme eines externen Dienstleisters nicht mehr bedarfsgerecht. Der Unterstützungsbedarf innerhalb der förderfähigen Aufgabenbestandteile der Richtlinie Gigabitkoordination erscheint vollständig durch den Einsatz einer halben Personalstelle abgedeckt.

2.       Die Landesförderung sieht die Einbeziehung von externen Dienstleistern grundsätzlich nur im Falle von Erstanträgen vor. Die Bewilligung einer Zuwendung für einen externen Dienstleister wäre ohnehin nur im begründeten Einzelfall möglich. Nach Austausch mit der Bewilligungsbehörde erscheint unwahrscheinlich, dass der Kreis Coesfeld diesen Ausnahmefall begründet darlegen kann.

 

Die Umsetzung der Mobilfunkkoordination bleibt unverändert und wird weiterhin in Form einer halben Personalstelle zuzüglich eines externen Dienstleister umgesetzt, da dies sowohl die Bedarfe als auch die Fördervoraussetzungen zulassen.

 

II. Entscheidungsalternativen

 

Der Kreis stellt keinen Antrag zur Fortführung der Gigabitkoordination und setzt die Maßnahme nicht fort.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Finanzen: Es handelt sich um eine hundertprozentige Förderung der Personalkosten, sodass Ausgaben und Einnahmen für die Kreisverwaltung identisch sind und in Summe keine Kosten anfallen.

 

Personal: Die geförderte Personalstelle soll weiterhin durch Herrn Schulze Baek mit Dienstort wfc Wirtschaftsförderungen Kreis Coesfeld in Dülmen besetzt werden.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.