Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN:
Zum Erwerb und zur Veräußerung von Immobilien durch den Kreis Coesfeld ist zur Beschlussfassung dem Kreistag ein Verkehrswertgutachten vorzulegen, wenn sich auf Grundlage der Bodenrichtwerte ein Immobilienwert von mehr als 250.000 € ergibt.
Dieser Antrag wird vorgelegt gem. § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld.
I. Sachdarstellung
II. Entscheidungsalternativen
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Es wird auf den der Sitzungsvorlage beigefügten Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 03.03.2023 verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Beim Erwerb und Verkauf von unbebauten Grundstücken
kann der Wert in der Regel gut anhand der für diesen Zweck vom
Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte eingeschätzt werden. Ein
Wertgutachten erscheint hier nur in Ausnahmefällen erforderlich (z. B. bei
besonderen Grundstücksbelastungen).
Beim Erwerb und Verkauf von bebauten Grundstücken
wird durch die zuständige Abteilung 20 regelmäßig eine interne Stellungnahme
der bei der Abt. 62 angesiedelten Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zum
Wert der Immobilie eingeholt, auf deren Basis dann die weiteren Verhandlungen
geführt werden. Ein offizielles Wertgutachten des Gutachterausschusses oder
eines Sachverständigenbüros wird in den Fällen eingeholt, in denen der Verhandlungspartner
dies verlangt oder ein besonders hoher Buchwert der Immobilie bzw. sonstige
Besonderheiten dies im Einzelfall angebracht erscheinen lassen.
Diese Praxis hat sich in der Vergangenheit bewährt
und die Kosten und den Zeitaufwand für die Wertermittlung möglichst niedrig
gehalten, ohne dass negative Folgen für die Wirtschaftlichkeit des
Grundstücksgeschäftes selbst damit verbunden waren. Insofern wird die
Einführung einer Pflicht zur Erstellung eines Wertgutachtens ab einer festen
Wertgrenze aus Sicht der Verwaltung nicht für erforderlich gehalten.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 KrO NRW.