Betreff
Produkthaushalt 2006
hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und
Gesundheit, Produktbereich 50: Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und
Zentrum für Arbeit
Vorlage
SV-7-0330
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2006 ausgewiesene Zuschussbedarf für den Produktbereich 50 Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit wird auf 17.349.313 € festgesetzt.

 

2.         Die sich in der Sitzung ergebenden produktbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 02 Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 50 Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit, werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.          Problem / II. Lösung

 

1. Vorbemerkung

 

Nach dem Entwurf des Haushaltes 2006 schließt der Produktbereich 50 Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt                17.349.313 € ab.

Das sind                            407.815 € weniger als in 2005.

 

Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 - Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

 

Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.

 

 

2. Hinweise

 

Die im Produktbereich 50 - Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - veranschlagten Einnahmen und Ausgaben sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung in 2005 ermittelt worden.

 

Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit, Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.

 

Die Höhe der Bundesbeteiligung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende betrug für das Jahr 2005 29,1 % der gewährten Leistung für Unterkunft und Heizung. Nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern der Regierung ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2006 die Bundesbeteiligung ebenfalls 29,1 % betragen wird. Eine entsprechende gesetzliche Regelung liegt aber zurzeit noch nicht vor.

 

Denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2006 haben bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Einnahmen und Ausgaben mit sich bringen.

 

Bezüglich der Produkte des Produktbereichs 50 - Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - wird auf die Produktbeschreibungen im Entwurf des Produkthaushaltes 2006 verwiesen.

 

3. Budgetrahmen

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2006 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 - Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit – im

 

 

Verwaltungshaushalt

Ausgaben in Höhe von                                                            84.137.482 €

Einnahmen in Höhe von                                                          67.403.169 €

Zuschussbedarf in Höhe von                                                  16.734.313 €

 

Vermögenshaushalt

Ausgaben in Höhe von                                                                 615.000 €

Zuschussbedarf in Höhe von                                                       615.000 €

 

Zuschussbedarf insgesamt                                                    17.349.313 €.

 

Gegenüber dem Ansatz 2005 weist der Entwurf des Budgets des Produktbereichs 50 -  Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - für das Jahr 2006 eine Verbesserung in Höhe von insgesamt 407.815 € aus.

 

Die Veränderungen gegenüber dem Produkthaushalt 2005 sind in einer Gesamtaufstellung dargestellt worden und als Anlage 1 beigefügt.

 

 

4. Hinweise zu einzelnen Produkten

 

4.1 Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt)

 

Das Produkt 50.001.001 - Leistungen an Hilfebedürftige (Lebensunterhalt) - weist eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 240.919 € auf.

Wurde zu Beginn des Jahres 2005 noch davon ausgegangen, dass rd. 90 % der Sozialhilfeempfänger nach dem BSHG die Anspruchsvoraussetzungen des SGB II erfüllen und lediglich ein Anteil von 10 % Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten wird, so sind es im laufenden Haushaltsjahr 2005 lediglich rd. 6 % der ehemaligen BSHG – Hilfeempfänger, die nunmehr lfd. Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Dieser Entwicklung wurde bei der Ansatzplanung 2006 Rechnung getragen.

 

 

4.2 Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger

 

Das Produkt 50.001.002 - Hilfen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger - umfasst nur die finanzielle Abwicklung des BSHG - Kreisprogramms „Hilfe zur Arbeit 2004“ sowie des Landesprogramms „Arbeit statt Sozialhilfe – Nachfolgeförderung 2004/2005“. Die Maßnahmen dieser Programme endeten mit Wegfall des BSHG in 2004 / 2005. Sie finden Ihre inhaltliche Fortsetzung im Rahmen der SGB II - Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung.

 

 

4.3 Leistungen für Pflegebedürftige

 

Der Zuschussbedarf beim Produkt 50.001.003 - Leistungen für Pflegebedürftige - steigt gegenüber dem Haushaltsansatz 2005 um 592.349 €.

Die Verschlechterung ist im wesentlichen dadurch begründet, dass zum Jahreswechsel 2005/2006 rd. 253 neue Heimpflegeplätze fertig gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass für rd. 76 Bewohner Sozialhilfe und für rd. 80 Bewohner Pflegewohngeld zu gewähren ist.

 

 

 

 

4.4 Leistungen für behinderte Menschen

 

Das Produkt 50.001.004 - Leistungen für Behinderte - weist gegenüber dem Vorjahr einen um 233.173 € höheren Zuschussbedarf aus.

Die Verschlechterung ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass durch die Änderung des Schulgesetzes NRW zum 16.03.2005 die Kosten für die Integrationshelfer in Schulen wieder aus Sozialhilfemittel zu finanzieren sind.

 

 

4.5 Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte

 

Die Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr beim Produkt 50.001.005 - Leistungen an Kranke, Schwangere und Alte - betragen 80.982 €.

Ursächlich hierfür ist die Entwicklung im Bereich der stationären und ambulanten Krankenhilfe.

Durch das Inkrafttreten des SGB II und des SGB XII zum 01.01.2005 reduzierte sich die Zahl der Krankenhilfeempfänger zwar erheblich, die Kosten der Krankenhilfe gingen aber nicht in gleichem Maße zurück. Dieser Entwicklung wird nunmehr mit der Ansatzplanung 2006 Rechnung getragen.

 

 

4.6 Unterhalt, Einnahmerealisierung

 

Im Produkt 50.001.008 - Unterhalt, Einnahmerealisierung - ist entsprechend der tatsächlichen Einnahmeentwicklung des Jahres 2005 im Bereich „Lebensunterhalt“ von einer Verschlechterung um 30.000 € und im Bereich „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ von einer Verbesserung von 40.000 € auszugehen. Bei dem Produkt 50.001.008 kann insgesamt mit einer Mehreinnahme gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 11.852 € gerechnet werden.

 

 

4.7 Leistungen der Grundsicherung

 

Der Zuschussbedarf beim Produkt 50.001.009 - Leistungen der Grundsicherung - nach dem SGB XII erhöht sich gegenüber dem Ansatz 2005 um 229.887 €.

Ursächlich hierfür ist, dass die Anzahl der Grundsicherungsempfänger und die durchschnittlichen Ausgaben je Fall tendenziell leicht steigend sind.

 

 

4.8 Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich

 

Neben den Pflichtleistungen gewährt der Kreis Coesfeld auch weiterhin freiwillige Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich.

 

Im Entwurf des Produkthaushalts 2006 sind bei dem Produkt 50.004.001 - Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich - Mittel in Höhe von 257.900 € veranschlagt. Dies entspricht einem Anteil von rd. 1,47 v. H. am Budget Soziales insgesamt. Die finanzielle Unterstützung erfolgt aufgabenbezogen. Eine Eigenbeteiligung durch die Träger der Einrichtungen und Dienste wird vorausgesetzt.

 

 

 

 

 

 

4.9 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

 

Das Produkt 50.005.001 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes -  umfasst auf der Ausgabenseite u.a. die Regelleistungen, die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf der Einnahmeseite vor allem Erstattungen des Bundes und die Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Einnahmen aus Unterhalt und Rückzahlungen gewährter Darlehen.

Dem Kreis entstehen Belastungen im Bereich der Sach- und Personalausgaben (bezogen auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung).

Die erbrachten Regelleistungen abzüglich der dazugehörigen Einnahmen werden zu 100 % vom Bund erstattet. Ferner enthält die Bundeserstattung noch Pauschalen für Sach- und Personalausgaben i.H.v. 4.400.000 €.

Die Leistungen für Unterkunft und Heizung sind in Höhe von 19,8 Mio. € im Haushalt 2006 veranschlagt. Im Vergleich zum Ansatz 2005 bedeutet dies eine Steigerung um rd. 2,5 Mio. €. Diese Steigerung ist u.a. auf die erhöhte Zahl der Bedarfsgemeinschaften, auf die gestiegenen Energiekosten und auf höhere Ausgaben je Bedarfsgemeinschaft zurückzuführen.

Die durch die Einbeziehung der Leistungen für Unterkunft und Heizung entstandenen Aufwendungen sind anteilig durch den Bund und den Kreis zu tragen. Die Abrechnung dieser Aufwendungen sowie der einmaligen Leistungen erfolgt mit den Städten und Gemeinden auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

Die derzeitige Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung beträgt 29,1 %. Nach derzeitigen Stand beabsichtigt die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2006 den Bundesanteil ebenfalls wieder auf 29,1 % festzusetzen.

 

Im Vergleich zum Ansatz 2005 ist die Mehreinnahme in Höhe von rd. 1.441.887 €, dadurch zu begründen, dass die Erstattung des Landes (Weitergabe der Wohngeldersparnisse) ab dem Haushaltsjahr 2006 dem Produkt 50.005.001 zugeordnet wurde, da die investive Bindung entfallen ist.

 

Die Entwicklung im Haushaltsjahr 2005 hat ergeben, dass der Haushaltsansatz 2006 im Bereich der Regelleistungen deutlich zu erhöhen ist. Ursächlich hierfür ist der Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften gegenüber der Ansatzplanung 2005 um ca. 25 %. Im Rahmen der Ansatzplanung für das Jahr 2005 wurde mit 4.000 Bedarfsgemeinschaften gerechnet. In den ersten sechs Monaten 2005 ist diese Zahl auf knapp 5.000 Bedarfsgemeinschaften gestiegen. Der Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften konnte jedoch ab Juli 2005 weitestgehend gestoppt werden. Zurzeit werden 5.091 Bedarfsgemeinschaften betreut.

 

Zudem sind in 2005 keine Sozialversicherungsbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II bei der Haushaltsplanung 2005 berücksichtigt worden. Auch ist die monatliche Regelleistung je Bedarfsgemeinschaft zu niedrig bemessen worden.

 

Der erhöhte Ansatz hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf den Zuschussbedarf beim Produkt 50.005.001, da die Regelleistungen in Form von monatlichen Abschlägen zu 100 % durch den Bund erstattet werden.

 

Der Ansatz für Einnahmen aus Unterhalt ist gegenüber dem Haushaltsansatz 2005 um 385.000 € auf 115.000 € abgesenkt worden.

Aufgrund der Hochrechnung im laufenden Haushaltsjahr werden für 2005 Einnahmen in Höhe von rd. 100.000 € erwartet, sodass für das kommende Haushaltsjahr der Ansatz deutlich reduziert wurde. Es wird erwartet, dass sich die Einnahmen im Haushaltsjahr 2006 aufgrund erhöhter Aktivitäten bei den Städten und Gemeinden im Bereich Heranziehung von Unterhaltspflichtigen auf 115.000 € belaufen werden.

 

 

4.10 Beratung und arbeitsmarktpolitische Integration

 

Das Produkt 50.005.002 - Beratung und arbeitsmarktpolitische Integration - umfasst neben der sozialen Eingliederung auch die berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigen. Kostenträger für die soziale Integration ist der Kreis, für die berufliche Integration der Bund.

 

Für das Haushaltsjahr 2006 beträgt der Ausgabenansatz für die soziale Eingliederung 253.500 € (Kreismittel) und für die berufliche Eingliederung 7.648.902 € Euro (Bundesmittel). In diesen Bundesmitteln sind die Ausgaben für die berufliche Rehabilitation enthalten; nicht enthalten sind etwaige zusätzliche Fördermittel aus künftigen zielgruppenorientierten Sonderprogrammen.

 

 

5. Risiken bei der Ermittlung der Ansätze 2006

 

5.1 Änderung von Leistungsgesetzen

 

Die Ermittlung der Ansätze erfolgte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung bekannten Rechtslage ab dem 01.01.2006. Gesetzliche Änderungen in 2006 hätten somit Auswirkungen auf das Budget.

 

Insbesondere beim Produkt 50.005.001 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - besteht hinsichtlich der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, an  den Sach- und Personalkosten sowie an den Ausgaben für die berufliche Integration zurzeit keine Planungssicherheit.

 

Die derzeitige Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung beträgt 29,1 %. Nach derzeitigen Stand beabsichtigt die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2006 den Bundesanteil ebenfalls wieder auf 29,1 % festzusetzen. Da jedoch noch keine gesetzliche Regelung für 2006 geschaffen wurde, besteht hinsichtlich der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Leistung noch keine Sicherheit.

Auch die Zuweisungen des Bundes für Sach- und Personalkosten sowie für die berufliche Integration sind noch nicht bekannt.

 

 

5.2 Fallzahl

 

Seit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe liegt die alleinige Zuständigkeit für die Betreuung der Arbeitslosengeld II - Empfänger bei den Zentren für Arbeit des Kreises Coesfeld. Wurde zu Beginn des Jahres 2005 mit 4.012 Bedarfsgemeinschaften pro Monat gerechnet, ist diese Zahl im 1. Halbjahr 2005 um rd. 25 % angestiegen, so dass derzeit rd. 5.000 Bedarfsgemeinschaften betreut werden.

 

Durch die Neuordnung der Leistungen im Bereich der Sozialhilfe liegen auch hier keine aussagekräftigen Vergleichszahlen aus den Vorjahren vor. Wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2005 mit rd. 190 Fällen je Monat gerechnet, sind tatsächlich nur rd. 111 Fälle je Monat abgerechnet worden.

 

Seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 01.01.2003 ist eine stetige Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen:

 

Die Entwicklung seit 01.01.2003:

IV. Quartal 2003:         729 Fälle

IV. Quartal 2004:         814 Fälle

IV. Quartal 2005:         872 Fälle

 

Für das Jahr 2006 wird mit einem weiteren Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gerechnet.

 

 

 

III.        Alternativen

 

Keine

 

 

IV.        Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Keine

 

 

V.         Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren für die Beratung des Budgets 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - sowie der Produktstandards zuständig.

 

Anlagen:

 

Anlage 1:         Gesamtentwurf der Haushaltsansätze 2006