Betreff
Landschaftspläne "Baumberge Nord" und "Baumberge Süd" - Verfahrensstand
Vorlage
SV-7-0334
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.-V.

Mit den beiden Landschaftsplänen „Baumberge Nord“ und „Baumberge Süd“ wird die Landschaftsplanung im Kreis Coesfeld fortgeführt. Beide Pläne wurden gegenüber der ursprünglich durch den Kreistag beschlossenen zeitlichen Planungsabfolge vorgezogen, um die Umsetzung der europarechtlichen Verpflichtungen zum Aufbau des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) in eigener Regie durchzuführen.

 

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht zum Stand der Landschaftsplanung im Kreis Coesfeld:

 

Landschaftsplan

Fassung

Genehmigung

Rechtskraft

Anteil an überplanbarer Kreisfläche (in Prozent)*

1. Coesfelder Heide - Flamschen

Erstfassung

09.05.1985

26.06.1985

6,0

 

1. Änderung

07.07.1993

13.08.1993

 

 

2. Änderung

06.10.1999

15.11.1999

 

 

3. Änderung

03.05.2004

16.08.2004

 

2. Merfelder Bruch - Borkenberge

Erstfassung

12.09.1990

15.11.1990

9,4

 

1. Änderung

30.11.1999

30.12.1999

 

 

2. Änderung

25.06.2005

19.07.2005

 

3. Olfen - Seppenrade

Erstfassung

17.12.1998

15.01.1999

9,0

 

1. Änderung

18.04.2005

18.05.2005

 

4. Nordkirchen - Herbern

Erstfassung

30.09.2002

21.10.2002

10,7

5. Rosendahl

Erstfassung

13.09.2004

25.10.2004

10,4

6. Rorup

Erstfassung

30.09.2004

25.10.2004

10,7

Summe

56,2

7. Baumberge Nord

Aufstellung ab 2004

(2007)

 

11,2

8. Baumberge Süd

Aufstellung ab 2004

(2007)

 

6,8

Summe

74,2

* Kreisfläche 1.110 km², davon 1.042 km² durch die Landschaftsplanung überplanbar;

  (ca. 68 km²  = 6,5 % bebaute oder durch die Bauleitplanung überplante Flächen)

 

 

 

Damit bestehen zur Zeit in gut der Hälfte der überplanbaren Kreisfläche rechtskräftige Landschaftspläne. Mit den beiden neuen Baumberge-Plänen wird der Anteil auf etwa drei Viertel steigen.

 

Bei der  Aufstellung der beiden neuen Landschaftspläne ist eine wesentliche gesetzliche Änderung zu beachten, die auch den Arbeitsaufwand der Landschaftsbehörde erhöht. Mit dem novellierten Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVPG) vom 25.06.2005 wurde die Strategische Umweltprüfung (SUP) als sogenannte Plan-UVP auch für die Landschaftsplanung verpflichtend eingeführt.

 

Der neue § 19a UVPG bestimmt: „Bei der Aufstellung von Landschaftsplanungen sind in die Darstellung die Umweltauswirkungen auf die in § 2 genannten Schutzgüter aufzunehmen.“ Im § 2 UVPG werden die UVP-Schutzgüter aufgezählt: „Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf  Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.“

 

Während der Landschaftsplan als Fachplan des Naturschutzes bisher Maßnahmen beschrieb, die im wesentlichen auf Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt und auch auf den Menschen als Landschaftsnutzer ausgerichtet waren, blieben die sonstigen UVP-Schutzgüter weitgehend unbeachtet. Neue Landschaftspläne müssen auch Aussagen über die Auswirkungen des Plans auf Boden, Wasser, Luft, Klima und die Kultur- und Sachgüter treffen. Damit wird der Textteil des Landschaftsplanes zum Umweltbericht – wie er z.B. aus Bebauungsplänen bekannt ist.

 

Gegenüber der bisherigen Verfahrensweise der Landschaftsplan-Aufstellung werden dadurch einige zusätzliche Schritte erforderlich. Wie in jedem UVP-Verfahren ist in einem Scoping-Termin der Untersuchungsumfang für die jeweiligen Schutzgüter festzulegen. Zu diesem Termin werden die zuständigen Behörden, Dienststellen, Verbände sowie sachkundige Dritte eingeladen. Für die beiden Baumberge-Pläne hat der Scoping-Termin am 6. Dezember 2005 stattgefunden. Als Ergebnis der Beratung ist beabsichtigt, eine Immissionsschutz-Untersuchung bestehender landwirtschaftlicher Betriebe durchzuführen, deren Darstellungen von nachgeschalteten Planungen der Städte und Gemeinden übernommen werden können.

 

Neuaufstellung der Landschaftspläne „Baumberge Nord“ und „Baumberge Süd“

 

Der Kreistag hat am 14.07.2004 gemäß § 27 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW die Aufstellung der Landschaftspläne „Baumberge Nord“ und „Baumberge Süd“ mit einer Gesamtgröße von ca. 19.100 ha beschlossen. Der Landschaftsplan „Baumberge Nord“ umfasst teilweise die Gemarkungen Billerbeck-Kirchspiel, Billerbeck-Stadt, Darfeld, Nottuln, Beerlage, Havixbeck und Schonebeck. „Baumberge Süd“ erstreckt sich über Teile der Gemarkungen Billerbeck-Kirchspiel, Nottuln, Appelhülsen, Havixbeck, Schonebeck, Schapdetten und Bösensell. Die genauen Abgrenzungen sind den Plänen der Anlage zu entnehmen.

 

Baumberge Nord

 

Das Naturschutzgebiet „Bombecker Aa“ ist von der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (92/43 EWG) der europäischen Union als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet, Tranche 1) benannt worden.

 

Im Rahmen einer Nachmeldung zur Tranche 2 gemäß der o.g. Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) wurde die Steinfurter Aa in 2003 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft als FFH-Gebiet, Tranche 2, nachgemeldet.

 

Ausgehend von den Umsetzungsfristen in Art. 4 der FFH-Richtlinie und entsprechend §§ 19 a-f BNatSchG bzw. §§ 48 a-e LG sind die an die EU gemeldeten FFH-Gebiete in nationale Schutzkategorien umzusetzen. Dies erfolgt im Regelfall durch die Ausweisung als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet im Rahmen der Landschaftsplanung. Bei der Bombecker Aa handelt es sich um ein bestehendes Naturschutzgebiet, dessen Schutzzweck an die FFH-Vorgaben anzupassen ist. Im Bereich der Steinfurter Aa wird ein Fischschonbezirk ausgewiesen.

 

Am 1. März 2005 fand eine erste Arbeitsgruppensitzung mit Vertretern des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, der landwirtschaftlichen Ortsvereine und der unteren Landschaftsbehörde statt. Das Landschaftsplangebiet wurde anhand von Planunterlagen, in denen die bestehenden Schutzgebiete und sogenannte „Suchräume“ für mögliche Naturschutzgebiete sowie die Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes mit seinen Gebieten zum Schutz der Natur und der Landschaft dargestellt sind, den Anwesenden vorgestellt.

 

Im Plangebiet liegt nordwestlich der Stadt Billerbeck das Flurbereinigungsgebiet des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens „Langenhorst-Temming“, welches am 19.12.2003 durch das Amt für Agrarordnung angeordnet wurde. Es umfasst ca. 1.800 ha. Das Maßnahmenkonzept des Flurbereinigungsverfahrens ist mit den Zielen der Landschaftsplanung abzustimmen.

 

Die Bearbeitung des Landschaftsplanes „Baumberge Nord“ wird augenblicklich nicht prioritär behandelt, da keine Dringlichkeit bezüglich der FFH-Umsetzung besteht.

 

 

Baumberge Süd

 

Anlass der Planung sind

-                die Umsetzung des FFH-Gebietes „Baumberge“ in eine nationale Schutzkategorie

-                die Neufassung der bestehenden LSG- und NSG-Verordnungen

-                die Wandlung großflächiger Naturdenkmale in Naturschutzgebiete und

-                die Umsetzung landesplanerischer Vorgaben.

 

Am 3. März diesen Jahres fand analog zum Termin des Landschaftsplanes „Baumberge Nord“ eine erste Arbeitsgruppensitzung mit Vertretern der Land- und Forstwirtschaft statt.

 

Inzwischen sind die Vorplanungen zur Aufstellung des Landschaftsplanes abgeschlossen. Neben 15 potentiellen Naturschutzgebieten und vier Landschaftsschutzgebieten wurden etwa 20 zu schützende Landschaftsbestandteile abgegrenzt und beschrieben (siehe Karte in der Anlage).

 

Grundlage dieser Vorplanung sind zum einen die planerischen Vorgaben des Gebietsentwicklungsplanes (TA Münsterland 1998) sowie die verschiedenen Fachkartierungen und Fachplanungen der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF). Zusätzlich zu diesen Grundlagen wurden im Sommer 2005 von der unteren Landschaftsbehörde Detailkartierungen durchgeführt.

 

Die Bezirksstelle für Agrarstruktur kartierte im Sommer 2005 das nicht umbruchwürdige Grünland in den Landschaftsplangebieten „Baumberge Süd und Nord“.

 

Diese erste, vorläufige Gesamtplanung für den Bereich „Baumberge Süd“ wurde inzwischen in einer zweiten Arbeitsgruppensitzung den Vertretern der Land- und Forstwirtschaft vorgestellt.

 

Es ist geplant, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Scopingtermins vom 6. Dezember 2005 und auf Grundlage der bisherigen Vorplanung im Januar/Februar 2006 den Plan im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit vorzustellen. Nach § 27 b Landschaftsgesetz NRW gilt von diesem Zeitpunkt an eine Veränderungssperre für alle vorgeschlagenen Naturschutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile sowie Naturdenkmale.