Beschlussvorschlag:
Dem Vorschlag der Verwaltung, die Pflegeberatung im Kreis Coesfeld
umzustrukturieren und für die Dauer von 3 Jahren ein Projekt
„Zentrale Pflegeberatung“ einzurichten, wird zugestimmt.
Die Finanzierung der Personalkosten hat innerhalb des Budgets
des Fachbereiches II zu erfolgen, um insoweit Kostenneutralität
zu gewährleisten.
Über das Projekt soll regelmäßig im Ausschuss berichtet werden.
Begründung:
I. Problem
In den vergangenen Sitzungen des Ausschusses wurde bereits mehrfach über
das kreiseigene Projekt „ambulant vor stationär“ berichtet. Für den Bereich
„Beratung und Information“ wurde eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet.
Ein erstes Ergebnis dieser Arbeitsgruppe ist der Vorschlag, die Pflegeberatung
im Kreis Coesfeld umzustrukturieren.
Gesetzliche Verpflichtung zur Beratung
Bereits 1996 hat das Land NRW die verpflichtende Pflegeberatung durch die
Kreise und kreisfreien Städte gesetzlich verankert (§ 4 Abs. 1 PfG).
Dieser Verpflichtung ist der Kreis Coesfeld durch die Einrichtung der
Beratungsstellen „Menschen und Pflege“ bei den Städten und Gemeinden
nachgekommen.
Erfahrungsaustausch mit den MA von „Menschen und Pflege“
Am 19.10.2005 erfolgte ein Austausch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
die von den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld mit der Beratung
Pflegebedürftiger oder deren Angehöriger betraut sind.
Als wesentliches Ergebnis ist festzuhalten, dass dieses vorhandene, dezentrale
Beratungsangebot geeignet ist, um hauptsächlich dort eingehende Fragen
zum Leistungsrecht zu beantworten. Der Nachfrageumfang kann insgesamt
eher als gering eingeschätzt werden, sodass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
allein durch die Pflegeberatung nicht ausgelastet wären und deshalb zusätzliche
Aufgaben mit erledigen.
Auffallend ist, dass eine Beratung von den Betroffenen in der Regel erst dann
eingefordert wird, wenn die Entscheidung „ambulant oder stationär“ bereits
gefallen ist, in der Regel zugunsten der stationären Unterbringung.
Eine steuerungsrelevante Beratung durch Fallmanagement erfolgt bisher
nur in wenigen Ausnahmefällen. Aufgrund der derzeitigen Struktur könnte
eine zeitintensive, pflegefachliche Beratung durch das vorhandene
Beratungssystem auch nicht geleistet werden.
II. Lösung
Wenn der Kreis Coesfeld aufgrund
- der Kostenentwicklung im Bereich der stationären Pflege
- der demografischen Vorhersage
- der steigenden Nachfrage an Beratung
steuernd eingreifen und den Hilfesuchenden in komplexen Lebenssituationen
eine angemessene Hilfe leisten will, ist eine Weiterentwicklung des vorhandenen
Beratungssystems – vor allem in Richtung Fallmanagement/Case-Management -
erforderlich.
Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, eine kommunale, zentrale Pflegeberatung einzuführen unter Beibehaltung der jetzigen dezentralen Beratungsstruktur.
Dieser Vorschlag ist das Ergebnis
- der Beratung in der Projektgruppe „Beratung/Information“
- der kreisinternen, abteilungsübergreifenden Vor- und Nachbereitunsgruppe
- und wird gestützt durch die allgemeinen Erkenntnisse aus der
Enquete-Kommission „Pflege“
Konzept für eine zentrale Beratung
Die Begründung und die Konzeption für eine zentrale Betratungsstelle ( kreiseigenes Pflegebüro) sind in der Anlage 1 ausführlich dargelegt.
Um die Neutralität der Beratung zu gewährleisten, sollte die Beratungsstelle
beim Kreis Coesfeld eingerichtet werden. Eine Zuordnung zur Fachabteilung
50.2 – Hilfen in besonderen Lebenslagen wird für zweckmäßig gehalten.
Ein fachlicher Austausch mit der Abteilung 53 – Gesundheitsamt soll gewähr-
leistet werden.
Eine enge Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen Beratungsstellen und Anbietern
im Bereich der ambulanten und stationären Pflege wird gewünscht. Hierzu soll
insbesondere die Arbeitsgruppe „Beratung/Information“ begleitend eingebunden
werden.
Die Umstrukturierung in Richtung kombinierte zentrale und dezentrale Pflege-
beratung wurde der Bürgermeisterin/den Bürgermeistern bereits
vorgestellt. Sie findet grundsätzlich deren Zustimmung.
Projektbeginn
Aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten soll mit dem Projekt frühestens im
2. Halbjahr 2006 begonnen werden.
Kosten
Für das Haushaltsjahr 2006 ist für maximal 1,5 Stellen mit Personalkosten in Höhe von insgesamt ca. 35.000 Euro zu rechnen.
Für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 sind jeweils die vollen Kosten von 70.000
Euro und im Haushaltsjahr 2009 die Restkosten von 35.000 Euro einzuplanen.
III. Alternativen
Dem Projekt und/oder der Finanzierung wird nicht zugestimmt.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Es werden für das Projekt keine zusätzlichen Haushaltsmittel veranschlagt.
Innerhalb des Budgets der Abtl. 50.2 erfolgt eine Deckung der Personalkosten
durch eine Reduzierung des Ansatzes „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“.
Die Haushaltsstelle 4110.740130 wurde dementsprechend von 5.960.000 Euro auf 5.925.000 Euro reduziert.
Für die Folgejahre sind die Personalkosten ebenfalls kostenneutral für das
Budget aus dem Ansatz der stationären Pflege zu erwirtschaften.
V. Zuständigkeit
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW.