Betreff
Haushaltsentwurf 2006 - Budget 1 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Vorlage
SV-7-0338
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der im Entwurf des Produkthaushaltes 2006 ausgewiesenen Zuschussbedarf für die Produktbereiche 32, 33, 36, 39, 63, 70 des Budget 01 – Sicherheit, Bauen und Umwelt – wird unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

 

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe / Überschüsse bei den Produktbereichen und Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2006 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 79 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 83 Abs. 5 GO NW ist der Finanzplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen; das Investitionsprogramm ist zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 mit dem Produkthaushalt und dem Haushaltsplan ist am 14.12.2005 in den Kreistag eingebracht worden. Im Produkthaushalt wurden der Haushaltsplan herkömmlicher Art und das Produktbuch des Kreises zusammengeführt und die gesamten finanziellen Aufwendungen des Kreises getrennt nach den einzelnen Produktbereichen/Produktgruppen dargestellt.

 

Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 19.01.2006 bis zum 30.01.2005 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.

 

Der Produkthaushalt 2006 wird abweichend zum Produkthaushalt 2005 nunmehr in insgesamt fünf Budgets aufgeteilt. Die Budgets 1 bis 3 entsprechen jeweils einem Fachbereich entsprechend dem zum 01.07.2005 in Kraft getretenen Organisationsplan. Daneben wird das Budget 4 abgebildet, in dem Produkte/Dienstleistungen der Verwaltungsleitung bzw. von Sonderdiensten ausgewiesen werden. Das Budget 5 „Zentrale Finanzwirtschaft“ beinhaltet die allgemeinen Finanzmittel für die übrigen Budgets.

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.

 

Budget 1 Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
 
Produktbereich

Zuschuss

Zuschuss

Produktbuch Seite

Ansatz 2006

Ansatz 2005

 

 

32 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

-1.816.796

-1.387.719

52 - 69

33 Ausländer

-856.380

-796.415

71 – 77

36 Straßenverkehr

1.532.110

1.545.400

79 – 96

39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

-2.364.436

-2.430.250

97 – 110

63 Bauen und Wohnen

-546.208

-489.669

111 – 125

70 Umwelt

-2.222.020

-2.019.633

127 - 150

 

Allgemeine Erläuterungen zum Budget 1 sind auf den Seiten 23 und 24 dargestellt worden. Für die sachkundigen Bürger sind die entsprechende Teile des Entwurf des Produkthaushaltes beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Aspekte und deren Auswirkungen sind bei den jeweiligen Produktgruppen erläutert. Weitere Informationen zu den Standards enthalten die Produktbeschreibungen, die jeweils hinter den Produktgruppenübersichten abgedruckt sind.

 

Bereits jetzt sind folgende Änderungen bekannt, die als Vorschlag der Verwaltung in die Änderungsliste aufgenommen werden sollten:

 

Produktbereich 33

 

In diesem Produktbereich sind Änderungen wie folgt vorzunehmen:

 

HHSt.

alter Ansatz

neuer Ansatz

Veränderung

1100.655100 Sachkosten Ausländerangelegenheit

7.500

0

-7.500

1102.655100

Sachkosten Ausländerangelegenheit

7.500

7.500

0

Änderung des Zuschussbedarfs

-7.500

 

In der Produktgruppe 33.001 Ausländer ist sowohl unter der HHSt. 1100.655100 wie auch unter der HHSt. 1102.655100 ein Ausgabeansatz von 7.500 € als „Sachkosten Ausländerangelegenheiten“ eingestellt worden. Der erstgenannte Ansatz zu 1100.655100 kann gestrichen werden, der Zuschussbedarf des Produktbereichs 33 verringert sich entsprechend um 7.500 €.

 

Produktbereich 36

 

Bei den nachstehenden HHSt. sind folgende Ansatzveränderungen vorzunehmen:

 

HHSt.

alter Ansatz

neuer Ansatz

Veränderung

1122.100000

Verwaltungsgebühren Kfz-Zulassungen

1.450.000

1.510.000

+60.000

1122.650000

Bürobedarf

15.000

75.000

+60.000

Änderung des Zuschussbedarfs

0

 

Ab 01.10.2005 werden für die bisherigen Kraftfahrzeugbriefe bei jeder Befassung mit den Zulassungsunterlagen neue "Zulassungsbescheinigungen Teil II" als Ersatz für den bisherigen Brief ausgegeben. Diese Bescheinigungen werden vom Kraftfahrtbundesamt entgegen bisheriger Praxis sofort in Rechnung gestellt.

 

Bis zum 01.10.2005 wurden die Kraftfahrzeugbriefe erst nach Ausgabe der einzelnen Briefvordrucke mit dem KBA im Rahmen der Gebührenabrechnung bezahlt. Die Erstattung der Vordruckkosten erfolgte durch den Antragsteller und wurde bei 1122.101000 "Gebührenanteil Kraftfahrtbundesamt" vereinnahmt. Die Ausgaben wurden bei der HHSt.: 1122.670000 "Gebührenanteil Kraftfahrtbundesamt" nachgewiesen. Eine Änderung dieser Abrechnungsmodalitäten mit dem KBA war bei Aufstellung des Produkthaushaltes und Eingabe der Haushaltsansätze noch nicht endgültig absehbar.

 

Auf Grund der bisherigen Erfahrungen bei der Ausgabe der "Zulassungsbescheinigungen Teil II" ist für 2006 davon auszugehen, dass rd. 18.000 Vordrucke benötigt werden. Hierfür sind Ausgaben in Höhe von rd. 60.000 € zu veranschlagen. Diese Ausgaben sind durch Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren gedeckt, da die Vordruckkosten (3,60 €) wie bisher vom Antragsteller zu erstatten sind.

 

Die Veränderung der Haushaltsansätze hat keine Auswirkung auf den Haushaltsausgleich.

 

Produktbereich 70

 

Produktbereich 70, Produktgruppe 70.001 Abfallwirtschaft

 

In dieser Produktgruppe sind folgende Ansatzveränderungen vorzunehmen:

 

HHSt.

alter Ansatz

neuer Ansatz

Veränderung

7200.171100 LZ Bodenbelastungskarte

0

20.000

+20.000

6040.655000 Gefahrerforschung/ - abschätzung

20.000

15.000

-5.000

7200.580000 Bodenbelastungskarte

0

25.000

+25.000

Änderung des Zuschussbedarfs

0

 

Bereits jetzt zeichnet sich im Produktbereich 70, Produktgruppe 70.001 Abfallwirtschaft ein Änderungsbedarf ab, der bei der Aufstellung des Haushalts so nicht vorherzusehen war.

Zur Umsetzung weitergehender Untersuchungen im Bereich des Bodenschutz sind im Rahmen einer ergebnisneutralen Mittelumverteilung o.g. Haushaltsstellen betroffen.

 

Produktbereich 70, Produktgruppe 70.002 Natur und Landschaft

 

In dieser Produktgruppe ergeben sich folgende Änderungen:

 

HHSt.

alter Ansatz

neuer Ansatz

Veränderung

3600.718400 KRZ Naturförderstation

32.000

39.000

+7.000

3600.718200 Förderprogramm Naturschutz

35.000

32.000

-3.000

Änderung des Zuschussbedarfs

+4.000

 

Nach Mitteilung des Landes NRW ist im Bereich der Biologischen Stationen von einer Kürzung des Landesanteils in Höhe von z. Zt. 10% auszugehen. Dies bedeutet, dass nach ersten Kalkulationen eine Deckungslücke von ca. 17.000 € entsteht.

 

Nach Mitteilung des Trägervereins der Naturförderstation besteht die Möglichkeit, einen Teil dieser Deckungslücke durch Drittmittel, Spenden und Kürzungen in den Personalaufwendungen zu kompensieren. Unabhängig hiervon verbleibt aber noch ein offener Betrag von ca. 7.000 €, der nach derzeitigem Stand nicht gedeckt ist. Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass diese Mittel durch Umverteilungen innerhalb der Produktgruppe 70.002 (3.000 €) sowie durch die Anhebung des Zuschussbedarfs (4.000 €) aufgebracht werden.

 

Insgesamt ergibt sich damit im Budget 1 eine Verbesserung von 3.500 €.

 

II.    Lösung

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe bzw. Überschüsse für die Produktbereiche des Budgets 01 zur Kenntnis und empfiehlt, diese sowie den Zuschussbedarf für das Budget 01 insgesamt anzuerkennen.

III. Alternativen - IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei einer Erhöhung der Zuschussbedarfe insgesamt wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage (Verwaltungshaushalt) oder auf die Höhe des Kreditbedarfes (Vermögenshaushalt).

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.