Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
I. – V.
Seit dem 01.10.2002 werden die vereinnahmten Ersatzgelder außerhalb des allgemeinen Haushalts in der sogenannten Sonderrücklage Naturschutz verwaltet. Dieses erfüllt den Zweck, dass Zinseinnahmen für die aufgelaufenen Gelder erwirtschaftet werden, die der Sonderrücklage und den damit verfolgten Naturschutzzwecken zu Gute kommen sollen.
Im Jahr 2005 haben sich die Ersatzgelder wie folgt entwickelt:
Bestand 01.01.2005 |
238.952,02 € |
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Einnahmen |
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Leitungsverlegungen |
10.116,00 € |
Kläranlagenableiter zur Stever |
5.700,00 € |
Verkehrslandeplatz Borkenberge |
5.000,00 € |
Hochspannungstrasse Coesfeld-Harle |
140.000,00 € |
verschiedene Baumaßnahmen |
9.375,00 € |
Zinseinnahmen |
5.044,41 € |
Gesamteinnahmen 2005 |
175.235,41 € |
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Ausgaben |
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Renaturierung Welter Bach |
114,84 € |
ökologische Verbesserung des Wellenbaches |
1.529,38 € |
Flächenpoolmanagement |
170.000,00 € |
Pachtausgaben |
1.155,00 € |
Kopfbaumpflege |
640,40 € |
Flurbereinigung Langenhorst-Temming |
50.000,00 € |
Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern Stever |
11.993,45 € |
Konzept zur naturnahen Entwicklung von Fließgew. Steinfurter Aa |
1.192,00 € |
Flächenkauf Funne |
3.396,96 € |
Gesamtausgaben 2005 |
240.022,03 € |
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Bestand 31.12.2005 |
174.165,40 € |
Eine Einnahme von ca. 46.000,00 €, die als Ausgleich für eine Leitungsverlegung festgesetzt worden ist und bereits in 2005 hätte eingehen sollen, ist derzeit fraglich, da die betreffende Firma Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hat.
Im nächsten Jahr ist die Erstellung eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern im Bereich des Heubaches geplant.