Beschlussvorschlag:
Das Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung soll in den Haushaltsjahren 2006 – 2008 mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen und im Fachausschuss vorgestellten Maßnahmen fortgesetzt werden.
Begründung:
I. und II.
Zur
nachhaltigen Sanierung der Deckensubstanz der Kreisstraßen wurde erstmals für
die Jahre 2000 – 2004 ein mittelfristiges Rahmenbauprogramm aufgestellt. Da
sich zwischenzeitlich vielerlei Änderungen ergeben hatten, ist für die Jahre
2003 – 2005 ein überarbeitetes Programm vom damaligen Fachausschuss beschlossen
worden. Festzustellen bleibt, dass aus den unterschiedlichsten Gründen wiederum
nicht alle Maßnahmen realisiert werden konnten. In dem Vorschlag für die
Fortführung des Programms bis zum Jahre 2008 mussten daher auch zurückgestellte
Maßnahmen aufgenommen werden. Die Erfahrungen zeigen, dass ein solches Programm
nur schwer einzuhalten ist. Viele Faktoren nehmen Einfluss auf die Abwicklung
des Programms. So mussten z. B.
Maßnahmen mit Rücksicht auf die Koordination mit Baumaßnahmen anderer
Baulastträger (wie z.B. K27, AN 7 in Senden mit dem Ausbau des
Dortmund-Ems-Kanals) oder Versorgungsunternehmen zeitlich verschoben werden.
Aber auch veränderte Schadensbilder nach Ablauf der Frostperiode oder eine
aufgrund detaillierterer Untersuchungen als wirtschaftlichste Lösung erkannte
Sanierungsart können Gründen für Abweichungen sein. Insofern ist das
Rahmenbauprogramm als eine beabsichtigte Abwicklung zu sehen. Letztlich
entscheiden aber auch die im Rahmen des Budgets verfügbaren Finanzmittel über
die Abwicklung. Die Priorisierung der im Programm enthaltenen Maßnahmen gibt
den aus heutiger Sicht vorgesehenen Ausführungszeitpunkt wieder.
Die Auswahl der für die Jahre 2006-2008 vorgesehenen Baumaßnahmen erfolgte auf der Grundlage einer visuellen Zustandserfassung und z. T. schon durchgeführter Erkundungsbohrungen. Anhand von Zustandsmerkmalen wie die allgemeine Unebenheit, Risshäufung, Flickstellen, Spurrinnen und sonstige Oberflächenschäden wie Ausbrüche und Abplatzungen erfolgte eine Bewertung des Zustandes. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse und unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsbelastung und der zu erwartenden Schadensentwicklung wurden die in der Anlage aufgeführten Streckenabschnitte ausgewählt. Darüber hinaus sollen bisher –insbesondere durch Brückenbauwerke- eingeschränkt nutzbare Strecken wieder für den regelmäßigen Verkehr nutzbar gemacht werden.
III. Keine
IV.
Für die Fortsetzung des ausschließlich aus Eigenmitteln finanzierten Rahmenbauprogramms für investive Straßenunterhaltung wurde ein jährlicher Bedarf von etwa 1,2 Mio. € ermittelt. Bisher sind im Rahmen des im Jahr 2000 begonnenen Programms rd. 45 km Kreisstraßen – vorwiegend außerhalb der Ortsdurchfahrten – durch das Aufbringen von Trag- und Deckschicht verstärkt worden. Aus heutiger Sicht hat sich diese Art der Sanierung bewährt; jedenfalls wurden bei den entsprechenden Streckenabschnitten bislang keine nennenswerten Nachbesserungen erforderlich. Im Ergebnis wurden hierdurch erhebliche Unterhaltungskosten eingespart. Ein Indiz für diese Behauptung ist die Tatsache, dass trotz erheblicher Preissteigerungen bei bituminösen Baustoffen der jährliche Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand noch unter dem Ergebnis von 1999 liegt.
V.
Wegen der Bedeutung sollte der Kreisausschuss die Entscheidung über die Fortsetzung des Rahmenbauprogramms treffen. Für den nach der geänderten Hauptsatzung erforderlichen Baubeschluss ist vorgesehen, nach Bereitstellung der Haushaltsmittel jeweils zum Jahresbeginn eine Beschlussvorlage zu erstellen, die auch zwischenzeitlich eingetretene Änderungen berücksichtigt.