Beschlussvorschlag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushalts 2006 ausgewiesenen Zuschussbedarfe folgender Produktbereiche aus dem Budget 3 – Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen:
·
10 -
Organisation, Controlling, Zentraler Service (Produktbuch Seiten 290-296 u.
(ohne die Produktgruppe 10.02 – Gebäude) 306-315)
·
11 -
Personalverwaltung (Produktbuch
Seiten 317 – 323)
·
16 -
Kommunikation und EDV, (Produktbuch
Seiten 325 – 337)
·
20 - Finanzen (Produktbuch
Seiten 339 – 352)
·
30 - Recht,
Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro (Produktbuch
Seiten 353 – 363)
und dem Budget
4 – Verwaltungsleitung / besondere Dienste
·
00 -
Verwaltungsleitung, (Produktbuch
Seiten 396 – 399)
·
01 - Büro des
Landrats, (Produktbuch
Seiten 401 – 405)
·
02 -
Gleichstellung/Regionalstelle Frau & Beruf,
(Produktbuch Seiten 407 – 414)
·
08 - Personalrat, (Produktbuch
Seiten 415 – 418)
·
14 -
Rechnungsprüfung, (Produktbuch
Seiten 419 – 426)
·
31 -
Polizeiangelegenheiten und (Produktbuch
Seiten 427 – 438)
·
61 - Kreis- und Strukturentwicklung (Produktbuch Seiten 445 – 450 u.
(ohne die Produktgruppe 61.02 – ÖPNV) 455 – 457)
werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
2. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2006) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Produkthaushaltes 2006 ausgewiesenen Budgets/Produktbereiche werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2006 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Produktbuch Seiten 459–466) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Produktbuch Seiten 1–6) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2006 mit dem Produkthaushalt, dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.
3. Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm (Produktbuch Seiten 515–521) für die Jahre 2005 bis 2009 wird beschlossen.
4. Der Finanzplan (Produktbuch Seiten 523–526) für die Jahre 2005 bis 2009 wird zur Kenntnis genommen.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden
Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem
Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Unterschrift
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der
Entwurf der Haushaltssatzung 2006 mit dem Produkthaushalt und dem Haushaltsplan
ist am 14.12.2005 in den Kreistag eingebracht worden. Im Produkthaushalt wurden
der Haushaltsplan herkömmlicher Art und das Produktbuch des Kreises
zusammengeführt und die gesamten finanziellen Aufwendungen des Kreises getrennt
nach den einzelnen Produktbereichen/Produktgruppen dargestellt.
Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 19.01.2006 bis zum 30.01.2006 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.
1.
Produkthaushalt 2006
Der Produkthaushalt 2006 wird abweichend vom Produkthaushalt 2005 nunmehr in insgesamt fünf Budgets aufgeteilt. Die Budgets 1 bis 3 entsprechen jeweils einem Fachbereich nach dem zum 01.07.2005 in Kraft getretenen Organisationsplan. Daneben wird das Budget 4 abgebildet, in dem Produkte/Dienstleistungen der Verwaltungsleitung bzw. von Sonderdiensten ausgewiesen werden. Das Budget 5 „Zentrale Finanzwirtschaft“ beinhaltet die allgemeinen Finanzmittel für die übrigen Budgets.
Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) zuständig für die Beratung einzelner Produktbereiche im Budget 3 und Budget 4 sowie für das Budget 5.
Budget: 3 Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen (auszugsweise)
Produktbereich |
Zuschuss |
Zuschuss |
Produktbuch Seite |
Ansatz 2006 |
Ansatz 2005 |
||
€ |
€ |
||
10 Organisation, Controlling, Zentraler Service (für die Produktgruppe 10.02 - Gebäude mit einem
Zuschussanteil 2006 von 1.880.611 € an dem Produktbereich 10 ist dieser
Aus-schuss nach der Zuständigkeitsregelung nicht zuständig) |
- 3.542.200 |
- 3.646.440 |
290-296 und 306-315 |
11
Personal |
- 788.825 |
- 736.575 |
317 - 323 |
16
Kommunikation und EDV |
- 1.220.290 |
- 1.449.215 |
325 - 337 |
20
Finanzen |
- 612.998 |
- 687.777 |
339 - 352 |
30 Recht und Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro |
- 830.153 |
- 831.697 |
353 - 363 |
Produktbereich
10 Organisation, Controlling, Zentraler Service
Trotz steigender Energiekosten konnte der Zuschussbedarf für den gesamten Produktbereich um rd. 104.000 € gesenkt werden. Die Einsparungen sind bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen zu verzeichnen. Die Beratung über die dem Produktbereich 10 zugeordnete Produktgruppe 10.02 – Gebäude ist nach der Zuständigkeitsregelung dem Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr zugeordnet.
Produktbereich
11 Personal
Der Produktbereich 11 enthält alle Einnahmen und Ausgaben der Abteilung Personal sowie die für die Personalbetreuung notwendigen Mittel, die keiner anderen Produktgruppe direkt zuzuordnen sind. Hinsichtlich des Finanzbedarfs wirkt sich hier u.a. der erhöhte Fortbildungsbedarf auf Grund der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aus.
Produktbereich
16 Kommunikation und EDV
Der Zuschussbedarf dieses Produktbereiches verringert sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2005 um rd. 229.000 €. Im Haushaltsjahr 2005 wurden in diesem Produktbereich u.a. die Kosten der Beschaffung einer neuen Hard- und Software zur Umstellung auf das NKF in Höhe von 250.000 € veranschlagt. Dieser Ausgabebedarf war nur einmalig.
Produktbereich
20 Finanzen
Im Produktbereich 20 entfällt im Haushaltsjahr 2006 die Veranschlagung für die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) in Höhe von 100.000 €.
Produktbereich 30 Recht und Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro
Der Zuschussbedarf für 2006 ist geringfügig niedriger als im Haushaltsjahr 2005.
Budget:
4 Verwaltungsleitung und Besondere Dienste (auszugsweise) Produktbereich |
Zuschuss |
Zuschuss |
Produktbuch Seite |
Ansatz 2006 |
Ansatz 2005 |
||
€ |
€ |
||
00 Verwaltungsleitung |
- 671.190 |
- 661.955 |
396 - 399 |
01 Büro des Landrats |
-91.736 |
- 72.085 |
401 - 405 |
02 Gleichstellung / Regionalstelle Frau
& Beruf |
- 69.172 |
- 66.136 |
407 - 414 |
08 Personalrat |
- 121.501 |
- 120.491 |
415 - 418 |
14 Rechnungsprüfung |
- 192.088 |
- 189.028 |
419 - 426 |
31 Kreispolizeibehörde |
- 311.320 |
- 306.473 |
427 - 438 |
61 Kreis- und Strukturentwicklung (für die
Produktgruppe 61.02 – ÖPNV mit einem Zuschussanteil in 2006 von 1.317.750 €
an dem Produktbereich 61 ist dieser Ausschuss nach der neuen
Zuständigkeitsregelung nicht zuständig) |
- 1.918.075 |
- 2.021.999 |
445 – 450 und 455 – 457 |
Produktbereich 61 Kreis- und Strukturentwicklung
Der Produktbereich 61 wurde im Rahmen der Organisationsveränderung zum 01.07.2005 neu strukturiert. Aufgabe der Abteilung 61 ist es, die Kreisinteressen bei überregionalen Planungen und Projekten zu wahren und unterschiedliche Fachplanungen im Hinblick auf eine einheitliche Strukturpolitik zu koordinieren. Regionale Entwicklungskonzepte sowie Initiativen und Projekte aus vielen Lebensbereichen beeinflussen die Kreis- und Regionalentwicklung. Darüber hinaus findet eine regionalisierte Strukturpolitik Eingang in die Bereiche Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Fremdenverkehrsförderung. Die Zuständigkeit für die Beratung über die dem Produktbereich 61 zugeordnete Produktgruppe 61.02 – ÖPNV ist nach der Zuständigkeitsregelung dem Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr zugewiesen.
Weitergehende Informationen zu den Produkten der dargestellten Produktbereiche und deren Standards finden sich in den jeweiligen Produktbeschreibungen sowie in den Produktgruppenerläuterungen im Entwurf des Produkthaushalts 2006.
2. Leitlinien der Budgetierung
Da der Gesamthaushalt 2006 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsansätze. Diese Regelungen sind in den Leitlinien der Budgetierung enthalten. Sie müssen wieder als Anlage zu § 7 der Haushaltssatzung beschlossen werden.
3. Investitionsprogramm 2005 -
2009
Im Rahmen des Beratungsverfahrens ist auch der Beschluss des Investitionsprogramms für die Jahre 2005 bis 2009 vorgesehen. Das Investitionsprogramm (Anlage 6 a im Entwurf des Produkthaushalts 2006, Seite 515 - 521) sieht für das Jahr 2006 Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von rd. 8,98 Mio. € vor. Der Kreisanteil hieran beträgt rd. 3,87 Mio. €.
4. Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse
Im Rahmen der Beratung über den Budgetbeschluss 2006 und die Haushaltssatzung 2006 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktbereichen des Produkthaushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 1/2006) kann erst nach der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 30.01.2006 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden als Tischvorlage am 02.02.2006 vorgelegt.
III. Alternativen
Keine.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Produkthaushalts entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.