Betreff
2. Nahverkehrsplan SPNV Münsterland;
hier: Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 1 bis 3 ÖPNVG NRW
Vorlage
SV-7-0357
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Zum Entwurf des 2. Nahverkehrsplans SPNV Münsterland werden seitens des Kreises Coesfeld keine Bedenken und Anregungen vorgetragen.

 

2.      Die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden an den Zweckverband SPNV Münsterland mit der Bitte um Berücksichtigung weitergereicht.

Begründung:

 

I.   bis  V.

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland (ZVM) hat in ihrer Sitzung am 19.09.2005 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des 2. Nahverkehrsplans SPNV Münsterland gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 ÖPNVG NRW beschlossen. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurde dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt.

 

Mit Schreiben vom 11.10.2005 wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden jeweils 2 Exemplare der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans zugeleitet mit der Bitte, dem Kreis Coesfeld gegenüber bis zum 12.12.2005 eine Stellungnahme abzugeben. Mit Schreiben vom 21.11.2005 sind die Mitglieder des Kreistages über das Beteiligungsverfahren informiert worden; diesem Schreiben war der Entwurf des 2. Nahverkehrsplans zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Der Entwurf des 2. Nahverkehrsplans ist von der Geschäftsstelle des ZVM in enger Abstimmung mit den Mitgliedern des Zweckverbandes, den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster, erarbeitet worden.

 

Von den kreisangehörigen Städten und Gemeinde sind nur wenige Anregungen zum Nahverkehrsplan vorgetragen worden; hierüber soll in der Sitzung am 24.01.2005 kurz berichtet werden.

 

Da seitens des Kreises Coesfeld, der im Arbeitskreis Verkehrsplanung an der Erarbeitung des Nahverkehrplans intensiv mitgewirkt hat, keine Bedenken und Anregungen zur Entwurfsfassung bestehen (Ziff. 1 des Beschlussvorschlages) wird vorgeschlagen, die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Zweckverband SPNV Münsterland mit der Bitte um Berücksichtigung weiterzureichen (Ziff. 2 des Beschlussvorschlages).