Beschlussvorschlag:
ohne
Der Ausschuss nimmt den Bericht über die
Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2023 zur
Kenntnis.
I. Sachdarstellung
Nach Ziffer 5 der
„Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises
Coesfeld zur Budgetierung“ vom 05.12.2007 berichten die Schulleitungen und die
Verwaltung nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres dem Ausschuss für
Bildung, Schule und Integration über die Ausführung der Vereinbarung.
In der Anlage 1 werden die vorläufigen
Budgetabschlüsse der Ergebnisrechnung und in der Anlage 2 die vorläufigen
Budgetabschlüsse der Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2023 dargestellt.
Änderungen für die endgültigen Budgetabschlüsse der Berufskollegs sind zu der
Jahresrechnung nicht zu erwarten.
Nach der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld
für das Haushaltsjahr 2023 in Verbindung mit den Leitlinien der Budgetierung (Anlage
der Haushaltssatzung) sowie der Budgetvereinbarung bleiben die nicht in
Anspruch genommenen Ermächtigungen für Aufwendungen aus dem jeweiligen Budget
in Höhe von 75 v. H. bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Die
verbleibenden Mittel können nach Wahl der Schulen ganz oder teilweise auch für
investive Maßnahmen verwendet werden.
Nach Abstimmung mit den Schulleitungen sollen die
nach den Budgetabschlüssen zur Verfügung stehenden Mittel an allen
Berufskollegs konsumtiv verwendet werden.
Davon entfallen, wie in Anlage 1, dargestellt:
Berufskolleg |
Nicht verausgabte Mittel Ergebnisplan 2023 |
Übertrag zu 75 % in das Folgejahr |
Bemerkung |
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg |
211.720 € |
158.790 € |
konsumtive Verwendung in 2024 |
Pictorius-Berufskolleg |
142.887 € |
107.165 €
|
konsumtive Verwendung in 2024 |
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg |
30.121 € |
22.591 € |
konsumtive Verwendung in 2024 |
Gesamtbetrag |
384.728 € |
288.546 € |
|
Die in 2023 nicht in Anspruch genommenen
Auszahlungsermächtigungen für investive
Maßnahmen in Höhe von insgesamt 501.658 € wurden in voller Höhe - wie in den
Leitlinien der Budgetierung geregelt -
in das Haushaltsjahr 2024 übernommen.
Davon entfallen – wie in Anlage 2 dargestellt -
auf das
-Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg: 237.402 €
-Pictorius-Berufskolleg: 86.685 €
-Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg: 177.571 €
Gesamtbetrag: 501.658
€
Die vorgenannten investiven Überträge werden zum
Teil für bauliche Maßnahmen an den Schulen und damit zugunsten der allgemeinen
Bauunterhaltung des Kreises eingesetzt.
Weitere Mittel stellen die Berufskollegs sich
untereinander für notwendige technische Neuausstattungen von Fachräumen und
damit ebenfalls für bauliche Maßnahmen zur Verfügung.
Dieser Mitteleinsatz entspricht dem Sinn und
Zweck der Budgetierungsrichtlinien, da die Mittel weiterhin für Zwecke der
Berufskollegs eingesetzt wurden.
Weitere
Informationen können in der Sitzung mündlich erteilt werden.
II.
Entscheidungsalternativen
keine
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
keine
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Gemäß Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem
Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ ist
dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration jährlich zu berichten.