Betreff
Bericht über die Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2023
Vorlage
SV-10-1203
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag: 

 

ohne

Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2023 zur Kenntnis.


I. Sachdarstellung

Nach Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ vom 05.12.2007 berichten die Schulleitungen und die Verwaltung nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration über die Ausführung der Vereinbarung.

In der Anlage 1 werden die vorläufigen Budgetabschlüsse der Ergebnisrechnung und in der Anlage 2 die vorläufigen Budgetabschlüsse der Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2023 dargestellt. Änderungen für die endgültigen Budgetabschlüsse der Berufskollegs sind zu der Jahresrechnung nicht zu erwarten. 

Nach der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2023 in Verbindung mit den Leitlinien der Budgetierung (Anlage der Haushaltssatzung) sowie der Budgetvereinbarung bleiben die nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen für Aufwendungen aus dem jeweiligen Budget in Höhe von 75 v. H. bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Die verbleibenden Mittel können nach Wahl der Schulen ganz oder teilweise auch für investive Maßnahmen verwendet werden.

Nach Abstimmung mit den Schulleitungen sollen die nach den Budgetabschlüssen zur Verfügung stehenden Mittel an allen Berufskollegs konsumtiv verwendet werden.

Davon entfallen, wie in Anlage 1, dargestellt:  

Berufskolleg

Nicht verausgabte Mittel Ergebnisplan  2023

Übertrag zu 75 %

in das Folgejahr

Bemerkung

Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg

211.720 €

158.790 €

konsumtive Verwendung in 2024

Pictorius-Berufskolleg

142.887 €

107.165 €

konsumtive Verwendung in 2024

Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg

 30.121 €

 22.591 €

konsumtive Verwendung in 2024

Gesamtbetrag

384.728 €

288.546 €

Die in 2023 nicht in Anspruch genommenen Auszahlungsermächtigungen für investive Maßnahmen in Höhe von insgesamt 501.658 € wurden in voller Höhe - wie in den Leitlinien der Budgetierung geregelt -  in das Haushaltsjahr 2024 übernommen.

Davon entfallen – wie in Anlage 2 dargestellt - auf das

-Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg:      237.402 €

-Pictorius-Berufskolleg:                                    86.685 € 

-Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg:         177.571 €

 Gesamtbetrag:                                               501.658 €

Die vorgenannten investiven Überträge werden zum Teil für bauliche Maßnahmen an den Schulen und damit zugunsten der allgemeinen Bauunterhaltung des Kreises eingesetzt.

Weitere Mittel stellen die Berufskollegs sich untereinander für notwendige technische Neuausstattungen von Fachräumen und damit ebenfalls für bauliche Maßnahmen zur Verfügung.

Dieser Mitteleinsatz entspricht dem Sinn und Zweck der Budgetierungsrichtlinien, da die Mittel weiterhin für Zwecke der Berufskollegs eingesetzt wurden.

Weitere Informationen können in der Sitzung mündlich erteilt werden.

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

keine

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ ist dem Ausschuss für Bildung, Schule und Integration jährlich zu berichten.