Betreff
Neubau eines Radweges entlang der K 13 zwischen Billerbeck und Darup
Vorlage
SV-10-1210
Aktenzeichen
70.2.10.32
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem im Landschaftsschutzgebiet 2.2.02 „Westhellen und Osthellermark“, festgesetzt im Landschaftsplan Baumberge-Nord, sowie im Landschaftsschutzgebiet 2.2.05 „Hastehausen-Hanloer Mark“, festgesetzt im Landschaftsplan Rorup, jeweils geltenden Bauverbot für den Neubau eines Radweges entlang der K 13 AN 17 zu.

 

Begründung:

 

Der Kreis Coesfeld, Abteilung 66 - Straßenbau und -unterhal­tung, beabsichtigt den Neubau eines ca. 2,5 km langen Radweges entlang der K 13.

Der geplante Radweg soll auf der Westseite der K 13 verlaufen. Er beginnt an einem bestehenden Teilstück eines Radweges südlich der Stadt Billerbeck, Bereich Alstätte, und endet nördlich von Darup im Bereich Hengwehr, Abzweig Draum.

Das Vorhaben wird im Radwegebauprogramm 2021 des Kreises Coesfeld mit erster Priorität geführt und soll, nachdem der Grunderwerb u. a. durch Flächentausch über die Flurbereinigung ermöglicht wurde, nach Durchführung der Detailplanung umgesetzt werden.

 

Der geplante Radweg verläuft durch zwei Landschaftsschutzgebiete „Westhellen und Osthellermark“ sowie „Hastehausen-Hanloer Mark“, Schutzgebietsausweisungen in den Landschaftsplänen Baumberge-Nord und Rorup.

 

Für das Vorhaben ist eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von dem in den Landschaftsschutzgebieten geltenden Bauverbot erforderlich.

 

Aussagen zur Notwendigkeit des Radweges, Darstellungen von Verkehrsbeziehungen, Zielgruppen, möglichen Alternativen etc. wurden von der zuständigen Abteilung 66 - Straßenbau und -unterhal­tung des Kreises Coesfeld vorgenommen:

 

„Notwendigkeit (Verkehrsbeziehungen, Zielgruppe etc.)

Die K 13 AN 17 verbindet Billerbeck und Darup. Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 800 Kfz/24h. (Anmerkung UNB: Verkehrszählung ist aus Mai 2023).

 

Ein Radweg ist nicht vorhanden. Fußgänger und Radfahrer müssen aktuell die sehr schmale Fahrbahn der K 13 nutzen, die oft von großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren wird. Die Fahrbahnbreite der K 13 liegt zwischen 4,30 m und 4,70 m. Die Strecke ist zudem geprägt durch extreme Steigungen, ausgeprägte Kurven und alten Baumbestand. Dies macht die K 13 zum Teil sehr unübersichtlich und vor dem Hintergrund der großen Baumstämme sind Radfahrer oft nicht gut zu erkennen. Zudem ist insbesondere für bergauf-/-abfahrende Radfahrer ein erhöhter Platzbedarf erforderlich. Dies führt zu einem hohen Konfliktpotenzial zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern und insbesondere zu einer besonderen Gefährdung der Radfahrer.

 

Durch die Anlage eines Radweges soll eine durchgängige Verbindung zwischen Darup und Billerbeck geschaffen werden. In Billerbeck befindet sich Ortseingangs von Stat. 4,962 bis zur Kreuzung K 13 / K 30 bereits ein Radweg. Dieser soll in Richtung Darup bis zum Wirtschaftsweg „Draum“ (Stat. 2,380) fortgeführt werden. Der Radfahrer hat hier die Möglichkeit über Wirtschaftswege sowohl in Richtung Darup als auch Nottuln (L 571) weiterzufahren. Auch wirkt sich ein Radweg günstig auf die Attraktivität und Akzeptanz des Radverkehrsnetzes NRW aus, da u.a. die 100 Schlösser Route und die Sandsteinroute über die K 13 (Napoleons-Weg – Abzweig Draum) ausgewiesen sind.

 

Die hohe Priorisierung des Radweges an der K 13 im Radverkehrskonzept des Kreises Coesfeld spiegelt sich wider in der langen Historie der Anregungen durch die Bürger diesen zu realisieren. Der Stadt Billerbeck liegen zahlreiche Schreiben und auch eine Unterschriftenliste der Anlieger aus diesem Bereich vor, auf der 55 Anlieger um den Bau des Fuß- und Radweges gebeten haben. Dies ist bereits 15 Jahre her. Im direkten Einzugsbereich der Kreisstraße leben heute ca. 100 Personen, davon ca. 20 Prozent bis 18 Jahren. Aufgrund der Nähe zum Siedlungsbereich wären alle Schulen und die Innenstadt für diese Anlieger in einer Entfernung von drei bis vier Kilometern über einen straßenbegleitenden Radweg zu erreichen. Eine Entfernung, die auch nicht motorisierte Radfahrer in 10 bis 12 Minuten schaffen können. Dabei könnten alle größeren Straßen (K 30, Baumgarten) mit Hilfe von Signalanlagen gekreuzt werden. Ab der K 30 können Radfahrer die direkte Durchfahrt in die Stadt über eine für den motorisierten Durchgangsverkehr gesperrte Straße „An der Kolvenburg“ nutzen. Dies ist insbesondere für jüngere Kinder von Bedeutung. Es wäre auch kein Kreuzen einer Landstraße erforderlich.

 

Alternative Strecken

Billerbeck ist umgeben von Höhenzügen der Baumberge. Dies bedeutet, dass nicht alle scheinbar nur etwas längeren Alternativwege wirklich nutzerfreundlich eine Alternative wären. Längere Entfernungen mit zusätzlichen Steigungen werden nicht angenommen. Die dortigen Straßen enden an grünen Wegen, die für Alltagsfahrten nicht geeignet sind oder es führen geschotterte Wege durch Waldflächen, die als Schulweg sicherlich keine Alternative bieten. Zusätzlich liegen etliche Gebäude in Sackgassenlagen an der Kreisstraße, so dass gar keine Alternative zur Nutzung der Kreisstraße besteht. Die weiter entfernt liegenden Landstraßen mit straßenbegleitenden Radwegen erfordern daher eine Nutzung der Kreisstraße um dorthin zu kommen.

 

Zudem ist zu beachten, dass aufgrund der Lage der Radwege westlich der L 580 eine Querung der Landstraße sowohl außerorts ohne Signalanlage erforderlich wäre und auch innerorts eine Querung notwendig wäre, um zu den Schulen zu gelangen. Eine sichere Alternative wäre die Nutzung des Radweges an der L 580 demnach nicht.

 

Straßenbautechnische Alternativen (z.B. Schutzstreifen / Fahrradstraße)

Schutzstreifen:

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr von NRW ermöglicht seit Anfang 2024 nun auch die Markierung von Schutzstreifen außerorts. Diese Alternative kommt aber schon alleine aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite nicht in Frage. Schutzstreifen dürfen erst ab einer Fahrbahnbreite von 6,94 m angelegt werden. Zudem stellt sich die Frage, ob aufgrund der o.g. Streckencharakteristik ein Schutzstreifen die Anforderungen an eine sichere Radverkehrsinfrastruktur, die Menschen aller Altersgruppen ein sicheres und komfortables Radfahren ermöglichen, erfüllt.

 

Fahrradstraße:

Bei der K 13 AN 17 handelt es sich um eine überörtliche Straße mit der direkten Verbindung Billerbeck - Darup. Die Kreisstraße in eine Fahrradstraße umzuändern, käme einer Teileinziehung gleich. Damit würde die Kreisstraße ihre Verkehrsbedeutung als überörtliche Straße verlieren und wäre als Gemeindestraße abzustufen.“

 

Die Allee entlang der K 13 wird im Alleenkataster des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Objektkennung „AL-COE-0083“ und Objektbezeichnung „Stiel-Eichenallee an der Billerbecker Straße/Daruper Straße (K 13)“ als eine Verbindungsallee zwischen Billerbeck und Darup mit kulturhistorischer Bedeutung aufgeführt. Es handelt sich um eine zweireihige Allee. Die Allee ist nach § 41 Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt. Ihre Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu ihrer Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten.

Um dem gesetzlichen Schutzanspruch der Allee gerecht zu werden, sind im Vorfeld entsprechende Maßnahmen festzulegen. Daher wurde im März 2022 ein Baumsachverständiger damit beauftragt, mögliche Konflikte durch den geplanten Radwegbau zu analysieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Unter Berücksichtigung der danach erforderlichen baumgerechten Bauplanung und baum- und bodenschonenden Bauausführung erfolgt derzeit die Detailplanung des Vorhabens.

Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die artenschutzrechtliche Beurteilung werden in der Folge erstellt.

 

Aufgrund des von der Abteilung 66 - Straßenbau und -unterhaltung des Kreises Coesfeld gestellten Antrages soll die Befreiung vom Bauverbot aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses u. a. mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt werden:

·         Das Bauvorhaben ist zum Schutz der Alleebäume während der gesamten Bauplanung und Bauphase durch eine ökologische Baubegleitung mit einem anerkannten Baumsachverständigen zu begleiten.

    Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren.

    Die Bautätigkeit ist möglichst umwelt- und naturschonend durchzuführen.

    In den Arbeitsbereich wachsende Wurzelbereiche sind zu schonen (z. B. Errichtung von Wurzelbrücken, Oberflächenabdeckung zum Schutz gegen die Verletzung durch Fahrzeuge). Verletzte Wurzelbereiche sind fachgerecht zu behandeln.

    Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist Bestandteil der Genehmigung. Sämtliche Ausgleichsmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen.

Anlagen:

 

-        Übersichtskarte Radwegeplanung

-        Übersichtskarte Schutzgebiete

-        Gutachten des Baumsachverständigen vom 30.05.2022 mit Nachtrag aus August 2022 (nur verfügbar im Kreistags-Informations-System)