Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem im Landschaftsschutzgebiet 2.2.02 „Westhellen und Osthellermark“, festgesetzt im Landschaftsplan Baumberge-Nord, sowie im Landschaftsschutzgebiet 2.2.05 „Hastehausen-Hanloer Mark“, festgesetzt im Landschaftsplan Rorup, jeweils geltenden Bauverbot für den Neubau eines Radweges entlang der K 13 AN 17 zu.
Begründung:
Der Kreis Coesfeld, Abteilung 66 - Straßenbau
und -unterhaltung, beabsichtigt den Neubau eines ca. 2,5 km langen Radweges
entlang der K 13.
Der geplante Radweg soll auf der Westseite der K 13 verlaufen. Er beginnt an einem bestehenden Teilstück eines
Radweges südlich der Stadt Billerbeck, Bereich Alstätte, und endet nördlich von
Darup im Bereich Hengwehr, Abzweig Draum.
Das Vorhaben wird im Radwegebauprogramm 2021 des
Kreises Coesfeld mit erster Priorität geführt und soll, nachdem der Grunderwerb
u. a. durch Flächentausch über die
Flurbereinigung ermöglicht wurde, nach Durchführung der Detailplanung umgesetzt
werden.
Der geplante Radweg verläuft durch zwei
Landschaftsschutzgebiete „Westhellen und Osthellermark“ sowie „Hastehausen-Hanloer
Mark“, Schutzgebietsausweisungen in den Landschaftsplänen Baumberge-Nord und
Rorup.
Für das Vorhaben ist eine Befreiung gemäß
§ 67 Bundesnaturschutzgesetz von dem in den Landschaftsschutzgebieten geltenden
Bauverbot erforderlich.
Aussagen zur Notwendigkeit des Radweges,
Darstellungen von Verkehrsbeziehungen, Zielgruppen, möglichen Alternativen etc.
wurden von der zuständigen Abteilung 66 - Straßenbau und -unterhaltung des
Kreises Coesfeld vorgenommen:
„Notwendigkeit
(Verkehrsbeziehungen, Zielgruppe etc.)
Die K 13 AN 17 verbindet Billerbeck und Darup. Die Kreisstraße hat eine
Verkehrsbelastung von ca. 800 Kfz/24h. (Anmerkung UNB: Verkehrszählung ist aus
Mai 2023).
Ein Radweg ist nicht vorhanden. Fußgänger und Radfahrer müssen aktuell die
sehr schmale Fahrbahn der K 13 nutzen, die oft von großen landwirtschaftlichen
Fahrzeugen befahren wird. Die Fahrbahnbreite der K 13 liegt zwischen 4,30 m und
4,70 m. Die Strecke ist zudem geprägt durch extreme Steigungen, ausgeprägte
Kurven und alten Baumbestand. Dies macht die K 13 zum Teil sehr unübersichtlich
und vor dem Hintergrund der großen Baumstämme sind Radfahrer oft nicht gut zu
erkennen. Zudem ist insbesondere für bergauf-/-abfahrende Radfahrer ein
erhöhter Platzbedarf erforderlich. Dies führt zu einem hohen Konfliktpotenzial
zwischen motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern und
insbesondere zu einer besonderen Gefährdung der Radfahrer.
Durch die Anlage eines Radweges soll eine durchgängige Verbindung
zwischen Darup und Billerbeck geschaffen werden. In Billerbeck befindet sich
Ortseingangs von Stat. 4,962 bis zur Kreuzung K 13 / K 30 bereits ein Radweg.
Dieser soll in Richtung Darup bis zum Wirtschaftsweg „Draum“ (Stat. 2,380)
fortgeführt werden. Der Radfahrer hat hier die Möglichkeit über Wirtschaftswege
sowohl in Richtung Darup als auch Nottuln (L 571) weiterzufahren. Auch wirkt
sich ein Radweg günstig auf die Attraktivität und Akzeptanz des
Radverkehrsnetzes NRW aus, da u.a. die 100 Schlösser Route und die
Sandsteinroute über die K 13 (Napoleons-Weg – Abzweig Draum) ausgewiesen sind.
Die hohe Priorisierung des Radweges an der K 13 im Radverkehrskonzept
des Kreises Coesfeld spiegelt sich wider in der langen Historie der Anregungen
durch die Bürger diesen zu realisieren. Der Stadt Billerbeck liegen zahlreiche
Schreiben und auch eine Unterschriftenliste der Anlieger aus diesem Bereich
vor, auf der 55 Anlieger um den Bau des Fuß- und Radweges gebeten haben. Dies
ist bereits 15 Jahre her. Im direkten Einzugsbereich der Kreisstraße leben
heute ca. 100 Personen, davon ca. 20 Prozent bis 18 Jahren. Aufgrund der Nähe
zum Siedlungsbereich wären alle Schulen und die Innenstadt für diese Anlieger
in einer Entfernung von drei bis vier Kilometern über einen straßenbegleitenden
Radweg zu erreichen. Eine Entfernung, die auch nicht motorisierte Radfahrer in
10 bis 12 Minuten schaffen können. Dabei könnten alle größeren Straßen (K 30,
Baumgarten) mit Hilfe von Signalanlagen gekreuzt werden. Ab der K 30
können Radfahrer die direkte Durchfahrt in die Stadt über eine für den
motorisierten Durchgangsverkehr gesperrte Straße „An der Kolvenburg“ nutzen.
Dies ist insbesondere für jüngere Kinder von Bedeutung. Es wäre auch kein
Kreuzen einer Landstraße erforderlich.
Alternative Strecken
Billerbeck ist umgeben von Höhenzügen der Baumberge. Dies bedeutet,
dass nicht alle scheinbar nur etwas längeren Alternativwege wirklich
nutzerfreundlich eine Alternative wären. Längere Entfernungen mit zusätzlichen
Steigungen werden nicht angenommen. Die dortigen Straßen enden an grünen Wegen,
die für Alltagsfahrten nicht geeignet sind oder es führen geschotterte Wege
durch Waldflächen, die als Schulweg sicherlich keine Alternative bieten.
Zusätzlich liegen etliche Gebäude in Sackgassenlagen an der Kreisstraße, so dass
gar keine Alternative zur Nutzung der Kreisstraße besteht. Die weiter entfernt
liegenden Landstraßen mit straßenbegleitenden Radwegen erfordern daher eine
Nutzung der Kreisstraße um dorthin zu kommen.
Zudem ist zu beachten, dass aufgrund der Lage der Radwege westlich der
L 580 eine Querung der Landstraße sowohl außerorts ohne Signalanlage
erforderlich wäre und auch innerorts eine Querung notwendig wäre, um zu den
Schulen zu gelangen. Eine sichere Alternative wäre die Nutzung des Radweges an
der L 580 demnach nicht.
Straßenbautechnische
Alternativen (z.B. Schutzstreifen / Fahrradstraße)
Schutzstreifen:
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr von NRW ermöglicht
seit Anfang 2024 nun auch die Markierung von Schutzstreifen außerorts. Diese
Alternative kommt aber schon alleine aufgrund der schmalen Fahrbahnbreite nicht
in Frage. Schutzstreifen dürfen erst ab einer Fahrbahnbreite von 6,94 m
angelegt werden. Zudem stellt sich die Frage, ob aufgrund der o.g.
Streckencharakteristik ein Schutzstreifen die Anforderungen an eine sichere
Radverkehrsinfrastruktur, die Menschen aller Altersgruppen ein sicheres und
komfortables Radfahren ermöglichen, erfüllt.
Fahrradstraße:
Bei der K 13 AN 17 handelt es sich um eine überörtliche Straße mit der
direkten Verbindung Billerbeck - Darup. Die Kreisstraße in eine Fahrradstraße
umzuändern, käme einer Teileinziehung gleich. Damit würde die Kreisstraße ihre
Verkehrsbedeutung als überörtliche Straße verlieren und wäre als Gemeindestraße
abzustufen.“
Die Allee entlang der K 13 wird im
Alleenkataster des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Objektkennung
„AL-COE-0083“ und Objektbezeichnung „Stiel-Eichenallee an der Billerbecker
Straße/Daruper Straße (K 13)“ als eine Verbindungsallee zwischen Billerbeck und
Darup mit kulturhistorischer Bedeutung aufgeführt. Es handelt sich um eine
zweireihige Allee. Die Allee ist nach § 41 Landesnaturschutzgesetz gesetzlich
geschützt. Ihre Beseitigung sowie alle Handlungen, die zu ihrer Zerstörung,
Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten.
Um dem gesetzlichen Schutzanspruch der Allee gerecht zu werden, sind im
Vorfeld entsprechende Maßnahmen festzulegen. Daher wurde im März 2022 ein
Baumsachverständiger damit beauftragt, mögliche Konflikte durch den geplanten
Radwegbau zu analysieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Unter Berücksichtigung der danach erforderlichen baumgerechten
Bauplanung und baum- und bodenschonenden Bauausführung erfolgt derzeit die
Detailplanung des Vorhabens.
Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung sowie die artenschutzrechtliche Beurteilung werden in
der Folge erstellt.
Aufgrund des von der Abteilung 66 - Straßenbau und -unterhaltung des
Kreises Coesfeld gestellten Antrages soll die Befreiung vom Bauverbot aus
Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses u. a. mit folgenden Nebenbestimmungen erteilt werden:
·
Das Bauvorhaben ist zum Schutz der Alleebäume
während der gesamten Bauplanung und Bauphase durch
eine ökologische Baubegleitung mit einem anerkannten Baumsachverständigen zu
begleiten.
• Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das
geringstmögliche Maß zu reduzieren.
• Die Bautätigkeit ist möglichst umwelt- und naturschonend
durchzuführen.
• In den Arbeitsbereich wachsende Wurzelbereiche sind zu schonen
(z. B. Errichtung von
Wurzelbrücken, Oberflächenabdeckung zum Schutz gegen die Verletzung durch
Fahrzeuge). Verletzte Wurzelbereiche sind fachgerecht zu behandeln.
• Der Landschaftspflegerische Begleitplan ist Bestandteil der
Genehmigung. Sämtliche Ausgleichsmaßnahmen sind entsprechend umzusetzen.
Anlagen:
-
Übersichtskarte
Radwegeplanung
-
Übersichtskarte
Schutzgebiete
-
Gutachten
des Baumsachverständigen vom 30.05.2022 mit Nachtrag aus August 2022 (nur
verfügbar im Kreistags-Informations-System)