Betreff
Umbau und Sanierung der Kolvenburg in Billerbeck
Vorlage
SV-10-1211
Aktenzeichen
70.2.5.15
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den im Naturschutzgebiet 2.1.02 „Berkelaue“ des Landschaftsplans Baumberge-Nord geltenden Verboten für den Ausbau der Außentreppe sowie für die Sanierung der Fassade und des Dachstuhls der Kolvenburg in Billerbeck zu.

Begründung:

 

Die vorhandene Außentreppe (Fluchttreppe) im Nordosten der Kolvenburg soll demontiert und eine neue mit Plattformlift errichtet werden. Nach Fertigstellung soll das Obergeschoss des Gebäudes ebenfalls barrierefrei an den Fluchtweg angeschlossen und somit ein zweiter Rettungsweg hergestellt werden. Die Nutzung der Treppe und des Außenliftes erfolgt ausschließlich im Notfall oder aus Gründen der Barrierefreiheit. Aufgrund der Einbindung des Plattformliftes wird die Grundfläche der neuen Fluchttreppe geringfügig größer ausfallen. Die Zuwegung der Fluchttreppe erfolgt über die barrierefreie Anbindung an vorhandenene Wegestrukturen nördlich der Giebelseite.

Dieser zweite Rettungsweg ist aus Brandschutzgründen erforderlich und in der geplanten Form das Ergebnis eines neuen Brandschutzkonzeptes für die Kolvenburg. Das Fehlen eines zweiten baulichen Rettungswegs stellt bisher ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die Ausstattung mit einem solchen Rettungsweg ist unabdingbar, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, insbesondere während Veranstaltungen wie dem jährlichen Adventsmarkt.

Der Bau eines Plattformlifts, integriert in die Außentreppe, ist eine wichtige Maßnahme, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Besuch der Burg zu erleichtern und die Inklusion zu fördern.

 

Gebündelt im selben Bauantrag soll auch die Sanierung der Außenfassade sowie des Dachstuhls beantragt werden.

Durch die Sanierung und Instandhaltung der Kolvenburg wird das kulturelle Erbe der Region bewahrt und für zukünftige Generationen erhalten. Es ist von essenzieller Bedeutung, die Geschichte und Identität des Bauwerks, nicht zuletzt in seiner Funktion als Kulturzentrum des Kreises Coesfeld, zu bewahren und zu pflegen.

 

Die Bauarbeiten für die Fassaden- und Dachstuhlsanierung finden voraussichtlich im Zeitraum Spätsommer 2024 bis Frühjahr 2025 statt.

Die Ausführung der Außentreppe und des Außenlifts inklusive der Herstellung der Außenöffnungen ist für das Jahr 2026 geplant.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Naturschutzgebiet 2.1.02 „Berkelaue“ des seit dem 15.10.2015 rechtskräftigen Landschaftsplans Baumberge-Nord sowie im FFH-Gebiet DE-4008-301 „Berkel“.

 

Aufgrund der Geringfügigkeit des Eingriffs im direkten Einwirkbereich des Gebäudes in Bezug auf Umfang, Intensität und Dauer der Beeinträchtigungen und ihrer ausschließlich während der Bauzeit auftretenden Auswirkungen sind für keine der im FFH-Gebiet „Berkel“ vorkommenden Lebensraumtypen gemäß Anhang I und FFH-Arten gemäß Anhang II der FFH-RL Beeinträchtigungen zu erwarten. Die funktionalen Beziehungen der Arten und ihrer Lebensräume sind zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Berkel“ werden durch die geplanten Maßnahmen daher nicht beeinträchtigt. Die Durchführung einer vertieften FFH-Verträglichkeitsprüfung im Sinne des § 34 BNatSchG ist nicht notwendig.

 

In Vorbereitung auf die Baumaßnahmen wurde im Sommer 2024 eine artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Artengruppen gebäudebewohnende Fledermäuse und Vögel durch einen Fachgutachter durchgeführt. Unter Einhaltung einer Bauzeitenregelung (Arbeiten im Dachstuhl außerhalb der Wochenstubenzeiten der Fledermäuse) sowie Einbeziehung einer ökologischen Baubegleitung während der Zeit der Dachstuhlsanierungen sind mit Umsetzung der Baumaßnahmen keine Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu erwarten.

 

Für das geplante Vorhaben ist eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz von den nachfolgend aufgeführten Verboten innerhalb des Naturschutzgebietes erforderlich:

·         bauliche Anlagen zu errichten, zu erweitern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung, Planfeststellung oder Anzeige bedürfen,

·         das Naturschutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten und zu befahren,

·         landschaftsfremde Stoffe, Gegenstände oder Baumaterialien einzubringen, zu lagern oder sich ihrer in anderer Weise zu entledigen.

 

Aufgrund des von der Abteilung 20 - Finanzen und Liegenschaften des Kreises Coesfeld gestellten Antrages soll die Befreiung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses u. a. mit folgenden Auflagen erteilt werden:

·         Die Antragsunterlagen sind Bestandteil der Befreiung.

·         Die Bautätigkeit ist umwelt- und naturschonend durchzuführen. Die naturschutzfachlichen Belange des Naturschutzgebietes sind in allen Bauphasen zu berücksichtigen.

·         Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Die Baustelleneinrichtung (Lager- und Abfallcontainer, Parkplätze für Baustellenfahrzeuge etc.) ist soweit wie möglich auf die straßennahen Bereiche zu beschränken. Zur Berkelniederung bzw. zum Altwasser ist ein Abstand von mindestens 15 m einzuhalten. Bei Einsatz eines Krans ist der Stellplatz des Krans mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

·         Für die Arbeiten am Dachstuhl sind folgende Auflagen einzuhalten:

o   Umsetzung der Maßnahmen am Dachstuhl ab September bis max. Ende November.

o   Spalten und Öffnungen (Einflugöffnung in den Dachstuhl) im Traufbereich dürfen nicht geschlossen werden.

o   Ab Mitte August Aktivitätskontrolle im Dachstuhl mit Wärmebildkamera, drei bis vier Kontrolltermine.

o   Ab Mitte August akustische Dauererfassung durch Horchboxen bis zum Abschluss der Baumaßnahme.

o   Anhand der gewonnenen Ergebnisse sind die Baumaßnahmen im Dachstuhl mit der Zimmerei abzustimmen, ggf. müssen Zapflöcher und Verschalungen endoskopisch auf das Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.

o   Sind Fledermäuse nachweisbar, müssen die Zugänge und Löcher nach dem nächtlichen Ausflug der Tiere verschlossen werden. Frei hängende oder freigelegte Tiere müssen ggf. fachgerecht durch eine qualifizierte Person versorgt werden.

o   Die Ergebnisse der ökologischen Baubegleitung sind in der Detailplanung der Baumaßnahme der Außentreppe zu berücksichtigen (z. B. Freihalten von Einfluglöchern).

Anlagen:

 

·         Grundrisse, Schnitte und Ansichten

·         Entwurfsplanung – Präsentation (nur verfügbar im Kreistags-Informations-System)