Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den im Naturschutzgebiet 2.1.02 „Berkelaue“ des Landschaftsplans Baumberge-Nord geltenden Verboten für den Ausbau der Außentreppe sowie für die Sanierung der Fassade und des Dachstuhls der Kolvenburg in Billerbeck zu.
Begründung:
Die vorhandene Außentreppe (Fluchttreppe) im Nordosten der Kolvenburg
soll demontiert und eine neue mit Plattformlift errichtet werden. Nach
Fertigstellung soll das Obergeschoss des Gebäudes ebenfalls barrierefrei an den
Fluchtweg angeschlossen und somit ein zweiter Rettungsweg hergestellt werden.
Die Nutzung der Treppe und des Außenliftes erfolgt ausschließlich im Notfall
oder aus Gründen der Barrierefreiheit. Aufgrund der Einbindung des Plattformliftes
wird die Grundfläche der neuen Fluchttreppe geringfügig größer ausfallen. Die Zuwegung der Fluchttreppe erfolgt
über die barrierefreie Anbindung an vorhandenene Wegestrukturen nördlich der
Giebelseite.
Dieser zweite Rettungsweg ist aus Brandschutzgründen erforderlich und
in der geplanten Form das Ergebnis eines neuen Brandschutzkonzeptes für die
Kolvenburg. Das Fehlen eines
zweiten baulichen Rettungswegs stellt bisher ein erhebliches Sicherheitsrisiko
dar. Die Ausstattung mit einem solchen Rettungsweg ist unabdingbar, um die
Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, insbesondere während Veranstaltungen
wie dem jährlichen Adventsmarkt.
Der Bau eines Plattformlifts, integriert
in die Außentreppe, ist eine wichtige Maßnahme, um Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen den Besuch der Burg zu erleichtern und die Inklusion
zu fördern.
Gebündelt im selben Bauantrag soll auch die Sanierung der Außenfassade
sowie des Dachstuhls beantragt werden.
Durch die Sanierung und Instandhaltung der Kolvenburg wird das
kulturelle Erbe der Region bewahrt und für zukünftige Generationen erhalten. Es
ist von essenzieller Bedeutung, die Geschichte und Identität des Bauwerks,
nicht zuletzt in seiner Funktion als Kulturzentrum des Kreises Coesfeld, zu
bewahren und zu pflegen.
Die Bauarbeiten für die Fassaden- und Dachstuhlsanierung finden
voraussichtlich im Zeitraum Spätsommer 2024 bis Frühjahr 2025 statt.
Die Ausführung der Außentreppe und des Außenlifts inklusive der
Herstellung der Außenöffnungen ist für das Jahr 2026 geplant.
Das Bauvorhaben befindet sich im Naturschutzgebiet 2.1.02 „Berkelaue“
des seit dem 15.10.2015 rechtskräftigen Landschaftsplans Baumberge-Nord sowie
im FFH-Gebiet DE-4008-301 „Berkel“.
Aufgrund der Geringfügigkeit des Eingriffs im direkten Einwirkbereich
des Gebäudes in Bezug auf Umfang, Intensität und Dauer der Beeinträchtigungen
und ihrer ausschließlich während der Bauzeit auftretenden Auswirkungen sind für
keine der im FFH-Gebiet „Berkel“ vorkommenden Lebensraumtypen gemäß Anhang I
und FFH-Arten gemäß Anhang II der FFH-RL Beeinträchtigungen zu erwarten. Die
funktionalen Beziehungen der Arten und ihrer Lebensräume sind zu keinem Zeitpunkt
gefährdet. Die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Berkel“ werden durch die
geplanten Maßnahmen daher nicht beeinträchtigt. Die Durchführung einer
vertieften FFH-Verträglichkeitsprüfung im Sinne des § 34 BNatSchG ist nicht
notwendig.
In Vorbereitung auf die Baumaßnahmen wurde im Sommer 2024 eine
artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der Artengruppen gebäudebewohnende
Fledermäuse und Vögel durch einen Fachgutachter durchgeführt. Unter Einhaltung
einer Bauzeitenregelung (Arbeiten im Dachstuhl außerhalb der Wochenstubenzeiten
der Fledermäuse) sowie Einbeziehung einer ökologischen Baubegleitung während
der Zeit der Dachstuhlsanierungen sind mit Umsetzung der Baumaßnahmen keine
Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu erwarten.
Für das geplante Vorhaben ist eine Befreiung
gemäß § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz von den nachfolgend aufgeführten
Verboten innerhalb des Naturschutzgebietes erforderlich:
·
bauliche
Anlagen zu errichten, zu erweitern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie
keiner Genehmigung, Planfeststellung oder Anzeige bedürfen,
·
das
Naturschutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten und zu befahren,
·
landschaftsfremde
Stoffe, Gegenstände oder Baumaterialien einzubringen, zu lagern oder sich ihrer
in anderer Weise zu entledigen.
Aufgrund des von der Abteilung 20 - Finanzen
und Liegenschaften des Kreises Coesfeld gestellten Antrages soll die Befreiung aus
Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses u. a. mit folgenden Auflagen erteilt werden:
·
Die
Antragsunterlagen sind Bestandteil der Befreiung.
·
Die
Bautätigkeit ist umwelt- und naturschonend durchzuführen. Die
naturschutzfachlichen Belange des Naturschutzgebietes sind in allen Bauphasen
zu berücksichtigen.
·
Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das
geringstmögliche Maß zu reduzieren. Die Baustelleneinrichtung (Lager- und
Abfallcontainer, Parkplätze für Baustellenfahrzeuge etc.) ist soweit wie
möglich auf die straßennahen Bereiche zu beschränken. Zur Berkelniederung bzw.
zum Altwasser ist ein Abstand von mindestens 15 m einzuhalten. Bei Einsatz
eines Krans ist der Stellplatz des Krans mit der unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen.
·
Für die
Arbeiten am Dachstuhl sind folgende Auflagen einzuhalten:
o
Umsetzung
der Maßnahmen am Dachstuhl ab September bis max. Ende November.
o
Spalten
und Öffnungen (Einflugöffnung in den Dachstuhl) im Traufbereich dürfen nicht
geschlossen werden.
o
Ab Mitte
August Aktivitätskontrolle im Dachstuhl mit Wärmebildkamera, drei bis vier
Kontrolltermine.
o
Ab Mitte
August akustische Dauererfassung durch Horchboxen bis zum Abschluss der
Baumaßnahme.
o
Anhand
der gewonnenen Ergebnisse sind die Baumaßnahmen im Dachstuhl mit der Zimmerei
abzustimmen, ggf. müssen Zapflöcher und Verschalungen endoskopisch auf das
Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
o
Sind Fledermäuse
nachweisbar, müssen die Zugänge und Löcher nach dem nächtlichen Ausflug der
Tiere verschlossen werden. Frei hängende oder freigelegte Tiere müssen ggf.
fachgerecht durch eine qualifizierte Person versorgt werden.
o
Die
Ergebnisse der ökologischen Baubegleitung sind in der Detailplanung der
Baumaßnahme der Außentreppe zu berücksichtigen (z. B. Freihalten von Einfluglöchern).
Anlagen:
·
Grundrisse,
Schnitte und Ansichten
·
Entwurfsplanung
– Präsentation (nur verfügbar im Kreistags-Informations-System)