Betreff
Bericht 2024 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs
Vorlage
SV-10-1218
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

ohne

Der Bericht 2023/24 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.


I. Sachdarstellung

 

II. Entscheidungsalternativen

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

I. –VI.

Schülerzahlprognose

Zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration am 05.09.2023 wurde die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2021/2022 vorgelegt (SV-10-0535).

Auf der Basis der Schülerzahlen für das Schuljahr 2023/2024 wurden nunmehr schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahr 2035 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet. Dabei wurde nach dem sogenannten Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Für die Berechnung der Strukturquoten erfolgte die Anwendung der Bevölkerungsprognose nach dem „Hildesheimer Modell“ in der Variante „ausklingende Wanderung“. Grundlage für die Prognose ist der Bevölkerungsstand am 31.12.2022, direkt abgefragt bei den kommunalen Meldeämtern.

Der Flüchtlingszuzug aus 2015 hat weiterhin Auswirkungen auf die Nutzung von Bildungsgängen am Berufskolleg. Dies gilt insbesondere für die ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge. Da das genaue Wahlverhalten ehemaliger Flüchtlinge nicht explizit ausgewertet wurde, lassen sich zu genauen Zahlen keine Aussagen machen. Von einem Steigerungseffekt ist in dem Fall auszugehen. Weiter ist durch den aktuellen Zuzug (seit Frühjahr 2022) von Flüchtlingen aus der Ukraine ein Anstieg der Belegung der AV Klassen der Berufskollegs zu verzeichnen.

Raumbedarf

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl - differenziert nach Vollzeit und Teilzeit - als Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellt.

Den Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2023 entsprechend wird unverändert ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde gelegt. Diese Werte müssen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden, um noch genauere Werte zur Raumbilanz zu erhalten.

Die für die Bedarfsberechnung zu Grunde zu legenden Raumauslastungsquoten sind ebenfalls als Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld beträgt die Auslastungsquote rd. 87 %, für das Pictorius Berufskolleg rd. 57 %, für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Dülmen rd. 65 % und für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Lüdinghausen rd. 71 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems - nicht möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Standort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht (gewerblich technischer Standort, Planwert von 75 %; kaufmännischer Standort 80 %).

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken.

Insgesamt ergibt sich aus der Summe aller Räumbestände inkl. Anmietungen und der Summe der Raumbedarfe im Schuljahr 2023/2024 ein Raumüberhang von knapp 9 Schulräumen. Das Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg hat trotz Anmietung noch einen Fehlbedarf von ca. 3 Schulräumen, während sich beim Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg am Standort Dülmen,  ein Raumüberhang von 4 Schulräumen ergibt. Am Standort Lüdinghausen stimmt der Raumbedarf mit dem Raumbestand (einschl. Anmietung) fast überein (Überhang von 1 Raum).

Die Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz und die sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe wurden mit den Schulleitungen der Berufskollegs erörtert. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Klassenfrequenzrichtwerte, einer Anpassung nach unten bedürfen. Die Klassenstärken sind insgesamt in fast allen Bereichen zurückgegangen.

Am Pictorius-Berufskolleg besteht ein rechnerischer Raumüberhang von 13 Räumen. Dieser ist auch auf die Anmietung im Pavillon der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen von 5 Räumen, von denen nur 2 als Klassenräume genutzt werden können, zurückzuführen. In dem Pavillon sind besondere Fachräume eingerichtet, die nicht ohne weiteres in das Hauptgebäude verlegt werden können. Eine weitere Anmietung dieses Pavillons ist daher zunächst noch für das Schuljahr 2024/25 eingeplant.

Fortschreibung

Die bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums - vgl. Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2024 – zu nutzen, sollte fortgeführt werden.



Anlagen

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

·         Anlage 1: Schülerzahlentwicklung 2013/14 bis 2023/24 und Prognose des Schüleraufkommens 2024/25 bis 2036/37 – Übersicht Grafik

·         Anlage 2: Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2014 – 01.01.2037

·         Anlage 3: Schülerzahlentwicklung 2013/14 bis 2023/24 und Prognose des Schüleraufkommens 2024/25 bis 2036/37

·         Anlage 4: Verteilung des Schüleraufkommens 2023/24 bis 2031/32 - Planungsbereich I

·         Anlage 5: Verteilung des Schüleraufkommens 2023/24 bis 2031/32 - Planungsbereich II

·         Anlage 6: Verteilung des Schüleraufkommens 2023/24 bis 2031/32 – Insgesamt

·         Anlage 7: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich I

·         Anlage 8: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich II

·         Anlage 9: Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten – Insgesamt

·         Anlage 10: Raumbilanz für die Schuljahre 2023/24 - 2031/32 - Planungsbereich I

·         Anlage 11: Raumbilanz für die Schuljahre 2023/24 - 2031/32 - Planungsbereich II und Insgesamt

·         Anlage 12: Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2023/2024 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2024

·         Anlage 13: Übersicht über die Anmietung von Schulraum

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.