Beschlussvorschlag:
ohne
Der
Bericht 2023/24 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für
die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
II.
Entscheidungsalternativen
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
I. –VI.
Schülerzahlprognose |
Zur
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Integration am 05.09.2023 wurde
die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des
Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2021/2022
vorgelegt (SV-10-0535).
Auf
der Basis der Schülerzahlen für das Schuljahr 2023/2024 wurden nunmehr
schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahr 2035 aktualisiert und der daraus
resultierende Raumbedarf errechnet. Dabei wurde nach dem sogenannten
Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schülerinnen und
Schüler, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der
gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.
Für
die Berechnung der Strukturquoten erfolgte die Anwendung der
Bevölkerungsprognose nach dem „Hildesheimer Modell“ in der Variante
„ausklingende Wanderung“. Grundlage für die Prognose ist der Bevölkerungsstand
am 31.12.2022, direkt abgefragt bei den kommunalen Meldeämtern.
Der
Flüchtlingszuzug aus 2015 hat weiterhin Auswirkungen auf die Nutzung von
Bildungsgängen am Berufskolleg. Dies gilt insbesondere für die
ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge. Da das genaue Wahlverhalten ehemaliger
Flüchtlinge nicht explizit ausgewertet wurde, lassen sich zu genauen Zahlen
keine Aussagen machen. Von einem Steigerungseffekt ist in dem Fall auszugehen.
Weiter ist durch den aktuellen Zuzug (seit Frühjahr 2022) von Flüchtlingen aus
der Ukraine ein Anstieg der Belegung der AV Klassen der Berufskollegs zu
verzeichnen.
Raumbedarf |
Für
die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl - differenziert nach
Vollzeit und Teilzeit - als Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“
ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter
entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die
unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellt.
Den
Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2023 entsprechend
wird unverändert ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schülerinnen und
Schüler des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde
gelegt. Diese Werte müssen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden, um
noch genauere Werte zur Raumbilanz zu erhalten.
Die
für die Bedarfsberechnung zu Grunde zu legenden Raumauslastungsquoten sind
ebenfalls als Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld beträgt die Auslastungsquote
rd. 87 %, für das Pictorius Berufskolleg rd. 57 %, für das
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am Standort Dülmen rd. 65 % und für das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg am
Standort Lüdinghausen rd. 71 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass
eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die
Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems - nicht
möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für
das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg -
Standort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht (gewerblich
technischer Standort, Planwert von 75 %; kaufmännischer Standort 80 %).
Die
Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene
Raumbestand ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken.
Insgesamt
ergibt sich aus der Summe aller Räumbestände inkl. Anmietungen und der Summe
der Raumbedarfe im Schuljahr 2023/2024 ein Raumüberhang von knapp 9
Schulräumen. Das Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg hat trotz Anmietung noch
einen Fehlbedarf von ca. 3 Schulräumen, während sich beim
Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg am Standort Dülmen, ein Raumüberhang von 4 Schulräumen ergibt. Am
Standort Lüdinghausen stimmt der Raumbedarf mit dem Raumbestand (einschl.
Anmietung) fast überein (Überhang von 1 Raum).
Die
Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz und die sich daraus
ergebenden Handlungsbedarfe wurden mit den Schulleitungen der Berufskollegs
erörtert. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Klassenfrequenzrichtwerte, einer
Anpassung nach unten bedürfen. Die Klassenstärken sind insgesamt in fast allen
Bereichen zurückgegangen.
Am
Pictorius-Berufskolleg besteht ein rechnerischer Raumüberhang von 13 Räumen.
Dieser ist auch auf die Anmietung im Pavillon der Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen von 5 Räumen, von denen nur 2 als Klassenräume genutzt
werden können, zurückzuführen. In dem Pavillon sind besondere Fachräume
eingerichtet, die nicht ohne weiteres in das Hauptgebäude verlegt werden können.
Eine weitere Anmietung dieses Pavillons ist daher zunächst noch für das
Schuljahr 2024/25 eingeplant.
Fortschreibung |
Die bisherige Praxis, die
Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller
Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und
Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums - vgl.
Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2024 – zu nutzen, sollte fortgeführt
werden.
Anlagen |
Der
Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:
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Anlage
1: Schülerzahlentwicklung 2013/14 bis 2023/24 und Prognose des
Schüleraufkommens 2024/25 bis 2036/37 – Übersicht Grafik
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Anlage
2: Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2014 – 01.01.2037
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Anlage
3: Schülerzahlentwicklung 2013/14 bis 2023/24 und Prognose des
Schüleraufkommens 2024/25 bis 2036/37
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Anlage
4: Verteilung des Schüleraufkommens 2023/24 bis 2031/32 - Planungsbereich I
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Anlage
5: Verteilung des Schüleraufkommens 2023/24 bis 2031/32 - Planungsbereich II
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Anlage
6: Verteilung des Schüleraufkommens 2023/24 bis 2031/32 – Insgesamt
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Anlage 7:
Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich I
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Anlage 8:
Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten - Planungsbereich II
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Anlage 9:
Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten – Insgesamt
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Anlage
10: Raumbilanz für die Schuljahre 2023/24 - 2031/32 - Planungsbereich I
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Anlage
11: Raumbilanz für die Schuljahre 2023/24 - 2031/32 - Planungsbereich II und Insgesamt
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Anlage 12:
Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2023/2024 gemäß
Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2024
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Anlage 13: Übersicht über die Anmietung von Schulraum
Zuständigkeit |
Die Zuständigkeit
des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.