Betreff
Entwurf Produkthaushalt 2006 - Beteiligung der Städte und Gemeinden am Aufstellungsverfahren gem. § 55 KrO NRW
Vorlage
SV-7-0366
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

zunächst ohne

 

Der Beschlussvorschlag wird nach Abschluss der Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss als Grundlage für die Beratung im Kreistag formuliert.

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei diesem Aufstellungsverfahren in geeigneter Weise zu beteiligen. Es ist ihnen Gelegenheit zu geben, zum Entwurf des Produkthaushaltes 2006 Stellung zu nehmen. Über diese Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung (§ 55 Abs. 2 KrO NRW).

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 mit dem Entwurf des Produkthaushaltes 2006 ist am 14.12.2005 in den Kreistag eingebracht worden. Er wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Schreiben vom 15.12.2005 zugeleitet. Damit etwaige Einwendungen gegen den Entwurf bereits im Beratungsverfahren berücksichtigt werden können, wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, etwaige Stellungnahmen / Einwendungen  vorher mitzuteilen.

 

Ferner wurden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Eckdaten des Haushaltsentwurfs 2006 vorab bereits mit Schreiben bzw. E-Mail vom 21.11.2005 vorgelegt und am 28.11.2005 im Rahmen einer Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten erörtert.

 

Mit Schreiben vom 11.01.2006 hat die Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld zum Entwurf des Produkthaushaltes 2006 Stellung genommen. Die Stellungnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Ergebnis weisen die Bürgermeister darauf hin, dass die Beibehaltung der Hebesätze der Kreisumlagen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht tragbar sei. Sie bitten um nochmalige Überprüfung aller Haushaltsstellen auf ihre unverzichtbare Notwendigkeit für das Haushaltsjahr 2006, wobei einige Maßnahmen besonders ins Auge zu fassen sind.

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowohl für die Erstellung der Sitzungsvorlagen als auch für die Sitzungen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) i.V.m. § 55 Abs. 2 KrO NRW.