Betreff
Sanierung der Grundleitungen am Kreishaus 2 sowie der Parkplätze an den Kreishäusern 2 und 3
Vorlage
SV-7-0367
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Sanierung der Grundleitungen sowie der Parkplätze am Kreishaus 2 wird wie in der Vorlage beschrieben durchgeführt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Im Zusammenhang mit der Innensanierung des Kreishauses 2 in 2002 – 2004 hat sich herausgestellt, dass die Grundleitungen dieses Gebäudes dringend sanierungsbedürftig sind. Diese sind laut Gutachten eines Fachingenieurbüros teilweise so abgesackt, dass kein Gefälle zur Entwässerung mehr besteht. Abschnittsweise ist ein Kontragefälle festzustellen. Des weiteren sind Einwachsungen von Baumwurzeln erkennbar, sowie Undichtigkeiten durch abgesackte Muffenverbindungen der Tonrohrgrundleitungen, wie eine Untersuchung mittels Videokamera ergeben hat. Die Leitungen unterhalb des Gebäudes sind aufgrund von Gebäudesetzungen in einem schlechteren Zustand als die Außenleitungen. Jedoch müssen die im Erdreich außerhalb des Gebäudes befindlichen Leitungen mittelfristig ebenfalls ausgetauscht werden. Zudem verschmutzen undichte Grundleitungen das Grundwasser mit häuslichen Abwässern (Bakterien, Reinigungsmittel etc.).

 

Ferner ist der Parkplatz am Kreishaus 2 (sowohl im Innenhofbereich als auch an der Zulassungsstelle) in einem sehr schlechten Zustand. Die zahlreichen vorhandenen Schlaglöcher werden regelmäßig notdürftig geflickt, stellen aber gleichwohl eine Verkehrsgefährdung dar. Zudem sind die vor einigen Jahren von der Stadt Coesfeld zusätzlich im Zuge der Neugestaltung des Schützenwalls geschaffenen Parkplätze nur mit einer einfachen Oberflächenbeschichtung versehen, die sich insbesondere bei Feuchtigkeit nicht bewährt hat.

 

II.  Lösung

Für die Sanierung ist ein Anschluss neuer Schmutzwasserleitungen an die Grundleitungen unterhalb der Kellersohle nicht sinnvoll. Diese sollen außer Betrieb genommen werden. Durch Leitungen unterhalb der Kellerdecke ist es möglich, die Schmutzwasserleitungen bis an die Außenwand des Kellers zu legen und dort an die Grundleitungen außerhalb des Gebäudes anzuschließen, die in diesem Zuge ebenfalls zu erneuern sind.

 

Da somit Erdarbeiten im Außenbereich verrichtet werden müssen, ist es sinnvoll, in diesem Zusammenhang auch die Sanierung des Parkplatzes durchzuführen. Bei der Vergabe der gesamten Arbeiten an eine Tiefbaufirma können Synergieeffekte und damit Kosteneinsparungen erzielt werden. Aus diesem Grunde ist auch eine Unterteilung der Ausschreibung in Lose nicht tunlich.

 

Die Maßnahme wird fachtechnisch durch die Abteilung 66 – Straßenbau und –unterhaltung – begleitet.

 

Die Maßnahme soll in den Sommermonaten ausgeführt werden, da dann günstige Witterungsbedingungen zu erwarten sind und zudem aufgrund der Urlaubszeit weniger Parkraum benötigt wird.

III. Alternativen

Keine, da der Sanierungsbedarf dringend ist.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Parkplatz- und Grundleitungssanierung hat die Abteilung 66 eine Kostenschätzung ausgearbeitet, die in der Anlage beigefügt ist. Die Kostenschätzung für die Kanalbauarbeiten, die in der Aufstellung enthalten ist, wurde durch das beratende Fachingenieurbüro aufgestellt.

 

Bei der Haushaltsstelle 0600.501100 sind 228.000 € für die Maßnahme veranschlagt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 13 Nr. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist die Entscheidung über eine Vergabe ab 150.000 € durch den Kreisausschuss entbehrlich, wenn

-          im Vorfeld im Fachausschuss durch die Verwaltung über die Maßnahme informiert und beraten,

-          die Standards und Rahmenbedingungen der Erledigung bestimmt,

-          dem Kreisausschuss eine Empfehlung zur Durchführung der Maßnahme unterbreitet sowie

-          ein Beschluss zur Durchführung der Maßnahme durch den Kreisausschuss gefasst wurde.

Daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und Öffentlichen Personennahverkehr für die Vorberatung und des Kreisausschusses für den Baubeschluss.