Betreff
Förderantrag „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ - Projektantrag NKS_COE
Vorlage
SV-10-1236
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Die Kreisverwaltung wird beauftragt, den Projektantrag NKS_COE in der dargestellten Form gemäß der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ zu erstellen und einzureichen.

2.       Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in die Haushalte ab 2025 eingestellt.

3.       Unter Voraussetzung der Bewilligung des Förderantrags wird die Verwaltung mit dessen Umsetzung und der hierfür erforderlichen Durchführungsschritte beauftragt.


 

 

 

Begründung:

 

I.-II. Problem/Lösung

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, sich mit einer Projektskizze um eine Förderung aus der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ zu bewerben und die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen (s. SV-10-0995). Daraufhin ist eine entsprechende Projektskizze am 27.10.2023 mit dem Titel NKS_COE (Natürlicher Klimaschutz im Kreis Coesfeld) bei der ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH) eingereicht worden.

 

Das Projektbüro ZUG hat der Kreisverwaltung Coesfeld am 12.04.2024 mitgeteilt, dass die eingereichte Projektskizze zur Stellung des anschließenden Förderantrags zugelassen wurde. Der Förderantrag ist bis zum 15.06.2024 ebenfalls bei der ZUG einzureichen. Die Förderquote beträgt bis zu 80%. Die Voraussetzungen für eine 90%ige Förderung liegen nicht vor, da der Kreis Coesfeld nach den Vorgaben der Förderrichtlinie nicht als finanzschwache Kommune zu werten ist.

 

Es ist beabsichtigt, folgende bereits in der Projektskizze aufgeführte Arbeitspakete im Projektantrag zu vertiefen:

 

·         AP 1 – Projektmanagement (Arbeitspaket ist durch Projektantrag formal vorgegeben)

·         AP 2 – Gräftensanierung an der Burg Vischering

·         AP 3 – Baumpflanzungen auf Kreisliegenschaften

·         AP 4 – Wiederherstellung einer Geländeniederung

·         AP 5 – Dachbegrünung

·         AP 6 – Fassadenbegrünung

·         AP 7 ­– Organisatorisches (Arbeitspaket ist durch Projektantrag formal vorgegeben)

 

Ursprünglich war die Auswahl der potentiell förderfähigen Projekte für Januar 2024 zugesagt. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung ergeben sich nun neue Entwicklungen bei einigen Arbeitspaketen, die es im Weiteren zu berücksichtigen gilt.

 

AP 2 – Gräftensanierung an der Burg Vischering

Im Herbst 2022 hat der Kreistag beschlossen, den Maßnahmenempfehlungen der beauftragten Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Außengräfte zu folgen. Aufgrund der nassen Witterung in 2023 konnten die Arbeiten nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Zudem haben die feuchtwarmen Verhältnisse, verbunden mit dem Nährstoffreichtum im offengelegten Sediment, einen enormen Vegetationsaufwuchs bedingt. Die ursprünglich durch den Kreistag beschlossenen Maßnahmen zur Sanierung der Außengräfte sind in der beschlossenen Form daher nicht mehr umsetzbar.

Dies macht eine mindestens einmalige Entnahme des Aufwuchses vor Durchführungsbeginn der Bodenmodellierungsarbeiten erforderlich. Dabei sind artenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere ein Verzicht von Arbeiten in der Brutzeit.

Vor dem Hintergrund der natürlichen Entwicklung und in Verbindung mit Hinweisen des BUND, die teichwirtschaftliche Herangehensweise des Winterns zu überdenken, erarbeitete das Büro U-Plan mögliche Alternativen der Gräftengestaltung (siehe Anlage). Es zeigt sich, dass eine Kombination aus bisheriger Wasserfläche und ökologisch höherwertigeren sumpfigen Bereichen zielführend sein kann, um sowohl gestalterische, ökologische sowie touristische Aspekte möglichst zu vereinen.

Die Festlegung der umzusetzenden Maßnahme kann erst nach Abstimmung mit dem Eigentümer sowie den Denkmalschutzbehörden erfolgen.

Mit Aufnahme der Maßnahme in den Projektantrag kann eine Umsetzung voraussichtlich nicht vor Herbst 2025 erfolgen. Somit wäre bei Realisierung im Rahmen des Förderantrags eine erneute Entnahme des Aufwuchses erforderlich. Eine Umsetzung Anfang 2025 wäre unwahrscheinlich, da die Förderzusage auf Dezember 2024 terminiert ist.

Unabhängig, welcher Zeitplan schlussendlich zum Tragen kommt, bleibt die Witterung der nicht einzukalkulierende Unsicherheitsfaktor. Darüber hinaus gilt es aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, weiterhin die Sperrung des Gebückegangs aufrecht zu erhalten.

Wie bereits in der Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Gräftensystems aus 2022 (SV-10-0658 bzw. SV-10-0658/1) aufgeführt, liegt in der Innengräfte eine Belastung mit u.a. Zink vor, welche eine Entsorgung des zu entnehmenden Sediments erfordert.

Die ursprünglich in der Projektskizze angesetzten finanziellen Auswirkungen für die Sanierung der Außen- und Innengräfte in Höhe von 1.000.000 € sind im Rahmen der Antragstellung neu zu kalkulieren.

 

AP 3 – Baumpflanzungen auf Kreisliegenschaften

Durch die Pflanzung von 700 Bäumen auf Kreisliegenschaften (u.a. Kreisstraßen, Schulgelände) wird eine klimatisch positive Wirkung durch CO2-Bindung und die Erzielung lokaler Kühlungseffekte erreicht. Zudem wird das Landschaftsbild aufgewertet sowie die innerörtliche Lebensqualität durch Schattenspende auf Aufenthaltsflächen gesteigert.

Die Projektskizze soll inhaltlich unverändert mit dem derzeitigen Ansatz von 420.000 € in den Projektantrag überführt werden. 

 

AP 4 – Wiederherstellung einer Geländeniederung

Ein in den 1950-1970er Jahren verfüllter Abschnitt eines Kerbtals soll wiederhergestellt und struktur- und artenreich aufgewertet werden. Der verfüllte Teilabschnitt befindet sich auf einer ca. 3,4 ha großen Grünlandfläche im Naturschutzgebiet „Sieben Quellen / Talaue Hohnerbach“ in räumlicher Nähe zum FFH-Gebiet „Berkel“ nordöstlich der Ortslage Coesfeld. Orientierend an historischen Karten soll sich das neue Tal von Westen nach Osten abflachen und ausweiten. In der künftigen Talform sollen sich feuchte Hochstaudenfluren, Feldgehölze, Heckenstrukturen sowie Trockenbereiche entwickeln.

Die Ende 2023 durchgeführten sondierenden Bodenuntersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten, sodass keine gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung besteht – eine der relevanten Fördervoraussetzungen. Grundsätzlich ist es jedoch bei der erheblichen Menge des Verfüllmaterials von ca. 30.000 m³ Boden-/Bauschutt und der flächigen Verteilung der Auffüllung auf ca. 8.500 m² nicht vollständig auszuschließen, dass dort in der Vergangenheit entsorgungspflichtiges Material an anderer Stelle als den im Vorfeld untersuchten Bereichen eingebracht worden sein könnte. Letzteres könnte zu einer Übernahme von Teilkosten durch den Kreis Coesfeld, aber auch zu einer Förderschädlichkeit des gesamten Arbeitspaketes führen. Die Kreisverwaltung wird diese Unwägbarkeit im Rahmen der Antragstellung mit der ZUG kommunizieren.

Die ursprünglich in der Projektskizze angesetzten finanziellen Auswirkungen für die Wiederherstellung einer Geländeniederung in Höhe von 3.345.000 € sind im Rahmen der Antragstellung neu zu kalkulieren.

 

AP 5 – Dachbegrünung

Der ab 2024 in der Umsetzung befindliche Erweiterungsbau am Kreishaus I mit einer Grundfläche von rd. 916 qm soll mit einem Gründach versehen werden. Hiermit soll im besiedelten Bereich eine klimatisch positiv wirkende Fläche sowie ein Habitat insbesondere für Insekten entstehen. Der Energieverbrauch des Gebäudes kann durch ein Gründach reduziert werden und die Biodiversität wird erhöht. Durch diese Maßnahme wird das Mikroklima verbessert und Feinstaub sowie CO2 können gefiltert, gebunden und abgebaut werden.

Für die Herstellung der Dachbegrünung ist derzeit ein Ansatz von 350.000 € vorgesehen. Die genaue Höhe wird im Rahmen der Antragstellung kalkuliert.

 

AP 6 – Fassadenbegrünung und Freiraumgestaltung

Die in der Projektskizze vorgestellte Fassadenbegrünung des neuen Parkhauses mit Mobilstation soll in der Antragstellung um eine nachhaltige und im Hinblick auf den Klimaschutz und das Mikroklima im Umfeld des Baukörpers optimierte Freiraumgestaltung der umschließenden Flächen sowie eine kleinflächige Dachbegrünung eines Treppenaufgangs ergänzt werden. Eine qualifizierte Planung und Ausführung der gesamten Freiraumgestaltung inklusive der konkreten Pflanzenauswahl, Ausführung der Bepflanzung (Fassade, Freiraumgestaltung) und ggf. Bewässerung soll dabei auch die Folgen des Klimawandels berücksichtigen und optimiert klimafolgenangepasst umgesetzt werden.

Die Kosten der Planung und Ausführung dazu sind neu zu kalkulieren und nachträglich im Rahmen der Generalunternehmerleistung für das Parkhaus einzuplanen. Ein Kostenrahmen von 200.000 € wird angenommen.

 

 

III. Alternativen

Es erfolgt keine Bewerbung um eine Förderung aus der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“. Die Haushaltsmittel für den Eigenanteil werden nicht zur Verfügung gestellt.

 

 

IV. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima, sonstige Ressourcen)

 

Finanzen:

Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den in den jeweiligen Arbeitspaketen genannten finanziellen Auswirkungen um eine grobe Abschätzung handelt. Im Rahmen der Antragstellung ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 oder vergleichbar vorzunehmen.

Derzeit wird wie oben geschildert von folgenden finanziellen Aufwendungen ausgegangen, von denen der Kreis mindestens 20 % als Eigenanteil zu tragen hat:

 

  1.000.000 €       für AP 2 - Gräftensanierung an der Burg Vischering

      420.000 €       für AP 3 - Baumpflanzungen auf Kreisliegenschaften

  3.345.000 €      für AP 4 - Wiederherstellung einer Geländeniederung

      350.000 €       für AP 5 - Dachbegrünung

      200.000 €       für AP 6 – Fassadenbegrünung und Freiraumgestaltung

      440.000 €      für projektbezogenes Personal

 

Personal:

Die Beantragung und Umsetzung des Projektes bindet erhebliche Personalkapazitäten. Im Falle einer Förderzusage wird zusätzliches projektbezogenes Personal zur Planung und Umsetzung konkreter Projektmaßnahmen benötigt. Dieses Personal ist ebenfalls förderfähig.

 

Klima:

Die Arbeitspakete sind allesamt klimafördernd.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Kreisordnung (KrO NRW) ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

 

 

Anlagen:

 

1.       Förderrichtlinie (inkl. zugehöriges Merkblatt)

2.       Projektskizze (leserliche Version)

3.       Gutachten U-Plan