Beschluss:
1.
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, den Projektantrag NKS_COE in der dargestellten
Form gemäß der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten
im ländlichen Raum“ zu erstellen und einzureichen.
2.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel werden in die Haushalte ab 2025 eingestellt.
3.
Unter Voraussetzung der Bewilligung des
Förderantrags wird die Verwaltung mit dessen Umsetzung und der hierfür
erforderlichen Durchführungsschritte beauftragt.
Begründung:
I.-II.
Problem/Lösung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
27.09.2023 beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, sich mit einer
Projektskizze um eine Förderung aus der Förderrichtlinie „Natürlicher
Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ zu bewerben und die
hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen (s. SV-10-0995). Daraufhin ist eine
entsprechende Projektskizze am 27.10.2023 mit dem Titel NKS_COE (Natürlicher
Klimaschutz im Kreis Coesfeld) bei der ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH)
eingereicht worden.
Das Projektbüro ZUG hat der
Kreisverwaltung Coesfeld am 12.04.2024 mitgeteilt, dass die eingereichte Projektskizze
zur Stellung des anschließenden Förderantrags zugelassen wurde. Der
Förderantrag ist bis zum 15.06.2024 ebenfalls bei der ZUG einzureichen. Die
Förderquote beträgt bis zu 80%. Die Voraussetzungen für eine 90%ige Förderung
liegen nicht vor, da der Kreis Coesfeld nach den Vorgaben der Förderrichtlinie
nicht als finanzschwache Kommune zu werten ist.
Es ist beabsichtigt, folgende bereits in
der Projektskizze aufgeführte Arbeitspakete im Projektantrag zu vertiefen:
· AP 1 – Projektmanagement (Arbeitspaket ist durch Projektantrag formal vorgegeben)
· AP 2 – Gräftensanierung an der Burg Vischering
· AP 3 – Baumpflanzungen auf Kreisliegenschaften
· AP 4 – Wiederherstellung einer Geländeniederung
· AP 5 – Dachbegrünung
· AP 6 – Fassadenbegrünung
· AP 7 – Organisatorisches (Arbeitspaket ist durch Projektantrag formal vorgegeben)
Ursprünglich war die Auswahl der
potentiell förderfähigen Projekte für Januar 2024 zugesagt. Aufgrund der
zeitlichen Verschiebung ergeben sich nun neue Entwicklungen bei einigen
Arbeitspaketen, die es im Weiteren zu berücksichtigen gilt.
AP 2
– Gräftensanierung an der Burg Vischering
Im Herbst 2022 hat der Kreistag beschlossen, den Maßnahmenempfehlungen der beauftragten Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Außengräfte zu folgen. Aufgrund der nassen Witterung in 2023 konnten die Arbeiten nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Zudem haben die feuchtwarmen Verhältnisse, verbunden mit dem Nährstoffreichtum im offengelegten Sediment, einen enormen Vegetationsaufwuchs bedingt. Die ursprünglich durch den Kreistag beschlossenen Maßnahmen zur Sanierung der Außengräfte sind in der beschlossenen Form daher nicht mehr umsetzbar.
Dies macht eine mindestens
einmalige Entnahme des Aufwuchses vor Durchführungsbeginn der Bodenmodellierungsarbeiten erforderlich. Dabei sind
artenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere ein Verzicht von
Arbeiten in der Brutzeit.
Vor dem
Hintergrund der natürlichen Entwicklung und in Verbindung mit Hinweisen des
BUND, die teichwirtschaftliche Herangehensweise des Winterns zu überdenken,
erarbeitete das Büro U-Plan mögliche Alternativen der Gräftengestaltung (siehe
Anlage). Es zeigt sich, dass eine Kombination aus bisheriger Wasserfläche und
ökologisch höherwertigeren sumpfigen Bereichen zielführend sein kann, um sowohl
gestalterische, ökologische sowie touristische Aspekte möglichst zu vereinen.
Die
Festlegung der umzusetzenden Maßnahme kann erst nach Abstimmung mit dem
Eigentümer sowie den Denkmalschutzbehörden erfolgen.
Mit
Aufnahme der Maßnahme in den Projektantrag kann eine Umsetzung voraussichtlich
nicht vor Herbst 2025 erfolgen. Somit wäre bei Realisierung im Rahmen des
Förderantrags eine erneute Entnahme des Aufwuchses erforderlich. Eine Umsetzung
Anfang 2025 wäre unwahrscheinlich, da die Förderzusage auf Dezember 2024
terminiert ist.
Unabhängig,
welcher Zeitplan schlussendlich zum Tragen kommt, bleibt die Witterung der
nicht einzukalkulierende Unsicherheitsfaktor. Darüber hinaus gilt es aus
Gründen der Verkehrssicherungspflicht, weiterhin die Sperrung des Gebückegangs
aufrecht zu erhalten.
Wie
bereits in der Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Gräftensystems aus 2022
(SV-10-0658 bzw. SV-10-0658/1) aufgeführt, liegt in der Innengräfte eine
Belastung mit u.a. Zink vor, welche eine Entsorgung des zu entnehmenden
Sediments erfordert.
Die
ursprünglich in der Projektskizze angesetzten finanziellen Auswirkungen für die
Sanierung der Außen- und Innengräfte in Höhe von 1.000.000 € sind im Rahmen der
Antragstellung neu zu kalkulieren.
AP 3
– Baumpflanzungen auf Kreisliegenschaften
Durch die Pflanzung von 700 Bäumen auf Kreisliegenschaften (u.a. Kreisstraßen, Schulgelände) wird eine klimatisch positive Wirkung durch CO2-Bindung und die Erzielung lokaler Kühlungseffekte erreicht. Zudem wird das Landschaftsbild aufgewertet sowie die innerörtliche Lebensqualität durch Schattenspende auf Aufenthaltsflächen gesteigert.
Die Projektskizze soll inhaltlich unverändert mit dem derzeitigen Ansatz von 420.000 € in den Projektantrag überführt werden.
AP 4
– Wiederherstellung einer Geländeniederung
Ein in den 1950-1970er Jahren verfüllter Abschnitt eines Kerbtals soll wiederhergestellt und struktur- und artenreich aufgewertet werden. Der verfüllte Teilabschnitt befindet sich auf einer ca. 3,4 ha großen Grünlandfläche im Naturschutzgebiet „Sieben Quellen / Talaue Hohnerbach“ in räumlicher Nähe zum FFH-Gebiet „Berkel“ nordöstlich der Ortslage Coesfeld. Orientierend an historischen Karten soll sich das neue Tal von Westen nach Osten abflachen und ausweiten. In der künftigen Talform sollen sich feuchte Hochstaudenfluren, Feldgehölze, Heckenstrukturen sowie Trockenbereiche entwickeln.
Die Ende 2023 durchgeführten
sondierenden Bodenuntersuchungen ergaben keine Auffälligkeiten, sodass keine
gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung besteht – eine der relevanten
Fördervoraussetzungen. Grundsätzlich ist es jedoch
bei der erheblichen Menge des Verfüllmaterials von ca. 30.000 m³
Boden-/Bauschutt und der flächigen Verteilung der Auffüllung auf ca. 8.500 m²
nicht vollständig auszuschließen, dass dort in der Vergangenheit
entsorgungspflichtiges Material an anderer Stelle als den im Vorfeld untersuchten
Bereichen eingebracht worden sein könnte. Letzteres könnte zu einer Übernahme
von Teilkosten durch den Kreis Coesfeld, aber auch zu einer Förderschädlichkeit
des gesamten Arbeitspaketes führen. Die Kreisverwaltung wird diese Unwägbarkeit
im Rahmen der Antragstellung mit der ZUG kommunizieren.
Die
ursprünglich in der Projektskizze angesetzten finanziellen Auswirkungen für die
Wiederherstellung einer Geländeniederung in Höhe von 3.345.000 € sind im Rahmen
der Antragstellung neu zu kalkulieren.
AP 5
– Dachbegrünung
Der ab 2024 in der Umsetzung befindliche Erweiterungsbau am Kreishaus I mit einer Grundfläche von rd. 916 qm soll mit einem Gründach versehen werden. Hiermit soll im besiedelten Bereich eine klimatisch positiv wirkende Fläche sowie ein Habitat insbesondere für Insekten entstehen. Der Energieverbrauch des Gebäudes kann durch ein Gründach reduziert werden und die Biodiversität wird erhöht. Durch diese Maßnahme wird das Mikroklima verbessert und Feinstaub sowie CO2 können gefiltert, gebunden und abgebaut werden.
Für die Herstellung der Dachbegrünung ist derzeit ein Ansatz von 350.000 € vorgesehen. Die genaue Höhe wird im Rahmen der Antragstellung kalkuliert.
AP 6 – Fassadenbegrünung und
Freiraumgestaltung
Die in der Projektskizze vorgestellte
Fassadenbegrünung des neuen Parkhauses mit Mobilstation soll in der
Antragstellung um eine nachhaltige und im Hinblick auf den Klimaschutz und das
Mikroklima im Umfeld des Baukörpers optimierte Freiraumgestaltung der
umschließenden Flächen sowie eine kleinflächige Dachbegrünung eines
Treppenaufgangs ergänzt werden. Eine qualifizierte Planung und Ausführung der
gesamten Freiraumgestaltung inklusive der konkreten Pflanzenauswahl, Ausführung
der Bepflanzung (Fassade, Freiraumgestaltung) und ggf. Bewässerung soll dabei
auch die Folgen des Klimawandels berücksichtigen und optimiert
klimafolgenangepasst umgesetzt werden.
Die Kosten der Planung und Ausführung dazu
sind neu zu kalkulieren und nachträglich im Rahmen der
Generalunternehmerleistung für das Parkhaus einzuplanen. Ein Kostenrahmen von
200.000 € wird angenommen.
III.
Alternativen
Es erfolgt keine Bewerbung um eine
Förderung aus der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen
Gebieten im ländlichen Raum“. Die Haushaltsmittel für den Eigenanteil werden
nicht zur Verfügung gestellt.
IV.
Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima, sonstige Ressourcen)
Finanzen:
Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass es
sich bei den in den jeweiligen Arbeitspaketen genannten finanziellen
Auswirkungen um eine grobe Abschätzung handelt. Im Rahmen der Antragstellung
ist eine Kostenschätzung nach DIN 276 oder vergleichbar vorzunehmen.
Derzeit wird wie oben geschildert von
folgenden finanziellen Aufwendungen ausgegangen, von denen der Kreis mindestens
20 % als Eigenanteil zu tragen hat:
1.000.000
€ für
AP 2 - Gräftensanierung an der Burg Vischering
420.000 € für AP 3 - Baumpflanzungen auf Kreisliegenschaften
3.345.000 € für AP 4 - Wiederherstellung einer Geländeniederung
350.000
€ für
AP 5 - Dachbegrünung
200.000 € für AP 6 – Fassadenbegrünung und Freiraumgestaltung
440.000 € für projektbezogenes Personal
Personal:
Die Beantragung und Umsetzung des
Projektes bindet erhebliche Personalkapazitäten. Im Falle einer Förderzusage
wird zusätzliches projektbezogenes Personal zur Planung und Umsetzung konkreter
Projektmaßnahmen benötigt. Dieses Personal ist ebenfalls förderfähig.
Klima:
Die Arbeitspakete sind allesamt
klimafördernd.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Kreisordnung (KrO NRW) ist der Kreistag für
die Entscheidung zuständig.