Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006
Vorlage
SV-7-0368
Aktenzeichen
10 42 25
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2006 – Anlage zum Entwurf des Produkt-Haushaltes 2006 – wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i. V. m. §§ 77 und 78 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan – als Anlage zum Haushaltsplan – ist gesondert zu beschließen.

 

II.  Lösung

Mit dem Entwurf des Produkt-Haushaltes 2006 wurde auch der Entwurf des Stellenplanes 2006 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-7-0311). Nach Abschluss der Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.

 

Das Tabellenwerk des Stellenplanentwurfes 2006 und die Erläuterungen zum Stellenplan 2006 wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkt-Haushaltes 2006 vorgelegt.

 

Seit der Aufstellung des Stellenplanes (Anfang Dezember 2005) haben sich einige Änderungen ergeben, die eine Anpassung des Stellenplanes erforderlich machen.  

 

Wie bereits den Erläuterungen zum Stellenplan zu entnehmen ist, konnten noch nicht alle Arbeiter in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) übergeleitet werden (vgl. S. 2 der Erläuterungen). Inzwischen haben jedoch weitere Gespräche zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und den Gewerkschaften stattgefunden. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, dass auch die bislang unter den „Tarifvertrag für die Kreisstraßen- und Kreiswegewärter im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Kreisstraßenwärter-TV/WL)“ fallenden Arbeiter rückwirkend ab dem 01.10.2005 in den TVöD übergeleitet werden. Die (redaktionellen) Auswirkungen sind somit in den Stellenplan 2006 einzuarbeiten. Die im Entwurf des Stellenplanes ausgewiesenen Stellen für Arbeiter (25) entfallen somit. Dementsprechend steigt die Zahl der Stellen im Bereich der Tariflich Beschäftigten um 25 auf eine Gesamtzahl von 287,0 Stellen. Ebenso entfallen in diesem Zusammenhang die bislang angebrachten ku-Vermerke bei den Arbeiterstellen. Dafür sind drei neue Vermerke (ku-EG 6) bei den Stellen für Tariflich Beschäftigte aufzunehmen.

 

Darüber hinaus sieht der Stellenplan eine neue Stelle (Auslastung 0,5) der Besoldungsgruppe A 11 in der Abt. Rechnungsprüfung vor. Der Kreis Coesfeld hat sich als Optionskommune nach dem SGB II gegenüber dem Bund verpflichtet, für die Verwendung der Bundesmittel ein Kontrollsystem einzurichten. Dieses Kontrollsystem hat die Ordnungsmäßigkeit der Berechnung und Zahlung der vom Bund zu tragenden Aufwendungen sicherzustellen. Im Übrigen hat der Kreis jährlich gegenüber dem Bund eine Erklärung abzugeben, dass die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übermittelte Schlussrechnung ordnungsgemäß geprüft wurde. Zu den Einzelheiten verweise ich auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2004 (Prüfungshinweis 9). Diese zusätzlichen Aufgaben kann die Abteilung 14 mit dem vorhandenen Personal nicht sachgerecht erledigen. Insoweit ist für die Dauer der Wahrnehmung der Option (31.12.2010) die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle (Auslastung 0,5) erforderlich. Die Personalausgaben für diese Stelle werden durch Bundesmittel refinanziert, so dass keine weitere Belastung für den Kreishaushalt entsteht.

 

Im Ergebnis bedeutet dies gegenüber dem eingebrachten Entwurf des Stellenplanes eine Ausweitung um eine Stelle (Auslastung 0,5). Zu Ihrer Information ist die geänderte Gesamtübersicht über den Stellenplan 2006 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die dargestellten Änderungen werden nach der Beschlussfassung über den Stellenplan in das komplette Tabellenwerk des Stellenplanes eingearbeitet und Ihnen mit dem endgültigen Produkt-Haushalt 2006 zur Verfügung gestellt. 

 

III. Alternativen

 

Keine; der Beschluss des Stellenplanes ist verpflichtend.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die sich aus dem Stellenplan ergebenden Ausgaben sind im Sammelnachweis 1 – Personalausgaben veranschlagt.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.