Betreff
Entwurf Produkthaushalt 2006
Vorlage
SV-7-0351/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2006 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Produktbuch Seiten 459–466) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Produktbuch Seiten 1–6) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2006 mit dem Produkthaushalt, dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.                       

 

3.   Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm (Produktbuch Seiten 515–521) für die Jahre 2005 bis 2009 wird beschlossen.

 

4.   Der Finanzplan (Produktbuch Seiten 523–526)  für die Jahre 2005 bis 2009 wird zur Kenntnis genommen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

 

 

 

                                  

Unterschrift

 

Begründung:

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006 mit dem Produkthaushalt und dem Haushaltsplan ist am 14.12.2005 in den Kreistag eingebracht worden. Im Produkthaushalt wurden der Haushaltsplan herkömmlicher Art und das Produktbuch des Kreises zusammengeführt und die gesamten finanziellen Aufwendungen des Kreises getrennt nach den einzelnen Produktbereichen/Produktgruppen dargestellt.

 

Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Sowohl die Fachausschüsse als auch der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung haben in der Zeit vom 19.01.2006 bis zum 02.02. 2006 über die ihnen zugeordneten Budgets/Produktbereiche beraten.

 

Das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist in der Änderungsliste 2/2006 zusammengefasst und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

III. Alternativen

Keine.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Produkthaushalts entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRW und der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.

 

 

Anlagen: Änderungsliste 2/2006.