Betreff
Naturfördergesellschaft für den Kreis Coesfeld e.V. (NFG)
Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und dem
Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-0340/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung:

 

1.    Die Beratung des vorgelegten Entwurfs der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Coesfeld wird zunächst zurückgestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land Nordrhein-Westfalen erneut über eine Aufrechterhaltung der bisherigen 80%-Förderung der Naturförderstation im Kreis Coesfeld zu verhandeln.

Begründung:

 

I . - V.

 

Vor dem Hintergrund der angekündigten, aber noch nicht beschlossenen Kürzungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der finanziellen Förderung der Naturförderstation hat der Ausschuss für Umwelt , Öffentliche Sicherheit und Ordnung in seiner Sitzung am 30.01.2006 einstimmig beschlossen, dem Entwurf der geänderten Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Coesfeld zunächst nicht zuzustimmen.

 

Vielmehr solle die Verwaltung beauftragt werden, zunächst mit dem Land weiter zu verhandeln mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der 80 % Förderung des Landes, wie sie bisher auch gewährt wurde. Dabei müsse beachtet werden, dass es sich bei der Naturförderstation im Kreis Coesfeld um eine der kleinsten Stationen im gesamten Land handelt, so dass hier eine Kürzung der Fördergelder, die nur eine kleine Einsparung brächte, erhebliche größere Einschnitte bedeuten würde als bei größeren Stationen, bei denen sich aufgrund des größeren Finanzvolumens Einsparungen leichter realisieren ließen. Das Land solle nicht bei allen Stationen prozentual einheitlich kürzen, sondern auch die Größe und finanzielle Lage der Stationen stärker berücksichtigen.

 

Nach Abschluss dieser Verhandlungen soll erneut über den Entwurf der geänderten Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Coesfeld beraten werden.