Betreff
Haushaltsplan 2025
Vorlage
SV-10-1374
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2025 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der Produktgruppen.

 

 

im Budget 02

 

Produktgruppe            40.05. Kulturzentren, überörtliche Arbeit                  ab Seite 183

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vom 23.10.2024 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

I. Sachdarstellung

 

II. Entscheidungsalternativen

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

I.   Sachdarstellung

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 wurde vom Kämmerer am 23.10.2024 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2024 werden in der Zeit vom 18.11. – 04.12.2024 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 28.11.2024) und im Kreisausschuss (Sitzung am 04.12.2024) beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushaltsplan 2025 in seiner Sitzung am 11.12.2024 beschließt.

 

Der Haushaltsplan 2025 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

In der folgenden Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2025 ausgewiesene Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 02.40.05 dargestellt

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2025 zu 2024
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2023

2024

2025

2026

2027

2028

Produktbereich 40 - Schule, Bildung und Kultur

 

 

 

 

 

 

 

40.05 Kulturzentren, überörtliche Arbeit

Ertrag

713.865

529.128

555.062

25.934

569.967

569.016

560.745

Aufwand

-2.020.221

-2.058.444

-2.124.149

-65.704

-2.118.609

-2.147.558

-2.100.731

Ergebnis

-1.306.355

-1.529.316

-1.569.087

-39.770

-1.548.642

-1.578.543

-1.539.986

 

 

Zur Produktgruppe 40.05 gehören folgende Produkte:

1) 40.05.01 Museum Burg Vischering

2) 40.05.02 Kulturzentrum Kolvenburg

3) 40.05.03 Sonstige kulturelle Veranstaltungen

4) 40.05.04 Serviceleistungen - Sport und Ehrenamt (neu ab dem Haushaltsjahr 2022)

 

Hier werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.

 

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05. des Haushaltsentwurfs 2025 verwiesen.

 

Über das Produkt 40.05.04 Serviceleistungen - Sport und Ehrenamt wurde bisher ein Zuschuss für die Organisation des Sportmedienpreises in Höhe von 2.000 € abgedeckt. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen soll das Budget nach Einschätzung des Kreissportbundes angehoben werden. Die Sparkasse Westmünsterland hat zugesagt, einen zusätzlichen Anteil von 2.000 € zu übernehmen, sollten auch die weiteren Partner (Kreis Coesfeld und Zeitungsgruppe) ihren Sponsorenanteil erhöhen. Der Kreissportbund erwartet vom Kreis Coesfeld einen zusätzlichen Betrag von 2.500 €. Die Verwaltung hat diesen zusätzlichen Betrag aufgrund der allgemeinen Finanzsituation nicht im Haushalt 2025 veranschlagt.

II.  Entscheidungsalternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe zuständig.