Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2025
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. Finanzmittelfehlbeträgen der
Produktgruppen.
im Budget 02
Produktgruppe 40.05. Kulturzentren, überörtliche
Arbeit ab Seite 183
einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die in der
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf vom 23.10.2024 neu anerkannten Ansätze werden in einer Änderungsliste
zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
II.
Entscheidungsalternativen
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
I. Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 der
Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff.
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf
der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 wurde vom
Kämmerer am 23.10.2024 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2024 werden
in der Zeit vom 18.11. – 04.12.2024 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am 28.11.2024) und
im Kreisausschuss (Sitzung am 04.12.2024) beraten. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushaltsplan 2025 in seiner Sitzung am 11.12.2024 beschließt.
Der Haushaltsplan 2025
ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen
des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den
haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO
NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen
eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche
NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden
Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2025 ausgewiesene
Jahresergebnis des Teilergebnisplanes 02.40.05 dargestellt
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich
40 - Schule, Bildung und Kultur |
|
|
|
|
|
|
|
|
40.05
Kulturzentren, überörtliche Arbeit |
Ertrag |
713.865 |
529.128 |
555.062 |
25.934 |
569.967 |
569.016 |
560.745 |
Aufwand |
-2.020.221 |
-2.058.444 |
-2.124.149 |
-65.704 |
-2.118.609 |
-2.147.558 |
-2.100.731 |
|
Ergebnis |
-1.306.355 |
-1.529.316 |
-1.569.087 |
-39.770 |
-1.548.642 |
-1.578.543 |
-1.539.986 |
Zur Produktgruppe 40.05
gehören folgende Produkte:
1) 40.05.01 Museum Burg
Vischering
2) 40.05.02 Kulturzentrum
Kolvenburg
3) 40.05.03 Sonstige
kulturelle Veranstaltungen
4) 40.05.04
Serviceleistungen - Sport und Ehrenamt (neu ab dem Haushaltsjahr 2022)
Hier werden Erträge und
Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit
Beteiligung des Kreises Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und
Burg Vischering nachgewiesen.
Im Weiteren wird auf die
Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05.
des Haushaltsentwurfs 2025 verwiesen.
Über das Produkt 40.05.04
Serviceleistungen - Sport und Ehrenamt wurde bisher ein Zuschuss für die
Organisation des Sportmedienpreises in Höhe von 2.000 € abgedeckt. Aufgrund der
allgemeinen Kostensteigerungen soll das Budget nach Einschätzung des
Kreissportbundes angehoben werden. Die Sparkasse Westmünsterland hat zugesagt,
einen zusätzlichen Anteil von 2.000 € zu übernehmen, sollten auch die weiteren
Partner (Kreis Coesfeld und Zeitungsgruppe) ihren Sponsorenanteil erhöhen. Der
Kreissportbund erwartet vom Kreis Coesfeld einen zusätzlichen Betrag von 2.500
€. Die Verwaltung hat diesen zusätzlichen Betrag aufgrund der allgemeinen
Finanzsituation nicht im Haushalt 2025 veranschlagt.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Für die Erstellung des
Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die
Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Kultur,
Sport und Ehrenamt ist für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag
aufgeführten Produktgruppe zuständig.