Betreff
Abberufung und Bestellung von Prüferinnen im Rechnungsprüfungsamt
Vorlage
SV-7-0383
Aktenzeichen
11 11 10 14
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Frau Kreisamtfrau Barbara Rabe wird als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes abberufen.

 

  1. Frau Kreisoberinspektorin Susanne Lewerich wird zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes bestellt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Mit dem Stellenplan des Jahres 2006 wurde im Rechnungsprüfungsamt eine zusätzliche Stelle (Besetzbarkeit: 50 %, KW-Vermerk 31.12.2010) eingerichtet. Hierdurch wird sichergestellt, dass die im Kreis Coesfeld im Rahmen der Option gewährten SGB II – Leistungen einer sachgerechten Prüfung unterzogen werden können. Hinzu kommt, dass Kreisamtfrau Rabe mit Wirkung vom 01.05.2006 aus dienstlichen Gründen in die Abteilung 50.3 umgesetzt wurde. Frau Rabe hatte im Rechnungsprüfungsamt seit dem 25.10.2000 einen Stellenanteil im Umfang von 50 % inne.

 

II.  Lösung

Über den insgesamt zu besetzenden Stellenumfang von 100 % wurde nach einer internen Stellenausschreibung unter Beachtung des Prinzips der Bestenauslese entschieden. Frau Kreisoberinspektorin Susanne Lewerich war gegenüber sieben Mitbewerbern (m/w) der Vorzug einzuräumen. Die Beamtin ist seit dem 01.04.2006 im Rechnungsprüfungsamt eingesetzt. Die an Frau Lewerich gerichtete Umsetzungsverfügung wurde unter den Vorbehalt gestellt,  dass sie bis zur Bestellung durch den Kreistag Prüfungstätigkeiten nicht eigenverantwortlich ausüben darf.

 

Auszug aus dem Werdegang der Beamtin:

 

geboren                                                                       15.12.1971 / Bad Bentheim

 

Einstellung in den Dienst des Landschafts-

verbandes Westfalen-Lippe als

Landesinspektoranwärterin                                        01.09.1991

 

Laufbahnprüfung (Gesamtnote: befriedigend)            07.09.1994

 

Ernennung zur Landesinspektorin unter Ver-

leihung der Eigenschaft einer Beamtin auf

Lebenszeit                                                                  15.12.1998

 

Versetzung in den Dienst des Kreis Coesfeld

nach externer Ausschreibung                                     01.09.1999

 

Ernennung zur Kreisoberinspektorin                          08.03.2000

 

bisherige Funktion beim Kreis Coesfeld                     Bearbeitung von Fällen der Unterhalts-

                                                                                    heranziehung in der Abteilung 50.1 –

                                                                                    Sozialhilfe

 

 

 

 

 

 

 

Der Personalrat der Kreisverwaltung Coesfeld und die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Coesfeld haben den Personalmaßnahmen zugestimmt. Die Schwerbehindertenvertretung der Kreisverwaltung Coesfeld wurde angehört.

                                               

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Personalausgaben sind aus den im Sammelnachweis 1 zur Verfügung stehenden Mitteln zu bestreiten. Die hinsichtlich der Prüfung der SGB II – Leistungen (Stellenanteil 50 %) entstehenden Personalausgaben werden durch den Bund gegenfinanziert.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gemäß § 26 Absatz 1 lit. p) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für die Abberufung bzw. Bestellung von Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes zuständig.