Betreff
Sachstand Info-Flyer zum Teilhabebeirat
Vorlage
SV-10-1499
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

- ohne Beschlussvorschlag -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


I. Sachdarstellung

Die Vorsitzende des Teilhabebeirats, Frau Bünder, hat zur Sitzung als Tagesordnungspunkt vorgeschlagen, dass von Seiten der Verwaltung über den Sachstand zur Druckversion des Flyers zum Teilhabebeirat informiert wird:

a)    Das Büro des Landrats hat den Info-Flyer zum Teilhabebeirat nach den Rückmeldungen in der letzten Beiratssitzung fertiggestellt. Die Textvorschläge und Anregungen zur Gestaltung von Mitgliedern des Beirats sind dabei berücksichtigt worden.

b)    Der Flyer steht seitdem auf der Homepage des Kreises unter der folgenden Adresse als Download zur Verfügung: https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/gesundheit/interessenvertretung-von-menschen-mit-behinderung.html 

Unter dem folgenden Link wird der Flyer als pdf-Datei direkt heruntergeladen:

https://www.kreis-coesfeld.de/media/default/53-Gesundheitsamt/Downloads/Gesundheitsamt_-_Teilhabebeirat/Flyer_Teilhabebeirat_20250120.pdf

c)    Nach Inkrafttreten des Haushalts ist allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern angeboten worden, den Flyer auch als gedruckte Papierfassung in gewünschter Stückzahl beim Kreis anzufordern und per Post zugesandt zu bekommen. Davon haben fünf Mitglieder bzw. beteiligte Institutionen Gebrauch gemacht. Auf Bestellung ist eine Zusendung weiterhin möglich. Auch in der Sitzung und in den Kreishäusern werden gedruckte Flyer zur Mitnahme bereit gestellt.

 

II. Entscheidungsalternativen

Der Teilhabebeirat bzw. die stimmberechtigten Mitglieder sind im Rahmen der Satzung frei in der Entscheidung und Beschlussfassung.

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Kosten für den externen Druck der Flyer werden mit den Mitteln finanziert, die nach § 9 Abs. 3 der Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld und Beschlüssen des Kreistags vom 21.09.2022 und 11.12.2024 im Haushalt 2025 (Budget 02, Produktbereich 53) für Geschäftsaufwendungen bereitgestellt worden sind.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Teilhabebeirat kann nach § 2 der Satzung zum Teilhabebeirat Angelegenheiten beraten, die eine Kreisaufgabe darstellen und die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld betreffen.