- ohne Beschlussvorschlag -
Der Bericht der Verwaltung wird zur
Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Die Vorsitzende des Teilhabebeirats, Frau Bünder, hat zur Sitzung als Tagesordnungspunkt vorgeschlagen, dass von Seiten der Verwaltung über den Sachstand zur Druckversion des Flyers zum Teilhabebeirat informiert wird:
a)
Das Büro des Landrats hat den Info-Flyer zum
Teilhabebeirat nach den Rückmeldungen in der letzten Beiratssitzung
fertiggestellt. Die Textvorschläge und Anregungen zur Gestaltung von
Mitgliedern des Beirats sind dabei berücksichtigt worden.
b)
Der Flyer steht seitdem auf der Homepage des
Kreises unter der folgenden Adresse als Download zur Verfügung: https://www.kreis-coesfeld.de/themen-projekte/gesundheit/interessenvertretung-von-menschen-mit-behinderung.html
Unter dem folgenden Link wird der Flyer
als pdf-Datei direkt heruntergeladen:
c)
Nach Inkrafttreten des Haushalts ist allen
Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern angeboten worden, den Flyer auch
als gedruckte Papierfassung in gewünschter Stückzahl beim Kreis anzufordern und
per Post zugesandt zu bekommen. Davon haben fünf Mitglieder bzw. beteiligte
Institutionen Gebrauch gemacht. Auf Bestellung ist eine Zusendung weiterhin
möglich. Auch in der Sitzung und in den Kreishäusern werden gedruckte Flyer zur
Mitnahme bereit gestellt.
II.
Entscheidungsalternativen
Der Teilhabebeirat bzw. die stimmberechtigten Mitglieder sind im Rahmen der Satzung frei in der Entscheidung und Beschlussfassung.
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die Kosten für den externen Druck der Flyer werden mit den Mitteln finanziert, die nach § 9 Abs. 3 der Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld und Beschlüssen des Kreistags vom 21.09.2022 und 11.12.2024 im Haushalt 2025 (Budget 02, Produktbereich 53) für Geschäftsaufwendungen bereitgestellt worden sind.
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Der Teilhabebeirat kann nach § 2 der
Satzung zum Teilhabebeirat Angelegenheiten beraten, die eine Kreisaufgabe
darstellen und die Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld
betreffen.
