Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss bestätigt das vorgeschlagene Vorgehen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
I. Sachdarstellung
II.
Entscheidungsalternativen
III. Auswirkungen
/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
IV. Zuständigkeit
für die Entscheidung
zu I. – IV.
Im Rahmen der Sitzung am 04.03.2025 wurden die Ergebnisse der vom Kreissportbund Coesfeld e.V. mit Förderung durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführten Erhebung zur Ehrenamtsfreundlichkeit von Arbeitgebern und deren Auszeichnung und Würdigung vorgestellt.
Die Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, statt eines umfangreichen Zertifizierungsprogramms, das für Unternehmen mit hohen Aufwänden verbunden wäre, die Umsetzung einer „Charta ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber“ zu prüfen. Dabei handelt es sich um eine Selbstverpflichtung für Unternehmen, eine ehrenamtsfreundliche Unternehmenskultur umzusetzen. Unternehmen, die die Charta unterschreiben erhalten auf diese Weise direkt eine Würdigung.
Zu diesem Zweck wurde der in der Anlage 1
befindliche Formulierungsvorschlag einer Selbstverpflichtungserklärung durch
die Verwaltung erarbeitet. Die Charta ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber soll in
einer feierlichen Veranstaltung am 27. August auf der Burg Vischering durch die
Unternehmen in Anwesenheit des Landrats unterzeichnet werden. In den nächsten
Wochen werden daher Verwaltung und die Wirtschaftsförderung für den Kreis
Coesfeld GmBH aktiv nach Unternehmen suchen, die sich künftig
ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber nennen möchten.
Im Rahmen der Veranstaltung sollen auch
Beispiele guter Praxis aus Unternehmen vorgestellt werden, um einen Austausch
zur Ehrenamtsfreundlichkeit zu initiieren.
In der Folge sollen – und nach dem Vorbild des KlimaPaktes des
Kreises Coesfeld – regelmäßig, mindestens aber jährlich, wird ein
Austauschformat zwischen den unterzeichnenden Unternehmen organisiert, um die
kontinuierliche Weiterentwicklung der Charta sicherzustellen und interessierten
Unternehmen, die ihre Ehrenamtsfreundlichkeit verbessern wollen, den Zugang zu
Beispielen guter Praxis zu ermöglichen.
Eine Liste der unterzeichnenden
Unternehmen soll auf der Website des Kreises veröffentlicht werden.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf
Selbstverpflichtungserklärung
