Betreff
Beschluss über die Etablierung einer gemeinsamen Absichtserklärung „Charta ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber“
Vorlage
SV-10-1524
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss bestätigt das vorgeschlagene Vorgehen und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.


I. Sachdarstellung

 

II. Entscheidungsalternativen

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

zu I. – IV.

Im Rahmen der Sitzung am 04.03.2025 wurden die Ergebnisse der vom Kreissportbund Coesfeld e.V. mit Förderung durch die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführten Erhebung zur Ehrenamtsfreundlichkeit von Arbeitgebern und deren Auszeichnung und Würdigung vorgestellt.

Die Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, statt eines umfangreichen Zertifizierungsprogramms, das für Unternehmen mit hohen Aufwänden verbunden wäre, die Umsetzung einer „Charta ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber“ zu prüfen. Dabei handelt es sich um eine Selbstverpflichtung für Unternehmen, eine ehrenamtsfreundliche Unternehmenskultur umzusetzen. Unternehmen, die die Charta unterschreiben erhalten auf diese Weise direkt eine Würdigung.

Zu diesem Zweck wurde der in der Anlage 1 befindliche Formulierungsvorschlag einer Selbstverpflichtungserklärung durch die Verwaltung erarbeitet. Die Charta ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber soll in einer feierlichen Veranstaltung am 27. August auf der Burg Vischering durch die Unternehmen in Anwesenheit des Landrats unterzeichnet werden. In den nächsten Wochen werden daher Verwaltung und die Wirtschaftsförderung für den Kreis Coesfeld GmBH aktiv nach Unternehmen suchen, die sich künftig ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber nennen möchten.

 

Im Rahmen der Veranstaltung sollen auch Beispiele guter Praxis aus Unternehmen vorgestellt werden, um einen Austausch zur Ehrenamtsfreundlichkeit zu initiieren.

In der Folge sollen –  und nach dem Vorbild des KlimaPaktes des Kreises Coesfeld – regelmäßig, mindestens aber jährlich, wird ein Austauschformat zwischen den unterzeichnenden Unternehmen organisiert, um die kontinuierliche Weiterentwicklung der Charta sicherzustellen und interessierten Unternehmen, die ihre Ehrenamtsfreundlichkeit verbessern wollen, den Zugang zu Beispielen guter Praxis zu ermöglichen.

Eine Liste der unterzeichnenden Unternehmen soll auf der Website des Kreises veröffentlicht werden.


Anlagen:

Anlage 1: Entwurf Selbstverpflichtungserklärung